Frontal gegen Baum gekracht: Mann beging Fahrerflucht
OBERMÜHL. Aufgrund der schneebedeckten Fahrbahn ist ein Autofahrer in der Nacht auf Samstag in Obermühl (Bezirk Rohrbach) von der Straße abgekommen und in einen Baum gekracht. Der junge Mann beging Fahrerflucht.
Der 21-Jährige aus dem Bezirk Rohrbach war gegen 1 Uhr mit dem Auto seines Vaters von Lembach kommend in Richtung Obermühl unterwegs, als er die Herrschaft über das Fahrzeug verlor und links von der Fahrbahn abkam. Dort touchierte er zunächst einen Baum und krachte danach frontal gegen einen weiteren. Der junge Mann konnte sich selbst aus dem Fahrzeug befreien und machte sich ohne die Polizei zu verständigen zu Fuß nach Hause auf. Als er dort gegen 4 Uhr früh ankam, erwarteten ihn die Beamten allerdings bereits.
Der Mann gab an, er habe die Polizei nicht verständigt, weil sein Handy keinen Akku mehr gehabt habe. Ein Alkotest ergab 0,7 Promille. Der 21-Jährige erlitt leichte Verletzungen. Er wird angezeigt.
Missverständnisse rund um die Raunächte
Markus Huemer haucht Abfällen neues Leben ein
Fieberhafte Suche nach 76-Jährigem in Linz: "Er kann überall sein"
Von Johann K. fehlt weiter jede Spur
Interessieren Sie sich für dieses Thema?
Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.
Fahrerflucht zu Fuß?? Vielleicht wollte er die Polizei von zuhause anrufen und vorher noch mit dem Vater sprechen!!
frechheit ...soin de staunden wo aunderscht hinpflaunzen....hat der fendrich einst schon festgestellt
Ob der Akku wirklich leer war, werden die Beamten sicherlich gleich überprüft haben - hoffentlich.
Im übrigen könnte das Nichtmelden des Unfalls eine unnötige Suchaktion nach einem womöglich verletzten Lenker, der im Schock herumirrt, auslösen.
Kann man da juristisch wirklich von Fahrerflucht spechen? Es wurde ja kein fremdes Eigentum beschädigt außer der Baum könnte zerkratzt sein...
(1) Alle Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhange steht, haben
a) wenn sie ein Fahrzeug lenken, sofort anzuhalten,
b) wenn als Folge des Verkehrsunfalles Schäden für Personen oder Sachen zu befürchten sind, die zur Vermeidung solcher Schäden notwendigen Maßnahmen zu treffen,
c) an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken.
Das gilt auch bei einem Alleinunfall. Außerdem wird der Baum auch beschädigt worden sein und der gehört auch jemanden
"Aufgrund der schneebedeckten Fahrbahn"
Deitsches Sprach, schweres Sprach
Liebe OÖN, schicken Sie bitte den Praktikanten in einen Sprachkurs.
Oder ist gar Frau Aschbacher bei Ihnen?
Wenn Schnee Unfälle verursachen würde, würde es keine Diskussion über Schilift Öffnungen geben, wären alle Eisbären im Krankenhaus und Pinguine ausgestorben.
Wie es den Seepocken im Schnee gehen würde?
Liebe Redaktion: nehmt der Praktikantin das Handy aus der Hand und schreiben Sie über mangelnde Ausrüstung, fehlende Vorsicht, Selbstüberschätzung...
Falsch !
Nicht "Aufgrund der schneebedeckten Fahrbahn" , sondern weil er einfach zu schnell war - für diese Verhältnisse.
Die Schuld liegt immer am Fahrer.
Zum Glück hatte er keinen Gegenverkehr, sonst hätts bös enden können.
man sollte halt vorher schauen ob man den Akku mit hat, wenigstens konnte Er während d Fahrt nicht mit d Gurke spielen, lol
Vielleicht hat er aber grad das Ladekabel gesucht ....
Glück gehabt. Dont drink and drive, es wäre schade um euer junges Leben!
Er hat sich nicht mal um den verletzten Baum gekümmert !