Wiederbetätigung: Zwei Jahre Haft für Schärdinger
SCHÄRDING/RIED. Acht Monate davon wurden gegen den vorbestraften Innviertler unbedingt verhängt – nicht rechtskräftig.
SCHäRDING/RIED. Wegen Wiederbetätigung musste sich ein junger Mann aus dem Bezirk Schärding vor einem Geschworenengericht in Ried verantworten. Der beschäftigungslose Angeklagte war vor diesem Prozess bereits mehrfach verurteilt worden, unter anderen wegen Vergehen nach dem Waffengesetz.
Der Innviertler hatte laut Anklage im Jahr 2017 mehrere Bilddateien, Sprachnachrichten, Videos und ein Lied der Band "Gigi und die braunen Stadtmusikanten" mit nationalsozialistischem Inhalt über den Nachrichtendienst WhatsApp an weitere Personen weitergeschickt. Diese werden gesondert verfolgt, auch ihnen droht ein Verfahren.
Auf einem Bild, das er im Dezember 2019 weiterschickte, ist der Beschuldigte im Hintergrund mit einer "schwarzen Sonne" und dem Wortlaut "Heil Hitler" zu sehen. Zudem wurden beim Beschuldigten trotz eines aufrechten Waffenverbots, das 2018 verhängt wurde, mehrere Waffen, wie Schlagringe, eine Machete und eine Schreckschusspistole gefunden. Die Geschworenen sprachen den Innviertler schuldig.
Das Geschworenengericht verurteilte den vorbestraften Angeklagten zu insgesamt zwei Jahren Haft, acht Monate davon wurden unbedingt verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (tst)
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