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Vermeintlichen Nebenbuhler in Marchtrenk erstochen: Heute noch kein Urteil

Von Robert Stammler, 04. Juli 2024, 11:44 Uhr
Das Foto zeigt den Tatort in Marchtrenk. Bild: Werner Kerschbaummayr (Werner Kerschbaummayr)

WELS. Ein Bauunternehmer soll in Marchtrenk einen seiner Arbeiter erstochen haben, weil er geglaubt hatte, das Opfer habe ein Verhältnis mit seiner Frau gehabt - was gar nicht stimmte. Weil ein Gutachter erkrankte, fällt das Urteil erst nächste Woche.

Wäre alles nach Plan gelaufen, hätten die Geschworenen bereits am Donnerstag über die Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten entschieden. Einer der beiden Gerichtsgutachter ist aber wegen Erkrankung nicht erschienen. Daher wird am kommenden Dienstag weiter verhandelt. Neben den Ausführungen des Toxikologen sollen noch weitere Zeugen angehört werden. 

„Ich hab’ wirklich geglaubt, dass meine Frau mich mit ihm betrügt“, sagte der Mordangeklagte aus Montenegro beim Prozessauftakt Ende April. 

Der 40-Jährige muss sich wegen Mordes vor den Geschworenen verantworten, nachdem er Ende März 2023 einen 40-jährigen Arbeiter aus Bosnien auf der Zufahrtstraße zu einem Lagerplatz in Marchtrenk mit fünf Messerstichen getötet haben soll.

Nach der Tat habe er seiner Noch-Frau, mit der er in Scheidung lebte, am Handy gestanden: "Ich hab’ deinen Liebhaber ermordet. Jetzt gehe ich ins Gefängnis und wenn ich wieder freikomme, bringe ich dich um.“

Weshalb sich der Angeklagte auch wegen gefährlicher Drohung zu verantworten hat.

Gilt als zurechnungsfähig

Am Donnerstag stehen im Schwurgerichtssaal die Vorträge der Gerichtsmediziner auf dem Beweisprogramm. Der Fachmann für Toxikologie hat sowohl beim Täter als auch beim Opfer Spuren eines Kokainkonsums festgestellt. Doch auch wenn der Angeklagte zur Tatzeit durch Alkohol und Drogen leicht beeinträchtigt war, gilt er als zurechnungsfähig. Das wurde von Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner bereits dargelegt.

Weiters soll auch das Video von der kontradiktorischen Befragung der Noch-Gattin des Beschuldigten abgespielt werden. Der Frau bleibt damit eine Aussage im Gerichtssaal und damit eine Konfrontation mit dem Angeklagten erspart.

"Notwehrsituation"

Weiters stehen noch drei Zeugen auf der Liste, dann könnte das Beweisverfahren abgeschlossen werden. Allerdings dürfte der Verteidiger Andreas Mauhart noch auf weitere Zeugenladungen pochen, weshalb auch eine weitere Vertagung möglich ist.

Wie berichtet beruft sich die Verteidigung auf eine "Notwehrsituation": der Angeklagte habe geglaubt, dass auch sein vermeintlicher Nebenbuhler bewaffnet sei und habe quasi präventiv zuerst zugestochen. 

Liegt tatsächlich keine Notwehrsituation vor, aber glaubt der Täter, dass eine solche gegeben ist, wird im Strafrecht von "Putativnotwehr" gesprochen. Rein theoretisch wäre damit ein Freispruch vom Mord möglich.

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Autor
Robert Stammler
Redakteur Land und Leute
Robert Stammler
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