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Josef F. gilt als nicht mehr gefährlich, bleibt aber weiter hinter Gittern

Von Robert Stammler, 14. Mai 2024, 10:05 Uhr
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Das Gefängnis Stein in Krems: Dort wird F. bleiben, er wechselt nur die Abteilung. Bild: JOE KLAMAR (AFP)

KREMS/STEIN. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Inzesttäter und Mörder (89) bleibt im Gefängnis in Stein, er wechselt aber die Abteilung: vom Maßnahmenvollzug in den "normalen" Trakt. Denn er sei dement und gebrechlich, daher nicht mehr gefährlich, so das Gericht.

Wird der Inzesttäter demnächst bedingt entlassen, kommt der 89-Jährige am Ende seiner Tage noch in Freiheit? Oder bedeutet seine lebenslange Freiheitsstrafe, dass er hinter Gittern sterben wird? 

Fragen wie diese stellten sich in den vergangenen Monaten, weil die bedingte Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug im Raum stand, die er in der Justizanstalt Stein verbüßt. 

Zum besseren Verständnis noch einmal das Urteil aus dem Jahr 2009: damals gab es keine Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Amstettners, dennoch verhängte das Schwurgericht damals neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Einweisung in eine "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher", weil von dem Sexverbrecher eine Gefahr für andere ausgehe. 

Eine solche Einweisung nennt man Maßnahmenvollzug, im Gegensatz zum normalen Strafvollzug. Diese forensisch-therapeutische Unterbringung setzt allerdings voraus, dass F. weiterhin als gefährlich gilt, was die Justiz jährlich zu überprüfen hat.

Nun hat das Vollzugsgericht nach Einholung eines gerichtsmedizinischen und eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens entschieden, dass F. wegen seiner "umfassenden, fortschreitenden dementiellen Erkrankung" und seinem "körperlichen Abbau" nicht mehr gefährlich für andere sei. 

Sein körperlicher und geistiger Verfall habe F.'s frühere Persönlichkeitsstörung "begraben", "sodass die Gefährlichkeit des Strafgefangenen abgebaut wurde und mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen ist."

Die Gefährlichkeit sei aber Grundvoraussetzung für eine weitere Unterbringung im Maßnahmenvollzug, daher werde er aus diesem bedingt entlassen und in den Normalvollzug überstellt.  Die Probezeit, die festgelegt wurde, beträgt demnach zehn Jahre. 

Faktisch heißt die Entscheidung des Gerichts nur, dass F. innerhalb der Gefängnismauern den Trakt wechselt. Die Luft in Freiheit wird der 89-Jährige auf absehbare Zeit wohl nicht einatmen dürfen.

Denn eine bedingte Entlassung aus dem normalen Strafvollzug kommt für das Kremser Gericht nicht in Frage: "aus spezialpräventiven Gründen". Denn angesichts seiner "beispiellosen kriminellen Energie" sei nicht davon auszugehen, dass F. in Freiheit deliktsfrei bleiben werde. 

Dieser Beschluss ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann dagegen, wie auch F.'s Anwältin, noch eine Beschwerde dagegen einbringen.

 

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Autor
Robert Stammler
Redakteur Oberösterreich
Robert Stammler
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