Gericht kippt Strafe für Corona-Leugnerin mit umstrittenem Maskenattest
LINZ. Die BH stellte einer Corona-Demonstrantin, die keine Maske getragen und ein umstrittenes Befreiungsattest vorgelegt hatte, einen Strafbescheid aus. Das Landesverwaltungsgericht hob diesen aber auf.
Die Beschwerdeführerin legte zwar ein Befreiungsattest vor, dieses stammte von dem bekannten Coronaleugner und Verschwörungstheoretiker Peer E., Arzt und Psychotherapeut im steirischen Salzkammergut.
Diesen Befreiungsschein wollte die Bezirkshauptmannschaft aber nicht akzeptieren. Denn in dem Nachweis heiße es lapidar, das Tragen einer FFP-2-Maske sei bei der Demonstrantin „aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert, wissenschaftlich belegbar gesundheitsschädlich und im Sinne der Psychohygiene traumatisierend und damit unzumutbar ist.“ Diese bloße Feststellung sei „nicht ausreichend“. Zudem hegte die BH den Verdacht, dass es sich um ein reines Gefälligkeitsgutachten handle. Denn trotz freier Arztwahl sei es „lebensfremd“, für ein Attest extra einen Arzt in der Steiermark zu konsultieren, „wenn dies auch der örtliche Hausarzt könnte.“
Die BH verhängte eine Geldstrafe von 250 Euro, wogegen die Frau einen Einspruch erhob. Der Fall landete beim oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht, der der Beschwerdeführerin recht gab und den Strafbescheid aufhob. Der besagte Arzt, dem ein vorläufiges Berufsverbot auferlegt worden war, sei zum Zeitpunkt der Ausstellung des Attests dazu noch berechtigt gewesen, heißt es im Erkenntnis des LVwG, „auch wenn die generellen Bedenken betreffend Ausstellungsmodalitäten durchaus geteilt werden.“
Auf Anfrage der OÖN heißt es aus der steirischen Ärztekammer, dass das Berufsverbots-Verfahren gegen den umstrittenen Arzt noch nicht abgeschlossen sei. Laut Eigenangaben via Youtube befindet sich Peer E. inzwischen in Tansania. Wenn ein Arzt sechs Monate lang nicht mehr in Österreich tätig sei, erlösche sein Berufsrecht ohnehin, heißt es aus der Ärztekammer.
In Frankreich demonstriert die Polizei gegen die Justiz.
Wird bei uns auch bald notwendig sein.
Die Polizei zeigt, die Richter lassen die Gfraster laufen. Nicht einmal. Immer öfter!
..die Polizei zeigt an, .....
Ich unterstelle jenen JuristenInnen des LVWG, welche diese Entscheidung getroffen haben, zum einen ungenügendes Wissen über die korrekte Ausstellung eines Maskenbefreiungsattestes, zum anderen den Fehler ein Befreiungsattest anzuerkennen wo als Befreiungsgrund Fakten angeführt werden, die wissenschaftlich widerlegt und SOMIT einfach FALSCH sind!
DIE ENTSCHEIDUNG DER zuständigen BH IST AUS MEINER SICHT SACHLICH UND FACHLICH RICHTIG!!!
Ich empfehle den Entscheidungsträgern vom LVWG dringend die Lektüre der Info derOÖ Ärztekammer über die Erstellung eines korrekten Maskenbefreiungsattestes.
ÄKOÖ:
„Maskenbefreiungsatteste, bei denen Zweifel bestehen, ob die zugrundeliegenden Beschwerden eine Unzumutbarkeit des Tragens für die Patientlnnen darstellen, können überprüft werden. Wir empfehlen, ...... - unter HERAZIEHUNG und Zugrundelegung FACHÄRZTLICHER Befunde –.......
Wurden vom LVWG z.B. die der Maskenbefreiung zugrunde liegenden fachärztlichen Befunde angefordert und überprüft?
Der Bürger hat Anspruch auf Rechtssicherheit. Es kann nicht angehen, dass man letztlich zu haften hat, dafür, dass von Behörden herangezogenen Ärzte die Sachlage anders beurteilen als der ausstellende Arzt. Und es gibt hier natürlich einen Ermessensspielraum, in dessen Breite in vielen Fällen sowohl ein Ja als auch ein Nein möglich sind.
Natürlich kann man ein Attest für ungültig erklären!
Speziell wenn die Ausstellung unredlich gewesen ist.
Aber tun muss man es und nicht nur als "mutmaßlich ungültig" bezeichnen.
Bei den Demos werden übrigens alle ohne Maulkorb angezeigt. Ganz egal von wem die Befreiung stammt.
Gottseidank funktioniert der Rechtsstaat in Österreich noch. Dank unabhängiger Richter.
die printmedien sind eh schon tot und wenn die hier so weitermachen können sie sich wohl auch online von den lesern verabschieden - aber ohne medienförderung ginge eh nix mehr - gell
Die Gericht werden immer unglaubwürdiger!
Kein Wunder, dass Justitia eine Augenbinde hat.
Wahrscheinlich ist der Richter unter den Reihen der Covidioten zu finden.
Nein, ein klarer Verfahrensfehler.
Man kann nicht einfach so "annehmen", dass ein Attest ungültig ist.
Man muss es offiziell für ungültig erklären (lassen) und dann passt es.
Von einem Verfahrensfehler steht aber nichts im Erkenntnis des LVWG!
"Der besagte Arzt, dem ein vorläufiges Berufsverbot auferlegt worden war, sei zum Zeitpunkt der Ausstellung des Attests dazu noch berechtigt gewesen, heißt es im Erkenntnis des LVwG, „auch wenn die generellen Bedenken betreffend Ausstellungsmodalitäten durchaus geteilt werden.“
immer noch besser als sich in den reihen der coronazis zu befindet
Regierung macht halt Gefälligkeitsausschreibungen ...
Was hat die Regierung damit zu tun?
Dem Poster gehts hauptsächlich GEGEN die aktuelle Regierung…. da diese partout nicht rot sein will… daher wird aus allen Rohren mit allen Kalibern dagegen geschossen…
Auch das kann ein Lebenszweck sein…
Woher wissen die OÖN dass es sich bei der Demonstrantin um einen CoronaLEUGNERIN handelt?
Danke, das habe ich mir auch gedacht!
Es wäre an der Zeit, dass die Medien die 4. Gewalt im Staat wieder wahrnehmen!
Liebe OÖN ich werde euch nie wieder kaufen oder abonnieren. Ihre Berichterstattung ist dermassen schlecht und unsachlich, dass man darüber nicht mehr reden kann!!!
Stimmt, Realitätsverweigerer wäre treffender.
das wissen die eh nicht die blasen nur ins mediengeförderte rohr und verunglimpfen auch noch einen arzt der aus guten gründen eine andere meinung hat
Jetzt habts ihr Medien es aber dem bösen Corona Arzt und der noch viel böseren Corona Leugnerin aber gscheit gegeben....
Wäre doch gelacht wenn die Regierung mit eurer Hilfe diese Schwerverbrecher nicht unter Kontrolle bringen würde....
Unt das Gutachen hat immer noch seine Gültigkeit?
Ja, weil es vor seinem Berufsverbot ausgestellt wurde.
Die korrekte Vorgangsweise wäre gewesen, zuerst das Gutachten für ungültig zu erklären und auf dieser Basis dann einen Strafbescheid auszustellen.
"Die bloße Annahme.....", dass das Gutachten nicht gültig wäre, ist nicht ausreichend.
Juristen bei der BH sollten das wissen.
Alfred_E_Neumann
die Juristen der BH haben halt gehandelt wie der Bundeskanzler auch:
das eigene Rechtsempfinden wird über das Gesetz gestellt.
Die Überschrift ist eine Frechheit. Die OÖN weiß nicht ob die Frau eine Corona-Leugnerin ist - sie hat nur gegen die Maßnahmen der Regierung demonstriert.
Wenn es um das schlecht machen von österreichischen Demonstranten für ihre Bürgerrechte geht, ist jede negative Schlagzeile erlaubt!
Das nennt man dann von der Regierung gekaufte Freiheit der Medien!
Was du als "Maßnahmen der Regierung" bezeichnest, sind die vom Parlament ausgehend verhängten Maßnahmen.
Alfred_E_Neumann
viele Maßnahmen der Regierungen waren nie ein Beschluss des Parlaments - sondern es waren Verordnungen des Gesundheits- und Sozialministers Anschober und Mückstein (beides Grüne).
Die Verordnungen des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers, die für die Bevölkerung wesentliche Einschränkungen bedeuteten wie bspw.
- das Betreten und Befahren von Betriebsstätten und Arbeitsorten sowie Benutzen von Verkehrsmitteln
- das Betreten und Befahren von bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit
und
- bezüglich Ausgangsregelungen
bedurften immer des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss des Nationalrates...
Wie bspw. so geschehen bei
COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV
Covid-19-Notmaßnahmen-Verordnung
Covid-19-Maßnahmen-Verordnung
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Ich find es ja auch schräg, nur leider konnte das Gericht nicht anders urteilen. Der Arzt durfte zu der Zeit noch praktizieren und somit auch Atteste ausstellen. Ob das, was darin steht, nun medizinisch ok ist, kann und darf das Gericht nicht beurteilen. Ob wir nun meinen, dass der eh ein schräger Typ war, spielt auch keine Rolle, leider.
Dafür hätte es aber gerichtlich beeidete Gutachter gegeben...
Naja, das LVwG prüft halt nur, ob Regeln auf Punkt und Strich eingehalten werden... egal wie sinnbefreit die Regel ist oder wie sehr man noch genau weiß, was da eigentlich abläuft.
In dem Sinn wirds schon so sein, dass die Dame recht hat...
PS: aber ich kenne einige Firmen, die solche Menschen kündigen. Einfach weil sie es nicht gernsehen, dass sie durch solche fadenscheinigen Ausreden, die restlichen Angestellten gefährden.
Das nur mal allen Beifallklatschern ins Stammbuch geschrieben.
Wieder ein "schräges" Urteil
"dem bekannten Coronaleugner und Verschwörungstheoretiker Peer E.". Verschwörungstheoretiker teilweise ja, Coronaleugner nein. Da muss einmal ein Bericht nicht direkt von der apa wortgleich übernommen werden, spinnt sich ein gewisser "staro" mit kreativen Ergänzungen aus. Ehrenamtlicher Dampfwalzenfahrer als Redakteur. Taktik von der Kronen Zeitung übernommen.
Dieser Bericht ermutigt mich, mein Attest vom Eifi wieder zu verwenden obwohl ich mittelfristig trotzdem maskiert war weil ich mir ohne FFP2 vorgekommen bin wie ein Nackter im Casino.
Ein "Gefälligkeitsattest" sollte von einem Amtsarzt/Gutachter nochmals überprüft werden müssen - ob es wirklich berechtigt ist.
Pauschal einen derartigen Kaswisch anzuerkennen, weil er "früh" ausgestellt wurde ist so, wie wenn es zB. 9 Freidiebstähle gäbe und erst der 10. strafbar ist, weil er entdeckt wurde...
Und da soll es verboten sein, die Arbeit der Gerichte in Frage zu stellen?
Einfach krank, was das Landesverwaltungsgericht da entschieden hat!👎👎👎
Die Staubschutzmaske zur Ansteckungsverhinderung ist eigentlich hinreichend widerlegt. Da ist es nur gut wenn die Selbstherrlichkeit der Obrigkeit im Erzwingen weitgehend rechts- verfassungswidriger "Verordnungen" doch manchmal durch Gerichte gebremst werden kann.
Das ist Unsinn und daher falsch!!! Eine FFP 2 Maske verhindert zwar nicht jede Ansteckungsgefahr, es minimiert sie aber in enormen Maß sonst wären der Rückgang bei der Zahl der Ansteckungen gar nicht in dem Maß möglich gewesen wie es passiert ist.
...und lies dir den Artikel noch einmal durch - das ist ein formaler Fehler der dazu geführt hat die Klagende frei zu sprechen. Der Arzt war zum Zeitpunkt der Ausstellung noch als Arzt (zwar mit zweifelhaftem Berufsethos!) tätig und durfte daher die Ausnahmegenehmigung erteilen. Da man dem Arzt seine Zulassung entzieht, er sich überdies im Ausland befinden hat sich das Problem erledigt. Wenn die Dame jetzt noch einmal ohne gültiges Attest eines zugelassenen Arztes demonstrieren geht hat sie ein Anzeige am Hals die niemand mehr aufhebt!
Nur weil dieser Arzt den heiligen Sebastian nicht an- und nachbetet heißt das noch lange nicht, dass er ein Verschwörungstheoretiker ist...
Dieser Artikel hat dem Basti und seinem Werbebudget wahrscheinlich extra gekostet...
Dieser Arzt IST ein Verschwörungstheoretiker dem zurecht seine Approbation entzogen würde wenn es sich nicht freiwillig dieser Maßnahme, durch seine Ausreise aus Österreich, entzogen hätte.
Es steht nirgends, dass das Attest nun ungültig wäre...
Die Chirurgen tragen die Maske nur zum Spaß oder das man das breite Grinsen beim herumschnipseln nicht sieht ?
Jahrzehntelang trugen - und sie tun es noch - Chirurgen und med. Personal
bei OP's den türkisblauen MNS.
Nur wir als einziges Volk auf der Erde hat der Lügenwanzler die FFP2
Masken aufs Aug gedrückt, was rein arbeitsrechtlich ein Verbrechen ist.
Keine Supermarktverkäuferin kann alle 2h eine Pause machen.
Was hier abgeht ist klarer Rechtsbruch.
Die Gerichte sind vollständig übergeschnappt!
Gefährden die Gesundheit der arbeitetende Bevölkerung!! FRECHHEIT!
Viele werden die Arbeit hinschmeissen - und sich vom Staat erhalten lassen!
Es reicht endgültig!
Noch immer nichts gelernt in diesem Jahr, manche brauchen wirklich 5 Jahre und mehr man glaubt es kaum wie dumm manche sind und trotzdem arbeiten gehen dürfen !!!
....Gefährden die Gesundheit der arbeitende Bevölkerung!! FRECHHEIT!...
eher streut er Sand in gewaschene Gehirne... und darf nicht sein, weil's dem Basti nicht recht ist...
Sarkasmus oder?