Mangelnder Datenschutz: 4,75 Millionen Euro Strafzahlung für Netflix
WIEN. Die österreichische Nichtregierungsorganisation Noyb von Datenschützer Max Schrems war gegen den Streamingdienst vorgegangen.
Fast fünf Jahre nach Einreichung der Beschwerde habe die niederländische Datenschutzbehörde eine Entscheidung getroffen, berichtet die Organisation. Die Behörde verhängt eine Geldstrafe in Höhe von €4,75 Millionen gegen den Streaming-Anbieter, weil er seine Kunden nicht ausreichend über die Verwendung ihrer Daten informiert hat. Netflix hat gegen die Strafe Einspruch erhoben.
Das in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankerte Auskunftsrecht verpflichtet Unternehmen, ihren Nutzern eine Kopie aller über sie gespeicherten Rohdaten bereitzustellen. Sie müssen außerdem zusätzliche Informationen über die Quellen und Empfänger der Daten, den Zweck der Datenverarbeitung oder Informationen über die Länder, in denen die Daten gespeichert sind, bereitstellen.
Daran hätten sich Streaming-Anbieter wie Netflix, Amazon, Apple Music oder Spotify aber nicht gehalten, bemängelt Noyb. Infolge wurden Beschwerden eingebracht.
Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei der Nichtregierungsorganisation, die von Datenschützer Max Schrems gegründet wurde, kritisiert die lange Verfahrensdauer: "Wir freuen uns über die Entscheidung der Datenschutzbehörde, eine Geldstrafe gegen Netflix zu verhängen", sagt Rossetti. "Allerdings hat es fast fünf Jahre gedauert, um dies zu erreichen. Dabei handelt es sich eigentlich um einen sehr simplen Fall."
Die niederländische Datenschutzbehörde habe festgehalten, dass Netflix seine Kunden nicht klar genug darüber informiert hat, was genau mit ihren Daten passiert. Netflix habe es aber nicht nur versäumt, ausreichend darüber zu informieren, warum es Daten sammelt und was es damit macht. Das Unternehmen habe laut Noyb keine vollständige Kopie der Daten zur Verfügung gestellt.
Der Fall sei noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter. Nach Angaben der Datenschutzbehörde hat Netflix bereits gegen die Strafe, aber noch nicht gegen die Entscheidung als Ganzes, Einspruch erhoben. Eine Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) in demselben Fall gegen Netflix ist noch ausständig.