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Mordversuch in Engerwitzdorf: Das Opfer belastet den Toten schwer

Von nachrichten.at/staro, 27. Oktober 2021, 13:53 Uhr
Der Tatort: Ein Wohnhaus in Engerwitzdorf

LINZ. Nach einem mutmaßlichen Mordversuch, bei dem sich der vermutliche Täter selbst das Leben genommen hat, haben die Ermittler bereits mit der verletzten 21-Jährigen gesprochen.

Das Opfer sei vernehmungsfähig und auch bereits befragt worden, teilte Reinhard Steiner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz mit. Demnach belastet die junge Frau den 23-Jährigen schwer. 

Wie berichtet passierte die Tat im Haus der Mutter. Während sie mit ihren kleineren Kindern das Erdgeschoss bewohnt, hatten es sich der Sohn und seine Freundin im Obergeschoss eingerichtet. Ebenso dort zuhause die Großcousine der Mutter (53). 

In der Nacht auf den Nationalfeiertag waren weder die Mutter noch seine jüngeren Geschwister zuhause, das wusste der spätere Täter auch. Es war gegen 1.30 Uhr, als es zwischen dem jungen Pärchen in der Küche zu einem Streit kam. Er habe Alkohol getrunken, so die 21-Jährige und sie mit seinen Fäusten attackiert. Daraufhin sei sie bäuchlings zu Boden gestürzt und er habe sich über sie gekniet und ihr ein Messer in den Rücken gerammt.

30 bis 40 Mal. Bei zwei Stichen sei die Messerspitze bis in den Brustkorb eingedrungen. Dann begann der Mann, Feuer zu legen, sowohl im Ober- als auch im Untergeschoss. Laut Ermittlern verwendete der Sohn dazu Rasenmäherbenzin und Kleidungsstücke. Dem Opfer gelang indes die Flucht, indem die 21-Jährige vom Obergeschoss über das Garagendach auf das Grundstück der Nachbarn flüchten konnte und dort Hilfe erhielt. Beim Sturz in die Tiefe brach sie sich ein Bein.

Der 23-Jährige flüchtete währenddessen, nachdem er Feuer gelegt hatte. Er lief Richtung B125, wo er, etwa 300 Meter vom Haus entfernt, direkt von links in ein anrückendes Tanklöschfahrzeug hineinlief - und seinem Leben damit ein Ende setzte. 

Das Verfahren gegen den verstorbenen 23-Jährigen wird aus rechtlichen Gründen eingestellt werden. Übrig bleibe die Frage, ob der Lenker des Feuerwehrfahrzeuges womöglich zu spät reagiert habe und womöglich Fahrlässigkeit vorliege. Allerdings, so betonte der Staatsanwalt, habe bereits die Obduktion des Toten die Angaben des Feuerwehrmannes bestätigt, wonach ein Fußgänger plötzlich von links auf die Fahrbahn „gehüpft“ sei. 

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