Stoppschild ignoriert: VwGH sprach Machtwort
WIEN. Das Höchstgericht beendete die Verwaltungsposse um einen Wiener, der an einer Kreuzung ein Stoppschild missachtet hatte.
Ein Stoppschild zu missachten und ohne anzuhalten einfach über die Kreuzung zu fahren, ist kein geringfügiger Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, sondern strafbar. Diese banal klingende Entscheidung musste kürzlich der Verwaltungsgerichtshof im skurrilen Fall eines Wiener Verkehrssünders treffen.
Der Autofahrer war zwar von der Polizei bestraft worden, hatte aber noch in erster Instanz vom Wiener Landesverwaltungsgericht Recht bekommen und brauchte vorerst nichts zahlen – mit der Begründung, es habe sich ja um keine "besonders gefährliche Kreuzung" gehandelt.
Der Verwaltungsgerichtshof gab allerdings der Beschwerde ("Revision") der Polizei statt und hob die Entscheidung der unteren Instanz auf: Ein Halteschild diene der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Straßenverkehr und sei daher "von erheblicher Bedeutung". Der Autofahrer muss die Strafe nun bezahlen.
100 Euro Geldstrafe
Der Autolenker fuhr im Vorjahr in die Kreuzung ein und bog links ab ohne stehenzubleiben, obwohl sich dort – "deutlich sichtbar aufgestellt", wie das Höchstgericht betont – ein Stoppschild befindet. Wegen dieser Übertretung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bekam der Lenker von der Wiener Polizei eine Geldstrafe von 100 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe: ein Tag und 22 Stunden) aufgebrummt. Doch der Lenker erhob ein Rechtsmittel und das Landesverwaltungsgericht stellte das Strafverfahren gegen den Verkehrssünder ein. Die Kreuzung sei "nicht besonders gefährlich", so das Landesverwaltungsgericht. Dies habe ein "zehnminütiger Lokalaugenschein" gezeigt.
Die Höchstrichter rügten in ihrer Entscheidung, dass das erstinstanzliche Gericht weder Datum noch Uhrzeit der Kreuzungsbesichtigung dokumentiert habe und hob das Urteil "wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts" auf. Keinesfalls sei die Missachtung der Haltetafel ein "geringes" Vergehen. "Die Beachtung des Stoppschildes gehört zu den wichtigsten Grundregeln des Straßenverkehrs und ist von jedem Kraftfahrer unter allen Umständen zu beachten", so der Verwaltungsgerichtshof. (staro)
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An einer STOP-Tafel anhalten zu müssen obwohl kein anderes Fahrzeug sich nähert ist genau so sinnentleert wie in der Nacht um 2 Uhr vor einer roten Ampel stehen bleiben zu müssen obwohl man das einzige Fahrzeug weit und breit ist.
Du hast hoffentlich keinen gültigen Führerschein und kein Fahrzeug.
Ich finde eine Stopptafel schon sinnvoll. Mancher sieht 10 Autos sehr wohl und bleibt stehen, aber ein Motorrad wird dann in der Eile übersehen. Auch bei unbeschrankten Bahnübergängen wird oft der herankommende Zug übersehen.
Ein Mensch ist nicht in der Lage, 100-prozentig zu kontrollieren. Daher komnmen die vielen Vorrangverletzungen.
So ist es, eine Stopptafel steht vorwiegend dort, wo der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer stehen bleiben muss, um genau diese Situation zu erfassen.
Schade, dass man ihm die Gerichtskosten nicht aufbrummen kann.
Es gehört nicht zu den Kompetenzen des VwGH, ein sachlich nicht gerechtfertigtes Stopschild zu entfernen.
Die zuständige Behörde sollte das aber sehr wohl machen - nach entsprechender Prüfung.
Sachlich nicht gerechtfertigt aufgestellte Stopschilder schädigen das gebotene Grundvertrauen in die Regeln der öffentlichen Verkehrssicherheit.
Autofahrer sagen GARANTIERT
zu jedem Schild,
zu jeder Regel,
zu jeder Bodenmarkierung,
zu jeder Radarkamera:
„nicht gerechtfertigt“.
Die Stop(p)-Tafel kommt aus den USA und hat dort eine ganz andere Bedeutung. Mit 4 (!) Stop-Tafeln abgesicherte Kreuzungen bedeutet, dass jeder anzuhalten und nach dem Eintreffen auf der Kreuzung weiter fahren darf.
Bei uns meint man, damit 2 Kategorien von "Vorrang geben" zu schaffen, ein bisschen und schon wirklich. Und das ist Blödsinn. Wer eine "negativen Vorrangtafel" missachtet und andere gefährdet/behindert, tut das auch bei der "Stopp-Tafel".
Dann kommt man auf übersichtliche Kreuzungen, wo die Stopp-Tafel deshalb aufgestellt wurde, weil dort ein Rowdy die
Vorrang-geben-Tafel missachtet und einen Unfall verursacht hatte, statt dem Rowdy den Führerschein für ein halbes Jahr zu entziehen. Typisches Beispiel: In Wels von der Schafwiesenstraße kommend nach Norden, die Linzer-Straße querend. Die dort aufgestellt Stopptafel stellt nichts dar als Amtsmissbrauch! Zum Abcashen!
Fazit: der Polizist war nicht fähig, den Strafzettel formell richtig auszufüllen.
Studier bitte nicht Jus.
Manchmal fragt man sich schon warum eine Stopptafel steht, wenn man schön in den Querverkehr einsehen kann. Gleiches gilt auch für so manche Geschwindigkeitsbeschränkungen bei Baustellen bei denen keine Behinderung ist.
Ich keine ein Autobahnabfahrt, da sieht man links und rechts ca. 500 Meter ! Warum soll ich da stehen bleiben, wenn keiner kommt ? Nur um die Umwelt mehr zu verschmutzen??
Ich frage mich warum dann so viele Unfälle passieren?
Ein Bekannter hat einen Zug an einem nicht Beschrankten Bahnübergang nicht gesehen obwohl links und rechts bis zu 800m freie Sicht ist Stoppschild überfahren und jetzt grüßt er von oben.
Sich an Masen zu glauben man weiß alles Besser und weiß wo Stoppschilder und Geschwindigkeitsbeschränkungen hingehören finde ich schon dreist!
Das Um und Auf für die Aufstellung eines Stoppschildes muss eine potentiell unmittelbare Gefährdung der körperlichen Sicherheit von Verkehrsteilnehmern im Falle des In-Einem-Zug-Einfahrens in die Kreuzung sein.
Immerhin gibt es auch ein Vorrang-Geben-Schild.
Weil dann auch Manche nicht stehenbleiben, wo es sehr wohl erforderlich wäre! "Das geht sich locker noch aus..."
Und das hat nichts mit der Sichtweite vor Ort zu tun, oder soll es erst krachen, damit eine Stopptafel kommt?
für mich völlig unverständlich der Spruch in erster Instanz, das probier mal bei der Führerscheinprüfung
richtig so!
einfach unglaublich
geht der wiener jetzt wenigstens noch zum volksanwalt?
Zum Einen würde es helfen Stop Tafeln und auch andere Verkehrszeichen nur dort aufzustellen wo es auch Sinn macht. Gerade vor kurzem bei einer Tunneldurchfahrt ein "eingeblendetes" 60 km Schild mir Überholverbot gesehen obwohl im gesamten Tunnel weder eine Behinderung noch sonst irgend etwas war. Da braucht man sich nicht zu wundern wenn dann Verkehrszeichen missachtet werden. Zum Anderen gehört gesagt, man kann sonst nirgends um diese sehr geringe Summe so viele Arbeitsplätze schaffen, bzw. Leute beschäftigen .
Mit was sich alles das Gericht beschäftigt, beschäftigen muss. .
Es ist leider schon ein gängiges Sittenbild, dass geltende Verkehrsvorschriften immer öfter als "Empfehlung" verstanden - und wie man sieht, auch teilweise mit gerichtlicher Billigung - werden.
Richtige Entscheidung!
der "Sünder" hat nicht umsonst Einspruch erhoben, sondern sicher gewusst, wer seine Beschwerde behandeln würde. Ist auch gelungen diese Korruption durchzuziehen - nur hat er nicht mit einem Einspruch in höherer Instanz wewgen dieser Bagatelle gerechnet.
Wenn die Kreuzung nicht gefährliches-er, hätten sie ein „Querverkehr hat Vorrang“ aufgestellt. Die Richter in Österreich werden auch immer trottelhafter.
Das dürfte eher Wiener heißen, nicht Österreicher...
Ich denke, nicht die Richter sind die Trotteln, sondern diejenigen, die sie dafür halten.
Das nächste sind dann vielleicht die roten Ampeln.
Ich bin einfach gefahren, war eine nicht gefährliche Kreuzung und es ist eh niemand gekommenen
😁