Einfacher zum Balkonkraftwerk
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WIEN. Der Genehmigungsprozess für Wohnungseigentümer soll vereinfacht werden.
Die Errichtung von Balkon- und Terrassenkraftwerken im Eigenheim soll ab 1. September einfacher vonstattengehen. Ein entsprechender Beschluss wird am morgigen Freitag im Nationalrat gefasst, wie das Klimaministerium am Donnerstag mitteilte. Die neue Regelung sieht vor, dass es als Zustimmung anderer Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer gilt, wenn die geplante Anbringung bekanntgegeben wurde und keiner binnen zwei Monaten darauf reagiert hat.
Legt ein anderer Wohnungseigentümer Widerspruch ein, muss zudem künftig ein triftiger Grund wie Sicherheitsbedenken angegeben werden. Bisher war für die Anbringung einer PV-Anlage auf Balkon oder Terrasse die Zustimmung aller Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer notwendig. Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) sieht die neue Regelung als "zusätzlichen Boost" für die Energiewende.
Bin gespannt, was sich jetzt die Linzer Genossenschaften einfallen lassen. Bisher haben sie Balkonkraftwerke aus Prinzip abgelehnt und erbärmliche Argumente zusammengesucht!
Der Artikel trift vor Schlechtinformation.
1. Zuerst "Eigenheim" im ersten Absatz, tatsächlich geht es aber um Anderungen im WEG.
2. Die Zustimmung "aller" Miteigentümer/innen ist auch jetzt nicht erforderlich. Da hat in der Redaktion wohl jemand die letzte WEG-Novelle 2022 verschlafen.
Solarzellen waren keine privilegierte Maßnahme (nur auf Reihenhausdächern!).
Die WEG-Novelle 2022 umfasste "nur" dezenten Sonnenschutz, barrierefreie Ausgestaltung und langsamladende E-Tankstellen (3,5 kw).
Schweinderl, ich gebe mich geschlagen: Du kennst dich echt gut aus.
Umso lieber würde ich dich einmal persönlich kennenlernen, es macht Spaß, mit dir zu kommunizieren bzw gemeinsam zu kommentieren. Mail an klauspenz@gmx.at
https://www.weka.at/news/Recht-Steuern/Wohnrecht/WEG-Novelle-2022-Neuerungen-im-Kurzueberblick
Gute Idee! In Wirklichkeit ist es den meisten Wurscht, wenn sich jemand ein Balkonkraftwerk aufhängt. Die alte Regelung ist nur sinnlose Rennerei.
Wobei ich zwei Monate Einspruchsfrist sogar ziemlich lang finde.
Solange es kein brandgefährlicher Chinaschrott mit Störaussendung (WLAN- oder Rundfunkstörungen) ist und wegen mangelnder Montage und Statik beim nächsten Sturm keine Gefahr ausgeht...