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Faustschlag gegen Karussell-Betreiberin am Urfix: Geldbuße für 33-Jährigen

Von Verena Gabriel, 23. Juli 2024, 06:00 Uhr
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Ausraster am Urfahraner Markt in Linz wurde Fall fürs Gericht Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Wegen 10 Euro sind sich ein Vater (33) und die Betreiberin eines Fahrgeschäfts am Urfahraner Frühjahrsmarkt in die Haare geraten. Der Streit ist derart eskaliert, dass sich der Mann am Dienstag wegen Nötigung, Körperverletzung und gefährlicher Drohung vor dem Landesgericht Linz verantworten musste.

Der Prozess endete mit einer Diversion für den Beschuldigten. Er fasste eine Geldbuße in Höhe von 900 Euro aus. Die Summe sei bereits geflossen, hieß es nach der Verhandlung vom Landesgericht Linz. Die Entscheidung ist somit rechtskräftig.

Was war passiert? Bei Sonnenschein strömten heuer am Staatsfeiertag (1. Mai) tausende Besucher zum Urfahraner Markt. Darunter war eine Familie aus dem Raum Linz. Gegen 20.15 Uhr wollten die vier Kinder noch eine Runde mit dem Karussell drehen. Ihr 33-jähriger Vater kaufte dafür Fahrscheine, die insgesamt 10 Euro kosteten. Der Vater stellte sich am äußeren Rand der "Drehscheibe", neben seine Tochter, die in einem Fahrzeug Platz genommen hatte. Er befürchtete, sie könnte herausspringen, da sie an Autismus leide, gab er später zu Protokoll. 

Besucher wollte Geld zurück

Die Betreiber hatten Bedenken um die Sicherheit der Fahrgäste. Es sei zu gefährlich, dass er auf der Scheibe stehe, hieß es. Als der Mann dazu aufgefordert wurde, die Scheibe zu verlassen, entschied er sich, die vier gekauften Tickets zurückzugeben. Er verlangte das Geld zurück, die Betreiberin allerdings winkte ab. Es kam zu einem Streit, der in Drohungen und Gewalt gegipfelt sein soll. Der Jahrmarktbesucher wird beschuldigt, die Fahrgeschäftsbetreiberin mit einem Faustschlag verletzt zu haben. Zudem soll er mehrmals geäußert haben, er werde sie schlagen. 

Aussagen gehen auseinander

Zwölf Wochen nach dem Vorfall steht der in Oberösterreich lebende Bosnier vor Gericht. Ihm drohte eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Der Beschuldigte hatte keine Vorstrafen.

  • Wegen grob fahrlässiger Tötung wurden am Dienstag eine 36-Jährige und ihr 39-jähriger Lebensgefährte in Linz schuldig gesprochen. Das Paar hatte den fünfjährigen schlafenden Sohn der Frau am 2. März im Zimmer eingesperrt und alleine in der Wohnung gelassen. Als der Bub aufwachte, kletterte er zu einem ungesicherten Fenster und stürzte aus dem vierten Stock auf einen Gehsteig. Dabei wurde der Bub so schwer verletzt, dass er kurz danach im Krankenhaus verstarb. Die Angeklagten erhielten eine gänzlich bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten. 
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Autorin
Verena Gabriel
Verena Gabriel
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