Taliban-Prozess in Wels: Urteil teilweise aufgehoben
WELS. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil des Landesgerichts Wels gegen einen 31-Jährigen, der in sozialen Medien die Taliban verherrlicht und zum Mord an einer Frau in den USA aufgerufen haben soll, teilweise aufgehoben.
Der Schuldspruch wegen versuchter Bestimmung zum Mord und gefährlicher Drohung bleibt bestehen, jener wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation sowie Aufforderung zu und Gutheißung von terroristischen Straftaten hingegen nicht.
Der Afghane hatte im September des vergangenen Jahres 15 Jahre Haft ausfasst. Er hatte im Internet zur Tötung einer Frau in den USA aufgerufen, nachdem diese laut eines Videos den Koran verbrannt hat. Außerdem hatte er die Frau bedroht. Das sah das Gericht als erwiesen an und auch der OGH wies die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten in diesen Punkten zurück.
Strafe könnte neu bemessen werden
Anders sieht es allerdings bei den Punkten der terroristischen Vereinigung, kriminellen Organisation sowie Aufforderung zu und Gutheißung von terroristischen Straftaten aus: Hier sah der OGH Feststellungsmängel. Er hob den Wahrspruch der Geschworenen auf und verwies die Causa zur nochmaligen Verhandlung an das Landesgericht Wels zurück. Damit könnte auch die Strafe von 15 Jahren neu zu bemessen sein.
Mord-Aufruf geleugnet
Der Angeklagte hatte im Prozess den Aufruf zum Mord an einer angeblichen Ärztin geleugnet, die Glorifizierung der Taliban aber zugegeben. Allerdings behauptete er, er habe aus Ärger zwar Videos aufgenommen, diese aber nicht auf seinen Social-Media-Account hochgeladen, sondern vielmehr sein gesamtes Profil gelöscht. Die Videos seien aber live mitgeschnitten worden und über einen "Fake-Account" von einem unbekannten Dritten viral gegangen, so die Verteidigungslinie.