Missbrauchsverdacht: Vorläufiges Berufsverbot droht
LINZ. Ein oberösterreichischer Arzt steht in dringendem Verdacht, Kinder sexuell missbraucht zu haben. Der Mediziner wurde gestern nach Hausdurchsuchungen einvernommen, war geständig und wurde in Haft genommen.
Auf die Spur des Arztes waren die Polizeibeamten durch Hinweise gekommen. Wochenlang wurden Ermittlungen und Befragungen geführt, gestern früh wurde der Mediziner dann nach Hausdurchsuchungen sowohl in seiner Privatwohnung als auch in einer Ordination ins Verhör genommen.
Nachdem einschlägiges Bildmaterial gefunden worden war, gestand der Mediziner die Vorwürfe. Diese beziehen sich auf die Pragraphen 207 Strafgesetzbuch (Sexueller Missbrauch von Unmündigen) mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft, und die Pragraphen 207a (pornographische Darstellungen Minderjähriger) und 212 (Missbrauch des Autoritätsverhältnisses).
"Es geht um den Verdacht der Kinderpornografie über viele Jahre hinweg und einen mutmaßlichen sexuellen Übergriff auf einen Buben,“ sagt Manfred Holzinger, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels. Der Mann steht zudem im Verdacht, über Jahre pornografische Fotos von Kindern angefertigt und damit Tauschhandel betrieben zu haben.
Der Verdächtige wurde Donnerstagnachmittag in Untersuchungshaft genommen.
Berufsverbot droht
Der Fall, dass ein praktizierender Arzt in Österreich in den Verdacht gerät, schwerwiegende Delikte - zum Beispiel Kindesmissbrauch - begangen zu haben, kann auch schnelle und direkte Konsequenzen für den Mediziner in Sachen Beruf vonseiten seiner Standesvertretung haben. "Wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird, kann, muss nicht, es ist aber üblich, dass der Landeshauptmann ein vorläufiges Berufsverbot ausspricht", erklärte man Donnerstagnachmittag in der Wiener Ärztekammer.
Das erfolgt nach Anhörung der Österreichischen Ärztekammer, die sich wiederum bei der für den Arzt zuständigen Landesärztekammer informiert. "Dann kann der Landeshauptmann ein vorläufiges Berufsverbot bis zum Ende des (Straf-)Verfahrens aussprechen. Das geht relativ rasch", hieß es in der Standesvertretung der Wiener Ärzte.
Gleichzeitig wird in solchen Fällen eine Disziplinaranzeige erstattet. Das Verfahren ruht jedoch dann, bis das gerichtliche Verfahren abgeschlossen ist.