Sechseinhalb Jahre Haft für "Stellvertreter des Deutschen Reichs"
LINZ. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Dienstag die Strafe für einen Welser, der sich als "provisorischer Stellvertreter des Deutschen Reichs für die Ostmark" ausgegeben hat, von acht auf sechseinhalb Jahre reduziert.
Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Dienstag die Strafe für einen Welser, der sich als "provisorischer Stellvertreter des Deutschen Reichs für die Ostmark" ausgegeben, Spenden für eine rechtsextreme Website gesammelt und zahlreiche einschlägige Postings veröffentlicht hat, von acht auf sechseinhalb Jahre reduziert. Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bleibt aufrecht.
Der Mann war im Juni des Vorjahres von einem Geschworenensenat im Landesgericht Wels einstimmig nach den Paragrafen 3d und 3g des Verbotsgesetzes schuldig gesprochen worden. Auf Basis eines Gutachtens der Psychiaterin Adelheid Kastner wurde er zusätzlich zur Haftstrafe in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Mit einer Nichtigkeitsbeschwerde vor dem OGH ist er im Dezember abgeblitzt.
Der Mann hatte Geld gesammelt, um den Betrieb einer rechtsextremen Website zu unterstützen. Auch gestaltete er Internetprofile mit nationalsozialistischem Inhalt. In zahlreichen Postings verherrlichte er Adolf Hitler, diffamierte Juden und leugnete den Holocaust. Gegenüber Polizei und Gericht gab er dann an, er gehöre dem nach wie vor bestehenden Deutschen Reich an und sei auch dessen "provisorischer Stellvertreter für die Ostmark". Ein Vernehmungsprotokoll unterzeichnete er mit dem SS-Symbol der doppelten Siegrune.
Das OLG wies die Strafberufung der Staatsanwaltschaft zurück, jener des Angeklagten folgte es hingegen teilweise. Als zusätzliche Milderungsgründe wurden anerkannt, dass der Mann ein - wenn auch nicht reumütiges, so doch der Wahrheitsfindung dienendes - Tatsachengeständnis abgelegt hatte und, dass er sich laut Gutachten am Rande der Unzurechnungsfähigkeit bewege. Daher wurde die Haftstrafe von acht auf sechseinhalb Jahre verkürzt. Die Einweisung blieb aufrecht, weil anzunehmen sei, dass der Mann sonst weiter schwere Straftaten begehen würde, befand das Berufungsgericht.
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Angeblich ist ja die Angela die Tochter vom Adi.
Er hat sie also nicht alle beisammen.
Und nun sechseinhalb Jahre.
Der Fachmann, der einen Familienvater in Linz so geschlagen hat dass
er gestorben ist, hat 2 Jahre bekommen. Bedingt.
Und nicht rechtskräftig, da in Berufung gegangen.
Alles klar in Österreich!
Als Anhänger der Partei der Nazi-Erben muss man Nazi-Verbrechen natürlich kleinreden. Wie EKELHAFT
Wie kommen sie dazu so etwas zu behaupten?
Davon steht hier überhaupt nichts!
Wo wollen sie das herauslesen? Schämen sie sich!
Ich schäme mich keineswegs. Ich kenne die einschlägigen Rechtsaussen hier im Forum, dazu gehört auch Fanfarikuss.
Möchte der Dudler mit seinem "Stammtisch-Gerechtigkeitsempfinden" und als Befürworter der "Volksjustiz" nun auch noch den rechtsstaatlichen Instanzenzug in Frage stellen?
Im Übrigen war das Urteil am Tag der Berichterstattung deswegen noch nicht rechtskräftig, da weder der Staatsanwalt noch die Verteidigung zum Urteil eine Erklärung abgaben. Dazu haben beide 3 Tage Zeit.
"Spenden für eine rechtsextreme Website gesammelt"
Und ich dachte, das unzenziriert.at komplett von einer ehemaligen, jedoch untauglichen Regierungsparte finanziert wird.
Gut, dass man einmal einen solchen Typen in`s Narrenhaus bringt
Einkasteln und nimmer mehr rauslassen. Solchen Deppen braucht unser Land ganz sicher nicht.
Jedoch gibt es ein an sich ganz gutes Rechtssystem. Deswegen haben auch solche Spinner Recht darauf, nicht "nimmer mehr rausgelassen" zu werden.
RechtSsystem, oder doch Rechtsystem ?!?!?!!? ))))))
Nach Verbüssung der Haftstrafe ab in die Waagner Disco. Das widerspricht unserem Rechtsystem nicht.