Trinkwasser-Urteil: Freispruch wird rechtskräftig
OHLSDORF. Der Freispruch für einen Ex-Mitarbeiter eines Entsorgungsbetriebs im Prozess um Pestizide im Trinkwasser in Ohlsdorf wird rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ergreift kein Rechtsmittel.
Der Mann war in der Vorwoche im dritten Rechtsgang freigesprochen worden, nachdem zuvor zweimal ein Schuldspruch gefällt worden war. Das Land Oberösterreich prüft Schadenersatzansprüche auf dem Zivilrechtsweg, denn der Schaden ging in die Millionen.
Der Freigesprochene war leitender Beschäftigter eines Entsorgungsbetriebs, der Müll zur Deponie transportierte. Die Anklage warf ihm vor, er habe 2013 bzw. 2014 veranlasst, dass Abwasser aus der Pflanzenschutzmittelproduktion auf eine Baurestmassen-Deponie statt in die thermische Verwertung kommt. Rund 1400 Tonnen Flüssigabfälle sollen zu einer Grundwasserverschmutzung rund um Ohlsdorf geführt haben. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden werden mit rund drei Millionen Euro beziffert.
Betrugsermittlungen
Der Freigesprochene könnte dennoch wieder vor Gericht müssen: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft führt gegen ihn Betrugsermittlungen. Er wird verdächtigt, die Entsorgungsfirma jahrelang betrogen zu haben. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe.
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