Betrunkener Autolenker fuhr auf Bahngleis und schlief ein
BRAUNAU. Ein betrunkener Autolenker verwechselte Samstagabend in Helpfau-Uttendorf das Bahngleis mit einer Straße. Er kam aber nicht weit und schlief dann einfach ein. Die Strecke musste für den Zugverkehr gesperrt werden.
Der Vorfall ereignete sich am Samstagabend gegen halb zehn Uhr. Ein 35-jähriger ungarischer Staatsbürger aus dem Bezirk Braunau, der sein Auto von der Holzleitner Gemeindestraße in Höfen von Helpfau-Uttendorf kommend lenkte, fuhr beim dortigen Bahnübergang auf die Gleisanlage Richtung Braunau auf. Kurze Zeit später kam er mit seinem Auto nicht mehr weiter. Aufgrund seiner Alkoholisierung, der Lenker hatte laut Polizei 2,08 Promille, schlief er in seinem Auto ein. Umgehend wurde durch den Notdienst die Bahnstrecke für den Zugverkehr gesperrt. Die Feuerwehr zog den Pkw von den Gleisen, der Zugverkehr wurde danach wieder freigegeben. Der Lenker wird angezeigt.
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Nach spärlichen Informationen sind die Verkehrsbetriebe nicht zimplerlich, Kosten für Stillstand etc. einzufordern. Recht so - aber bitte berichtet mal darüber, ein Abschreckunsgpotenzial sehe ich darin, ebenso wie es jenen ergeht, die nach einem Alkounfall zu Vortragstouren in Fahrschulen, Berufsschulen etc. verdonnert werde.
Mei der ARME - der wollte ischer nach der Arbeit mit dem Zug heim - wird ja befürwortet.....
Ich bin ganz betroffen.
Obwohl auf den Gleisen die StVO nicht gilt wird von einigen sofort wieder zum Fuehrerscheinentzug aufgerufen.
Wenn das so weitergeht werden die bald auch fuer alle vorm Ferhseher sitzende Rollstuhlfahrer eine Fuehrerscheinabnahme und dem Entzug des fahrbaren Untersatzes fordern.
Und wie kam das Auto auf die Gleise? Ist vermutlich vom Himmel gefallen, weil dort gilt die StVO auch nicht.
Konform StVO nuechtern.
Oder ist das nuechtern fahren auch schon verboten?
Kann es sein, dass Sie solche mutmaßlichen Straßenverkehrsgefährder in Schutz nehmen?
War da nicht der Zugverkehr gefaehrdet?
Alles auf der Strasse sind Mutmassungen und der Lenker sollte sich nicht mehr erinnern koennen.
Die Straffantasien sind bei manche zwanghaft?
Es wird Zeit für 0.0 Promille .
Und ab 0.2 gehört der FS abgenommen und 1 Jahr zu Fuss gegangen.
Und bei widerrechtlicher Inbetriebnahme ohne FS gibts 6 Monate Haft.
da geht vielen ein Tröpfchen in d Hose wenn s Strafen f andere fordern,
und selber mit dem Handy hantieren beim Lenken eines KFZ
Nette Unterstellung.
Wie wäre es, wenn ich den Spieß nun umdrehe und ihnen unterstelle, sie seien Alkoholiker und hätten ein Problem, beim angesoffen Fahren härter bestraft zu werden ?
Ich bin keiner, der überall neue Gesetze will oder die Menschen immer mehr einschränken möchte.
Aber wo Leib und Leben derart in Gefahr ist wie auf Österreichs Straßen, gehört eben endlich ein Riegel vorgeschoben.
Da sind mir die Alkoholiker wurscht, wenn sie sich einschränken müssen.
Wenn Sie in ihrer Verwandtschaft durch solche Ars....... schon jemanden verloren hätten, würden sie es wahrscheinlich auch anders sehen.
Die Einstellung vom neuen Walter find ich bei weitem bemerkenswerter. Dieser Typ ist tatsächlich der Meinung dass Regeln im Straßenverkehr nur für Schwächlinge gelten. So schreibt normalerweise nur einer, dessen Denkvermögen außerhalb seines Vehikels endet.