Prozess gegen Egisto Ott wird am Mittwoch fortgesetzt
WIEN. Der Prozess gegen den ehemaligen Chefinspektor im aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, und den Ex-FPÖ-Politiker Hans Jörg Jenewein wird am 18. Dezember fortgesetzt.
Mittlerweile beantwortet ist die Frage, ob Jenewein von der parlamentarischen Immunität geschützt ist - und zwar mit "Nein". Mit einem Urteil ist am kommenden Mittwoch noch nicht zu rechnen.
Nachdem der Prozessauftakt am 6. November mit den Plädoyers und Befragungen Otts und Jeneweins ohne große Überraschungen schnell vorüberging, sorgte der Verteidiger des Ex-Politikers zwei Tage später mit einem Stunt für Aufregung: Er brachte vor, ihm sei aufgefallen, dass die Strafverfolgungsbehörden die parlamentarische Immunität seines Mandanten bisher nicht thematisiert hätten. So hätten die inkriminierten Handlungen während seiner Zeit als Parlamentarier stattgefunden, die Justiz allerdings kein Auslieferungsbegehren an den Nationalrat gerichtet. Sowohl der Richter als auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft dürften davon überrumpelt gewesen sein, weshalb der Prozess zur Klärung der Rechtsfrage verschoben wurde.
Nur wenig später hielt Judith Ziska, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, auf APA-Anfrage fest, dass "die Immunität von uns selbstverständlich geprüft wurde". Die Anklagebehörde sei zum Schluss gekommen, dass Jeneweins seinerzeitige Tätigkeit als Mandatar im Nationalrat seiner Strafverfolgung im gegenständlichen Fall nicht im Weg stand. Sowohl die Oberstaatsanwaltschaft Wien als auch das Justizministerium bekräftigten diese Ausführungen: "Ein Antrag auf Aufhebung der Immunität war nicht nötig", hieß es von beiden.
Immunität dürfte keine Rolle mehr spielen
Die Frage nach der parlamentarischen Immunität des ehemaligen FPÖ-Abgeordneten und nunmehrigen parlamentarischen Mitarbeiters Hans-Jörg Jenewein wird wohl kein Thema mehr werden. Mittlerweile steht gesichert fest, dass die Staatsanwaltschaft die mögliche Immunität Jeneweins im Vorfeld geprüft und richtigerweise verneint hatte. Laut Gerichtssprecher Zonsics-Kral war es gar nicht mehr notwendig, die entsprechenden Unterlagen dem Gericht vorzulegen. Ein dahin gehender Antrag sei "unbegründet" gewesen, sagte Zonsics-Kral auf APA-Anfrage.
Der Prozess kann damit am kommenden Mittwoch fortgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft Ott vor, im Auftrag Jeneweins einen Beamten angehalten haben, Informationen zu Teilnehmern eines Treffens europäischer Nachrichtendienste zu beschaffen. Auch auf die Zusammensetzung der "Soko Tape", die nach dem Ibiza-Video zur Klärung strafrechtlicher Vorwürfe eingerichtet wurde, soll Jenewein Ott angesetzt haben. Der Ex-Politiker soll weiters verbotenerweise Fotos in einem U-Ausschuss aufgenommen und diese an Ott gesendet haben. Bei einer Hausdurchsuchung bei Jenewein wurde außerdem ein Schlagring sichergestellt, weshalb sich der Ex-Politiker auch nach dem Waffengesetz verantworten muss. Nicht Teil der Verhandlung sind mehrere Spionage-Anschuldigungen, denen sich Ott seit etlichen Jahren ausgesetzt sieht.
Mehrere Zeugenbefragungen
Am Mittwoch sollen demnach mehrere, eigentlich bereits für den 8. November geladene Zeugen einvernommen werden. Unter den Zeugen, die das Gericht hören möchte, ist unter anderem ein ehemaliger Beamter aus dem BVT und zwei damalige FPÖ-Referenten. Eine wichtige Zeugin habe sich jedoch entschuldigt, teilte Zonsics-Kral der APA mit, und auf deren Einvernahme dürften die Parteien wohl nicht verzichten. Mit einem Urteil ist deshalb noch nicht zu rechnen.