Strafe für Messerattacke auf Freundin in Wels auf 14 Jahre erhöht
LINZ. Das Oberlandesgericht Linz hat am Dienstag die Strafe für einen 22-Jährigen, der mit einem Messer auf seine Ex-Freundin eingestochen hat, um ein Jahr erhöht.
Mitte Mai war der Mann in Wels in erster Instanz zu 13 Jahren Haft verurteilt worden, nun muss er 14 Jahre hinter Gitter. Der Schuldspruch wegen Mordversuchs war nicht angefochten worden. Linz/Wels. Am 17. August 2020 hatte der damals 21-Jährige seine Ex-Freundin frühmorgens im Stiegenhaus ihres Wohnhauses abgepasst. Im Keller versetzte er ihr mit einem Klappmesser einen Stich in den Hals. Als das Opfer zu schreien begann, flüchtete er. Cobra-Beamte nahmen ihn wenig später in der Wohnung seines Vaters fest. Das Messer lag, entsorgt vom Vater des Angeklagten, in der Traun. Motiv der Attacke dürfte die Trennung des Paares - es gibt ein gemeinsames Kind, die Frau war mit einem zweiten schwanger - gewesen sein. Zudem hatte sie eine neue Beziehung.
Der Angeklagte hatte im Verfahren immer wieder seine Aussagen geändert. Anfangs leugnete er die Tat gänzlich, dann legte er ein Geständnis ab, im Prozess berief er sich immer wieder auf angebliche Erinnerungslücken oder machte von seinem Recht zu schweigen Gebrauch. Der Verteidiger plädierte auf Totschlag, die Geschworenen stimmten letztlich aber mit fünf zu drei Stimmen für Mordversuch.
Dank der Unbescholtenheit des Angeklagten sowie der Tatsache, dass es bei dem Tötungsversuch geblieben ist, fiel das erstinstanzliche Urteil mit 13 Jahren recht milde aus. Das Berufungsgericht setzte die Strafe aber um ein Jahr hinauf. Das wurde damit begründet, dass das Opfer schwer verletzt worden sei und Folgeschäden möglich seien. Zudem sei die Tat sehr gut vorbereitet gewesen. "Für Unbesonnenheit und eine allgemein nachvollziehbare heftige Gemütsbewegung sehen wir gar keinen Raum. Die Frage ist eher, wann haben Sie den Tötungsvorsatz gefasst?", sagte die Senatsvorsitzende.
Dass die Oberstaatsanwaltschaft ins Treffen führte, Österreich sei "ein Negativbeispiel bei Gewalttaten gegen Frauen", war für das Gericht aber kein Beweggrund die Strafe hinaufzusetzen. "Das Argument der Generalprävention spielt eine Rolle, aber das Strafmaß ist immer durch die Schuld begrenzt", so die Begründung.
Diese Frau welche die Beziehung beendet hat, aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist und nicht mal persönliche Dinge für sich oder das gemeinsame Kind mitnehmen konnte und zur Zeit der Tat bei ihrer Mutter lebte, hat bis heute noch kein 2, Kind bekommen. Klar hat sie eine neue Beziehung und hoffentlich diesmal einen anständigen normalen Menschen gefunden.
Vielleicht hat der Dolmetscher schlecht übersetzt und es kam deswegen zur Hinaufsetzung der Strafe.
Ein noch immer sehr mildes Urteil!
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