2,4 Millionen Euro Strafe für Onlinehändler Vinted - Datenschutzverstöße
Der Secondhand-Onlinehändler Vinted soll wegen Datenschutzverstößen eine Strafe von fast 2,4 Millionen Euro zahlen.
Das ordnete die Verbraucherschutzbehörde in Litauen an, wo Vinted seinen Sitz hat. Das Unternehmen kündigte an, dagegen in Berufung zu gehen.
Vinted war 2008 in Litauen gegründet worden und hat nach eigenen Angaben mehr als 100 Mio. Kundinnen und Kunden weltweit. Auf der Plattform können gebrauchte Kleidung und Schuhe ge- und verkauft werden.
Ein wichtiger Markt ist Frankreich - dort beschweren sich laut der französischen Verbraucherschutzbehörde CNIL Kundinnen und Kunden seit 2020 vor allem darüber, das Vinted ihre Daten auf Wunsch nicht lösche. Verbraucherschutzbehörden in Polen, den Niederlanden und Deutschland hätten sich den Beschwerden angeschlossen.
"Versteckte" Verbannungen
CNIL warf Vinted zudem vor, unerwünschte Nutzerinnen und Nutzer "versteckt" zu verbannen - sie würden für andere Nutzer unsichtbar gemacht, ohne dies zu wissen. Ziel sei, dass sie Vinted nicht mehr nutzen.
Vorwürfe gegen Vinted gab es auch wegen versteckter Kosten bei der Bestellung. Die EU-Kommission hatte im Juni bekanntgegeben, dass die Plattform auf Druck aus Brüssel nun bereits im ersten Buchungsschritt den Gesamtpreis inklusive Zusatzgebühren anzeigen wird.
Dazu ein Statement von Vinted:
Wir möchten unseren Mitgliedern versichern, dass die Fälle, auf die sich die litauische Datenschutzbehörde (VDAI) bezieht, in keiner Weise mit der Sicherheit ihrer Konten zu tun haben oder einen Missbrauch oder eine Verletzung ihrer persönlichen Daten darstellen.
Wir nehmen den Schutz der Privatsphäre und die Einhaltung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sehr ernst. Tatsächlich haben wir massiv investiert, um die geltenden Regeln einzuhalten und den Schutz der Daten unserer Mitglieder zu gewährleisten - wir haben während des gesamten Prozesses mit dem VDAI zusammengearbeitet.
Wir haben keine Rechtsgrundlage für diese Entscheidung gefunden und sind der Meinung, dass damit ein neuer Präzedenzfall geschaffen wird, der sowohl über den aktuellen Wortlaut des Gesetzes als auch über die Praktiken der Branche hinausgeht. Wir missbilligen den Bußgeldbescheid grundsätzlich und werden weiterhin in Berufung gehen, so wie wir es während des gesamten Verfahrens getan haben.
ich verstehe es wenn man die daten nicht löscht!
da Kunden erst später bemerken, sollten sie in gefälschtes Produkt gekauft haben.
und um dies Strafrechtlich zu verfolgen zu können muss man die daten Aufheben, darf man sie nicht Löschen!!