Homeoffice und Zuverdienstgrenze neu geregelt
WIEN. Der Nationalrat beschloss am Donnerstag neue versicherungsrechtliche Regelungen für die Telearbeit, auch das "Homeoffice" gilt als solche.
Beim Unfallversicherungsschutz gibt es nun unterschiedliche Regelungen, je nach Örtlichkeit. Bei "Telearbeit im engeren Sinn" – also in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in Coworking-Spaces – soll auch der Arbeitsweg unfallversicherungsrechtlich geschützt werden. Bedingung für den Versicherungsschutz ist, dass der Wohnort oder der Coworking-Space in der Nähe der eigenen Wohnung oder der Arbeitsstätte liegt.
Davor wurde die Zuverdienstgrenze für Studierende erhöht. Mehr verdienen können jetzt Studierende, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren. Die Zuverdienstgrenze wird für das Jahr 2024 – rückwirkend mit 1. Jänner – von 15.000 auf 16.455 Euro erhöht.
Wenn diese Regierung etwas macht, dann ist es meistens eine gefährliche DROHUNG.