Mörder von Wullowitz bekämpft "lebenslang"
LINZ. Zwei Männer erstochen und Auto geraubt: Jamal A. will im Berufungsprozess eine mildere Strafe erreichen.
Er hatte seinen früheren Asylbetreuer erstochen und ermordete auf der Flucht noch einen Landwirt, um mit dem geraubten Auto aus Wullowitz flüchten zu können: Jamal A. ist im Juni wegen zweifachen Mordes und wegen Raubes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Schuldspruch ist längst rechtskräftig, denn eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof hat der Afghane nie eingebracht. Dafür aber eine Berufung gegen die Höhe der Strafe. Am kommenden Donnerstag findet am Oberlandesgericht Linz die Berufungsverhandlung statt.
"Trotz Minderungsgründen gibt es keine andere Strafe als die Höchststrafe für so eine brutale Vorgehensweise. Die Taten sind kaltblütig und nicht nachvollziehbar gewesen. Um die Opfer hat er sich überhaupt nicht gekümmert", betonte damals der vorsitzende Richter des Schwurgerichtshofs bei der Begründung des erstinstanzlichen Urteils, dessen Grundlage eine einstimmige Entscheidung der Geschworenen war.
Es war der 14. Oktober 2019, als der 33-jährige Afghane mit einem Klappmesser bewaffnet in Wullowitz seine alte Asylunterkunft aufsuchte und seinem ehemaligen Asylbetreuer die Klinge zwei Mal in die Brust rammte.
Konflikt wegen Nebenjob
Der Rotkreuzmitarbeiter hatte dem Asylwerber einen Gelegenheitsjob vermittelt, doch dort im Altstoffsammelzentrum hatte sich der Flüchtling selten blicken lassen. Daher erhielt ein anderer Asylwerber die Gelegenheit, um ein wenig dazuzuverdienen. Dies versetzte Jamal A. so in Rage, dass er den Betreuer ermordete. Die Heimbewohner wollten dem Opfer noch helfen. Die Asylwerber schafften es, ihren schwer verletzten Betreuer in das Haus zu ziehen und die Tür zu verriegeln. Doch er erlag im Spital seinen Wunden.
Jamal A. flüchtete daraufhin mit einem Fahrrad und kam an einem Bauernhof vorbei. Die Garagentür war offen, dort traf A. auf den 63-jährigen Landwirt. Er bedrohte das Opfer mit dem Klappmesser, um an das Auto zu gelangen. Als der Bauer zu schreien begann, stach A. fünf Mal zu und raste dann mit dem geraubten Pkw des erstochenen Landwirts davon. Der Afghane wurde noch am Abend von der Polizei ausgeforscht und verhaftet. Die Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner stellte bei dem 33-Jährigen zwar einen "religiösen Wahn" fest, stufte ihn aber nicht als geistig abnorm, sondern als zurechnungsfähig ein.
Verteidiger verstorben
Bisher hatte Jamal A. einen Rechtsvertreter aus Wien. Der Anwalt Wolfgang Blaschitz hat den Afghanen im Prozess verteidigt. Doch Blaschitz ist vor einigen Tagen verstorben. Wie die Obduktion ergab, war die Todesursache ein Herzinfarkt. Weil das Gesetz vorschreibt, dass der Angeklagte auch in der Berufungsverhandlung einen anwaltlichen Vertreter an seiner Seite haben muss, wurde bereits ein neuer Anwalt bestellt. Der Verhandlungstermin am Donnerstag sei fixiert, sagte gestern ein Sprecher des Oberlandesgerichts. (staro)
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