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Ist die ORF-Haushaltsabgabe verfassungswidrig?

Von nachrichten.at/apa, 04. Juli 2024, 12:46 Uhr
ORF-Zentrum am Küniglberg
Das ORF-Zentrum am Küniglberg Bild: (APA/GEORG HOCHMUTH)

WIEN. Der neue ORF-Beitrag in Höhe von 15,30 Euro pro Monat und Haushalt - Nebenwohnsitze sind ausgenommen - ist seit 1. Jänner in Kraft.

Die Frage, ob der neue ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe verfassungswidrig ist, wird noch länger nicht beantwortet. Denn ein von 331 Personen eingebrachter Individualauftrag auf Gesetzesprüfung wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als unzulässig zurückgewiesen, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Ein anderer Rechtsweg ist zumutbar, hielt das Höchstgericht fest.

So können die Antragsteller, von denen die Mehrheit kein Fernsehgerät besitzt, bei einer Zahlungsaufforderung von der ORF-Beitrags-Service GmbH (OBS; früher GIS) einen Bescheid über die Festsetzung ihres ORF-Beitrags verlangen, ohne dafür ein Strafverfahren provozieren zu müssen. Mit diesem Bescheid ist in der Folge eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) möglich, so der VfGH. Gegen die Entscheidung des BVwG kann wiederum beim VfGH vorgegangen werden.

15,30 Euro pro Monat

Die Antragsteller hatten in ihrem Individualantrag argumentiert, dass das Gesetz, das den ORF-Beitrag regelt, gleichheitswidrig sei, da es nicht unterscheidet, ob die einzelnen beitragspflichtigen Personen das Angebot des ORF auch nutzen. Es verletze das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums, da nicht ausreichend zwischen Teilhabe und Nichtteilhabe am Angebot des ORF unterschieden werde. Auch wurde argumentiert, dass der Rechtsweg über das BVwG aufgrund eines großen Zeit- und Kostenaufwands nicht zumutbar sei. Diese Ansicht teilte der VfGH nun nicht. Inhaltlich äußerte sich der VfGH nicht zum ORF-Beitrag.

Der neue ORF-Beitrag in Höhe von 15,30 Euro pro Monat und Haushalt - Nebenwohnsitze sind ausgenommen - ist seit 1. Jänner in Kraft. Seitdem ist es egal, ob Fernseher oder Radio in den eigenen vier Wänden stehen. Für die meisten Personen, die bis dahin die gerätegekoppelte GIS-Gebühr zahlten, wurde es billiger. Hunderttausende Haushalte mussten aber erstmals zahlen.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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Ybbstaler (1.063 Kommentare)
am 04.07.2024 14:34

Ob sie verfassungswidrig ist müssen Juristen klären. Sittenwidrig ist sie auf jeden Fall. Eine Zwangsgebühr für alle, wo es technisch ganz einfach wäre, den Zugriff bzw. die Nutzung auf Abonnenten zu beschränken. Wer es will, der möchte sich ORF TV kaufen, bekommt einen Zugang (zB. Decoder) und wir wünschen gute Unterhaltung. Alle anderen lasst bitte in Ruhe in Zeiten wo jeder schaut, vermeidbare Abos und monatliche Kosten loszuwerden.

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lastwagen (2.125 Kommentare)
am 04.07.2024 13:44

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2good4U (18.295 Kommentare)
am 04.07.2024 13:00

Die Haushaltsabgabe widerspricht aus meiner Sicht dem Gleichheitsgrundsatz, da in einem Singlhaushalt eine Person die Kosten alleine tragen muss, während andere sich diese teilen können.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.364 Kommentare)
am 04.07.2024 21:15

Gemeinsam statt einsam...

Ich finde es eher nervig, warum Unternehmen zahlen sollen, wo a) ohnedies nichts konsumiert werden darf und b) die Mitarbeiter:innen alle schon privat gez-ahlt haben.

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