Häftlinge wollten sich in der Justizanstalt Suben ein Loch in die Freiheit graben
SUBEN/RIED. Der Ausbruchsversuch endete jedoch für die Kriminellen wegen Sachbeschädigung vor Gericht.
"Vergehen der schweren Sachbeschädigung bis zum 30.4.2023 in Suben, vier Angeklagte", steht auf dem Verhandlungsspiegel des Landesgerichts Ried. Ein Allerweltsdelikt? Es ist 8.15 Uhr vor dem Schwurgerichtssaal, Betriebsamkeit im Saal, Justizwachebeamte mehrerer Gefängnisse und Polizisten sind anwesend. Ein Angeklagter nach dem anderen wird in Handschellen vorgeführt.
Hier findet ein Hochrisikoprozess statt, das ist völlig offensichtlich. Kurz bevor Richter Stefan Kiesl die Verhandlung eröffnet, sind es zwei Polizisten und 14 Justizwachebeamten, die rund um die Anklagebank mit vier amtsbekannten Herren platziert sind.
"Das machen wir jetzt ganz ruhig, wenn es Probleme gibt, lasse ich die Handschellen anlegen", sagt der Richter. Insgesamt hat das inhaftierte Quartett im Alter zwischen 21 und 30 Jahren rund 25 Vorstrafen auf dem Kerbholz. Anwälte haben die Beschuldigten nicht dabei, da die Strafandrohung für die Bereitstellung eines Pflichtverteidigers zu gering ist. "Für mich ist das kein Problem, ich werde das Verfahren so fair wie sonst auch immer durchführen", sagt der Richter.
Laut Anklage von Staatsanwalt Alois Ebner sollen die vier Männer in der Nasszelle der Dusche mit Sesselbeinen versucht haben, ein Loch durch die Mauer zu graben. Rechtlich wäre ein Ausbruch an sich nicht strafbar, in diesem Fall geht es eben um die Sachbeschädigung, die durch den Versuch verursacht wurde. Bei allen Beschuldigten erhöht sich die Höchststrafe aufgrund des raschen Rückfalls von zwei auf drei Jahre. Zwei der Angeklagten bekennen sich zu Beginn der Befragung schuldig, zwei geben an, nichts mit dem Ausbruchsversuch zu tun gehabt zu haben.
Die Dusche in der gemeinsamen Zelle war defekt. Die Duschtasse wurde von einem Installateur entfernt, ist zu Prozessbeginn zu erfahren. Diese Gelegenheit hätte offenbar für eine Flucht aus dem Gefängnis genutzt werden sollen. Der Richter zeigt nicht nur Bilder von einem rund 30 Zentimeter tiefen Loch in der Mauer, sondern auch zusammengebundene Leintücher. Der Verdacht, dass man sich damit aus einer Höhe von rund fünf Metern abseilen wollte, liegt auf der Hand. "Nein, nein, damit haben wir trainiert, Seilziehen und um den Bizeps zu stärken, verstehen Sie", sagt einer der Beschuldigten.
"Wollten Handys verstecken"
Der 21-jährige Angeklagte präsentiert seine eigene Version, warum man das Loch gegraben habe. "Dort wollten wir unsere Handys verstecken", sagt er zum Richter. Der muss lachen. "Wie schlau wäre es, Handys quasi unter oder hinter der Dusche zu platzieren?" Schach und Matt, die Antwort des Beschuldigten: "Ja, das wäre dumm."
"Sie wussten, dass an Wochenenden und Feiertagen die Personaldecke eher dünn ist. Ihr Motto war: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt, wenn er nicht beginnt. Soweit ich mich erinnern kann, hat es vor langer Zeit in Suben schon einmal einen Ausbruch gegeben", wirft Staatsanwalt Ebner ein.
"Wir haben nicht gewusst, wie lange es gedauert hätte, wir haben es probiert und uns beim Graben abgewechselt, eine ganze Nacht lang", sagt einer der beiden geständigen Männer, der auch die Arbeitsweise erklärt. "Wir haben immer heißes Wasser draufgeschüttet, damit es nicht so staubt. Wir wussten, dass die Flucht nicht strafbar ist, das mit der Sachbeschädigung war uns nicht bewusst."
Die Lage scheint klar, einer der beiden bisher nicht geständigen Männer räumt auf den erneuten Hinweis des Richters, dass ein Geständnis ein wesentlicher Milderungsgrund sei, doch ein, dabei gewesen zu sein.
Nur der 29-Jährige bleibt eisern bei seiner Verantwortung, nichts damit zu tun zu haben, obwohl er von den ehemaligen Mithäftlingen belastet wird. Mittlerweile sitzen die Beschuldigten in den Justizanstalten St. Pölten, Wels, Ried und Stein.
"Wenn man dort weitergräbt, kommt man in den Außenbereich. Dort müsste man sich abseilen", sagt ein Justizwachebeamter im Zeugenstand. Als er die vier Männer bei den Grabungsarbeiten entdeckte, seien alle voller Staub gewesen. "Ich schätze, dass die jahrhundertealte Ziegelmauer rund einen Meter dick ist. In diesem Bereich sind irgendwann um das Jahr 1990 herum sechs oder sieben Insassen geflohen", erinnert sich ein weiterer Angestellter der Justizanstalt Suben.
"Teil der kritischen Infrastruktur"
"Wir wissen ganz genau, wer dabei war. Es sitzen die vier Richtigen auf der Anklagebank. Sie wollten die Gelegenheit nutzen, auszubrechen. Immerhin hatten sie schon 30 Zentimeter geschafft, der Rest wäre wohl etwas leichter gegangen. Eine Justizanstalt ist ein wesentlicher Teil der kritischen Infrastruktur und eine Mauer wiederum ein wesentlicher Teil dieser Infrastruktur. Von einem absolut untauglichen Versuch zu sprechen, wäre nicht richtig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Loch so groß hätte werden können, dass sie durchkommen", sagt Ebner in seinem Schlussplädoyer.
Haftverlängerung
Für den Richter ist die Lage sonnenklar: Für das Quartett geht es hinter schwedischen Gardinen in die Verlängerung. Kiesl verurteilt die vier Männer zu unbedingten Haftstrafen von acht bis zwölf Monaten.
Ein Jahr fasst der nicht geständige Verbrecher aus, der rabiat wird und im Gerichtssaal herumschreit. "Bist du deppert, Mann! Ich sitze schon mehr als dreieinhalb Jahre und jetzt wieder zwölf Monate mehr", gefolgt von hämischem Applaus. Nachdem sich der 29-Jährige überhaupt nicht mehr beruhigt, wird sogar der Richter laut: "Hören Sie auf, sonst lasse ich Sie abführen!"
Er werde behandelt wie ein Schwerkrimineller, beklagt sich der Häftling. "Bei aller Liebe, aber das sind Sie auch", antwortet der Richter. Der 29-Jährige meldet volle Berufung an, die anderen drei Beschuldigten nehmen die Urteile an.
"Ich weiß nicht, ob es gescheit ist, dass man Sie in Zukunft noch fernsehen lässt. Da werden Sie offenbar animiert zu solchen Sachen. Dieser Schwachsinn wird in die Geschichte der Justizanstalt Suben eingehen", sagt der Richter und schließt die Verhandlung.
Gfraster! Die Sanitäranlagen sind so wunderschön erneuert worden. PV Anlage, etc. Dieses Gesindel sitzt zurecht!