Wer bekommt den Hund? Haustiere im Scheidungsstreit
Linzer Rechtsanwalt Nikolaus Leutgöb beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.
Britney Spears und Sam Asghari lassen sich scheiden. Dabei streiten sie zum einen um das Vermögen, zum anderen um ihre Hunde. Nicht nur bei Prominenten sind Haustiere oft ein Streitthema bei Trennungen, sondern auch bei "gewöhnlichen" Menschen.
Egal ob Hund oder Katze, manchen Menschen sind ihre Tiere fast so wichtig wie ihre Kinder. Doch sind die Regeln über die Obsorge für Kinder auch auf Tiere anwendbar? Wer bekommt die Obsorge über das Haustier nach der Trennung? Der Linzer Rechtsanwalt Nikolaus Leutgöb von der Kanzlei Haunschmidt, Breiteneder, Leutgöb gibt anhand einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen:
Wer bekommt das Haustier nach einer Trennung? Es kommt auf die stärkere emotionale Bindung zum Tier an. Der OGH hat entschieden, dass es nicht auf die emotionale Bindung des Tieres zum Menschen, sondern nur auf die emotionale Bindung des jeweiligen Ex-Gatten zum Tier ankommt. Das Gericht hat daher festzustellen, welcher der Ex-Gatten die stärkere emotionale Bindung zum Tier hat.
Ist das Tierwohl relevant? Laut OGH ist zwischen der Obsorge für Kinder und der Zuteilung von Haustieren zu unterscheiden. Während bei Kindern die Frage des Kindeswohls entscheidend ist, ist es bei Tieren nicht das "Tierwohl". Es ist daher nicht entscheidend, bei welcher Person es dem Tier besser gehen würde. Es kommt vielmehr auf die stärkere emotionale Bindung des Ex-Gatten zum Tier an. Das Tierwohl ist nur relevant, wenn es zu einer Verletzung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen käme. In so einem Fall würde das Tier dem anderen Ex-Gatten zugeordnet werden.
Welche Kriterien sind für die emotionale Bindung relevant? Der OGH nannte im konkreten Fall nur ein Beispiel: Pflege und Sorge für das Tier während der Ehe. Relevant können aber alle Kriterien sein, die zeigen, dass ein Ex-Gatte eine stärkere Bindung zum Tier hatte.
Was, wenn das Haustier sehr wertvoll ist? Das Kriterium der emotionalen Bindung gilt nur für die Fälle, in denen es keine erkennbaren Vermögensinteressen gibt. In den meisten Fällen wird daher die emotionale Bindung entscheidend sein, auch wenn das Tier teuer war. In ganz außergewöhnlichen Fällen, wenn es den Ex-Gatten tatsächlich mehr um das Tier als Vermögensgegenstand geht, könnte die Entscheidung anhand anderer Kriterien getroffen werden.
Was gilt für Tiere, die vor der Ehe bereits vorhanden waren? Tiere, die ein Ehepartner bereits vor der Ehe erwarb und in die Ehe einbrachte, verbleiben auch nach der Scheidung bei diesem Ehepartner.
Was gilt für Rettungshunde, Therapiehunde oder Diensthunde? Rettungs-, Therapie- oder Diensthunde dienen typischerweise dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten allein oder dienen der Ausübung seines Berufes. In einem solchen Fall bleibt das Tier bei demjenigen, der es für seinen Beruf verwendet oder aus gesundheitlichen oder therapeutischen Gründen auf das Tier angewiesen ist.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Linzer Rechtsanwälte Franz Haunschmidt, Peter Breiteneder und Nikolaus Leitgöb unter www.hbh6.at
warum nicht mal Hunde statt Schafe 🤔
Der Rückkehrer will auch mal Abwechslung.
ein hund kamm in die Küche
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da nahm der koch nen löffel
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