Tierhandlung des Grauens: Junges Paar in Linz verurteilt
LINZ. Dieser Prozess war an Unappetitlichkeiten kaum zu überbieten: Wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger und Tierquälerei musste sich ein junges Paar aus dem Bezirk Freistadt im Landesgericht Linz verantworten.
Auf drei Handys und einem Tablet hatten Sabine S. und Manfred L. insgesamt 243 kinderpornografische Bilder und neun Videos gespeichert. Als sie eines der Bilder über einen Online-Nachrichtendienst an einen Bekannten verschickten, klopfte wenige Tage später die Kriminalpolizei mit einem Durchsuchungsbefehl an ihre Tür. Den Beamten bot sich dort ein Bild des Grauens. Die Wohnung war vollkommen verdreckt. Eine ausgewachsene Python teilte sich das Wohnzimmer mit dem damals etwa einjährigen Sohn.
Das hochverschuldete Paar betrieb außerdem in Freistadt eine illegale Tierhandlung. 26 Tigerpythons und mehrere Leopardengeckos fristeten dort in aufeinander gestapelten verdreckten Plastikboxen ohne Wasser ihr trauriges Dasein.
Mehrere der Tiere waren "bereits verendet und verwest", hielten die Ermittler in ihrer Akte fest. Jene Tiere, die noch am Leben waren, wurden in Tierheime beziehungsweise in die Tierauffangstation nach Ternberg gebracht.
Der mittlerweile zwei Jahre alte Sohn wurde dem Paar danach von den Behörden abgenommen. Mehrere Wochen lang wurde er bei seinem Opa untergebracht. Inzwischen ist er wieder zurück bei seinen Eltern.
Dürfen Kinder trotz Verurteilung bleiben?
Sabine S. und Manfred L. sind nun zum zweiten Mal Eltern geworden. Ihr Töchterchen ist zwei Monate alt. Ob die beiden Kinder trotz der Verurteilung bei ihnen bleiben dürfen, müssen die Bezirksbehörden entscheiden: "Die Situation bei der Familie hat sich in den vergangenen Monaten gebessert. Wir stehen laufend mit ihnen in Kontakt. Wenn es nötig ist, werden wir die Unterstützung noch weiter verstärken", hieß es am Mittwoch auf Anfrage aus der Freistädter Bezirkshauptmannschaft.
Die Angeklagten zeigten sich am Mittwoch vor Gericht zu den Vorwürfen umfassend geständig – von tatsächlicher Reue war allerdings nur wenig zu spüren.
Der Prozess war nach nur 20 Minuten zu Ende. Richterin Ursula Eichler verurteilte das bisher unbescholtene Paar zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 800 Euro, die das Paar aufgrund seiner prekären finanziellen Situation in 20 Raten begleichen darf. Das Urteil ist rechtskräftig. (hip)