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Bedingte Haftstrafe für Linzer Zahnarzt bestätigt

Von OÖN, 04. Februar 2022, 00:04 Uhr
Der Linzer Zahnarzt vor Gericht Bild: (geg)

LINZ. Es bleibt dabei: Jener 59-jährige Linzer Zahnarzt, der von August 2020 bis Februar 2021 in seiner Wohnung Minderjährigen Drogen zum gemeinsamen Konsum bereitgestellt haben soll, muss eine Geldstrafe von 3000 Euro bezahlen und fasst eine fünfmonatige bedingte Haftstrafe aus.

Der Zahnarzt hatte gegen das Urteil vom August vergangenen Jahres berufen. Gestern wurde die Strafe vom Linzer Landesgericht bestätigt.

Er habe den Jugendlichen – zwischen 16 und 22 Jahre alt – nur helfen und ein Ohr leihen wollen, Marihuana habe er zwar erlaubt, bei härteren Drogen aber sofort durchgegriffen, sagte der 59-Jährige damals. Ihm droht aber noch ein weiteres gerichtliches Nachspiel: Im Jänner dieses Jahres stand er erneut vor Gericht. Er soll im Besitz Hunderter kinderpornografischer Aufnahmen gewesen sein und eine Mitarbeiterin in der Umkleidekabine seiner Praxis heimlich gefilmt haben. Der Prozess wurde vertagt.

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