Varta-Sanierung: Deutsche Aktionärsschützer legen Beschwerde ein
ELLWANGEN. Die deutsche Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat beim Bundesverfassungsgericht in Deutschland Beschwerde gegen die Sanierung des Batterieherstellers Varta eingelegt.
Die Sanierung komme einer Enteignung der Minderheitsaktionäre gleich, gab die SdK am Freitag bekannt. Das sei mit der im Grundgesetz verankerten Eigentumsgarantie nicht zu vereinbaren.
Der Varta-Vorstand wollte sich zu der Beschwerde nicht äußern. "Wir glauben, mit dem aktuellen Verfahren die beste Lösung für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und Gesamtheit der Gläubigergruppen gefunden zu haben", teilte das Unternehmen mit.
Tojner und Porsche Eigentümer
Der in die Krise geratene Batteriehersteller hatte in monatelangen Verhandlungen mit Gläubigern und möglichen Geldgebern einen Sanierungsplan festgezurrt, der das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) nutzt. Das soll Firmen, die operativ eigentlich lebensfähig sind, den Gang zum Insolvenzrichter ersparen. Wenn 75 Prozent der Gläubiger einer Lösung zustimmen, können die anderen das nicht mehr blockieren.
Im Falle Vartas stellen der österreichische Mehrheitsaktionär Michael Tojner und der Sportwagenbauer Porsche zusammen 60 Mio. Euro Eigenkapital zur Verfügung. Dafür werden sie zu alleinigen Eigentümern von Varta, jeweils zu 50 Prozent. Die Minderheitsaktionäre, die derzeit zusammen noch 49,9 Prozent der Varta-Anteile halten, gehen leer aus.
Aktionärsschützer: Anteil von 49,9 Prozent nicht wertlos
Dass Tojner als einziger Altaktionär an einer Kapitalerhöhung teilnehmen dürfe, die Minderheitsaktionäre aber ohne Bezugsrecht ihr Investment verlören, bezeichnete die SdK als "treuwidrig und aktionärsfeindlich". Der Anteil von 49,9 Prozent sei nicht wertlos, betonten die Aktionärsschützer. Tatsächlich kosten die Varta-Aktien an der Börse derzeit rund zwei Euro.
Auch österreichische Aktionärsvertreter kritisierten das Vorgehen der Varta bereits vor einigen Wochen hart. Der vom Unternehmen formulierte Plan, einen Schuldenschnitt inklusive Herabsenkung des Grundkapitals auf Null vorzunehmen, bisherige Aktionäre nach dem Neustart aber nicht zu berücksichtigen, komme de facto einer Enteignung gleich, sagte Florian Beckermann, Vorstand des Interessenverbands für Anleger (IVA) damals zur APA. Es sei auch monetär völlig unverständlich, dass kleinere Anteilseigner grundsätzlich vor die Tür gesetzt werden, könnten diese doch ebenso Kapital für die Sanierung zur Verfügung stellen.
Varta hatte sich mit gefloppten Investitionen übernommen und war in eine existenzbedrohende Krise gerutscht. Nach dem Sanierungsplan verzichten die Gläubiger nun auf mehr als die Hälfte der Kredite und Schuldscheindarlehen. Das vor vier Jahren eingeführte StaRUG-Verfahren ist bei Experten nicht unumstritten, weil sich im Detail Konstruktionsfehler gezeigt hätten.