Staatenloses Heim-Opfer saß wegen Homo-Paragraf auch im „Kerker“
LINZ. Das Waisenkind, das nie eines war, 19 Jahre in Erziehungsheimen verbrachte und dort vergewaltigt und geschlagen wurde: Das Schicksal von Jenö Molnar macht betroffen. In seiner Klage gegen das Land Oberösterreich ist exakt aufgeschlüsselt, wieso der 65-Jährige 1,6 Millionen Euro Entschädigung verlangt.
Rund 1,6 Millionen Euro Schadenersatz scheinen sehr hoch angesetzt, Molnars Anwälte können das Zustandekommen der Summe genau aufschlüsseln.
Der 1946 geborene Sohn einer ungarischen Lehrerin aus Lambach und eines bis heute unbekannten US-Soldaten wird rechtlich vom deutschen Advokaten Robert Nieporte aus Trier, wo Molnar heute wohnt, und dem bekannten Wiener Anwalt Gabriel Lansky vertreten. Der größte Teilbetrag ist der Verdienstentgang mit 648.000 Euro. Der staatenlose Jugendliche wurde im Alter von 19 Jahren aus dem Heim „entlassen“ und landete ohne Papiere, Berufsausbildung und Lehrabschluss auf der Straße. Einen Vormund hatte der Bursch mit 16 zwar bekommen, dieser hätte sich aber nie um ihn gekümmert, heißt es in der Klage, die beim Landesgericht Linz anhängig ist.
Bis 1991 arbeitete der Mann schwarz. Erst dann erhielt der nach Deutschland Ausgewanderte die ungarische Staatsbürgerschaft, und erst 2000 erhielt er für Deutschland eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und konnte sich selbstständig machen. Zusätzlich zu den 648.000 Euro machen die Anwälte noch 240.000 Euro Verlust von Pensionsbeiträgen geltend.
632.500 Euro verlangt Molnar für 6325 Tage in Erziehungsheimen, die unrechtmäßig gewesen seien. Obwohl seine Mutter noch lebte, wurde dem Kind eingebläut, er sei ein Waisenkind. Die Anwälte berechnen den Schadenersatz pro Heimtag mit 100 Euro – der Tagsatz, der bis vor Kurzem Häftlingen zustand, die zu Unrecht im Gefängnis waren.
Dazu will Molnar Entschädigung für 182 Tage „schwerer Kerker“. Der Mann war 1965 wegen der Beziehung mit einem anderen Mann nach dem damaligen „Homo-Paragrafen“ verurteilt worden, der Jahre später für menschenrechtswidrig erklärt wurde. Genau diese Verurteilung war der Grund, warum Molnar keine österreichische Staatsbürgerschaft bekam. Beim Amt der Landesregierung riet man dem Vormund, den Antrag wegen der Verurteilung zurückzuziehen.
Der Berichterstatter stützt sich völlig einseitig nur auf die Informationen durch den Kläger. Das hat mit verantwortungsvoller Recherche und Berichterstattung nichts zu tun. Der sogenannte "Homo-Paragraf" (§129 Ib STG) ist - aus heutiger Sicht - zweifellos nicht mehr akzeptabel, war bis zum Strafgesetzbuch 1975 (STGB) aber geltendes Recht, was rückblickend unverständlich erscheint (der Abschaffung sind lange Diskussionen und Widerstände vorausgegangen). Dass Herr Molnar allein wegen dieser Verurteilung die Österreichische Staatsbürgerschaft nicht bekommen hätte, erscheint nicht sehr überzeugend. Wenn hier immer von "Eltern" die Rede ist (siehe frühere Artikel desselben Autors), denen Herr M. "weggenommen" worden sei, ist zu hinterfragen von wem und in welcher Weise (durch Beschluss eines Vormundschaftsgerichtes?) "weggenommen" wurde und weshalb hier immer von "Eltern" ausgegangen wird. Etwas mehr Sachlichkeit könnte der Qualität des Berichtes nicht schaden.
Der Verfasser stützt sich nicht nur auf die Angaben des
He. M.Ihm liegen die schriftstücke der Landesregierung OÖ
vor, aus denen die Ablehnung der öst. Staatsbürgerschaft
wegen der Verurteilung als Júgendlicher bestätigt wird.
Zuletzt duch den LH Pühringer und LR Kepplinger v.2.5.11.
Die Tragik der "Wegnahme" von den Eltern beruht auf einer
telef. Anweisung des US-Militär, das Baby sofort in das
Kinderübergangsheim Linz zu verbringen.
Bis zu seinem 16. Lebensjahr hatte er keinen Vormund,
er wurde von 1947-1965 ohne Kontrolle durch die Heime
"geschleust".
Sind wir jetzt in den USA ??????????????
Also ich vergoenn's ihm wenn er eine Entschaedigung vom Land bekommt! Seine verlorene Jugend kann ihm keiner mehr zurueckgeben, egal fuer wieviel Geld. Hoffentlich gibts eine einvernehmliche Loesung damit die Anwaltskosten nicht den groessten Brocken ausmachen. Idealerweise sollte das Land sich bei den damals zustaendigen Beamten und Erziehern schadlos halten, aber die alten Saecke sind ja entweder verstorben oder im "wohlverdienten" Ruhestand.
sogenanntes U-Boot im Untergrund leben und jeder, der möchte, bekommt auch eine Arbeit.
Diese 1,6 Mio - ca 22 Millionen ATS - halte ich für völlig ungerechtfertigt und es ist zu hoffen, dass die zuständigen Gerichte diese Klage ablehnen werden.
Traurig, wenn er tatsächlich Missbraucht worden sein sollte...der Missbrauch hat aber nicht das ganze Leben gedauert.
die möglichkeit sein leben " in griff " zu bekommen ...hatte er sicher die hilfe einer behörde in anspruch nehmen können ...
warum erst jetzt die angelegenheit so zu dramatisieren ??
geht um pensionsgeld ? geht es um annerkennung ,wenn ja welche ?
ich war selber jahrelang im heim und da war nicht alles gold was glänzt ...die watschen waren am tagesmenü... und den A.. versohlen mit metallstange oder holzlatte bis alles grün und blau und man nicht mehr sitzen konnte war auch üblich ...
aber nach dieser " konnte " man sich "frei" ? entfalten ...ich meine mit 17 und unter vormund ... gggg
daher verstehe ich das ganze nicht wie es jetzt abgeht ...hmmm
bei den Don Camillos -)
genau bei diese genannten " BRÜDER " ... hahahahaha
Sehr dubiose Geschichte. Da besteht durchaus der Verdacht, dass da nur einer schnell zu VIEL Geld kommen will. Statt das Land OÖ anzuklagen, sollte er sich bei seinem Vater und bei seiner Mutter schadlos halten. Die haben ihn im Stich gelassen. Aber da ist leider nichts zu holen (sagt er selber).
Den bedauernswerten Opfern, die tatsächlich missbraucht wurden, soll so weit das möglich ist geholfen werden. Ich bin mir aber absolut sicher, dass es da jetzt EINIGE "Trittbrettfahrer" gibt, denen sicher nichts Schlimmes angetan wurde.
Misstrauen ist jedenfalls angesagt, wenn jemand eine so unverschämt hohe Summe fordert.
wird immer besser.........
...angewendet worden, wenn Molnar nicht im Heim gelandet wäre. Meiner Überzeugung nach war er ein typischer Internats-Homo. Irgendwie lebten sie ihre Sexualität aus unter "Brüdern". Auch das war für ihn schicksalhaft.
nach dem Homoparagraphen verurteilt worden - die Gerichte hätten sehr viel zu tun gehabt. Vor allem bei den *erwachsenen Erziehern*, aber die durften das ja. (?) Es gibt den Begriff "häfenwarm", also Homosexualität von Langzeitinhaftierten, sei dies Erziehungsanstalt,Gefängnis, Gefangenenlager. Dies von Menschen die ansonsten "Hetero" sind.Aber schön, dass die Landesregierung einen "Grund" gefunden hat, Herrn Molnar die Staatsbürgerschaft zu verweigern. Aus dem Schneider sind sie trotzdem und noch lange nicht.
Dass Herr M. bis zu seinem 19ten Lebensjahr KEINE Staatsbürgerschaft hatte, und ihm eine solche in Folge wegen einer Verurteilung weiterhin verwehrt wurde. Ein Heim (Erziehungsheim) ist kein Knast. Richtig. Nämlich schlimmer. Vor allem weil man nichts verbrochen haben muss, um in ein solches eingesperrt zu werden. US-Vorbild..., große Kohle machen. Es handelt sich bei diesem Prozess um einen Prädezenszprozess, in der Klage geht es um den Nachweis "institutionalisierten Unrechts".Aber da ich kein Anwalt oder "Rechtsgelehrter" bin kann ich nicht über Detailfragen diskutieren. Fakt ist, die oberösterreichischen Erziehungsanstalten (aber nicht nur jene), wurden von einem System der Gewalt, Vertuschung und Perversion jahrzehntelang geprägt und geduldet. Sei es aus Unwissenheit, Desinteresse, oder Duldung mit dem Gedanken, dem Satz: "Die sind nicht umsonst im Heim. Die brauchen das". mfG Franz Josef Stangl
dubios!
Konnte sich der gute Mann, der im Jahr 68 volljährig wurde - bis dahin gilt die Unschuldsvermutung - nicht um Papiere etc. pp. kümmern? Weiters ist das Heim - so schlimm es auch sein möchte - kein Knast. Der Homo $ war damals geltendes Recht! Da könnte ja jetzt jeder "Häftling" Wiedergutmachung verlangen! Die Sache ist sicher nicht schön! Jetzt jedoch - nach US Vorbild - die GROSSE Kohle machen zu wollen, ist mehr als suspekt!