Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Kommandant erschossen: Lebenslange Haft für steirischen Polizisten bestätigt

Von nachrichten.at/apa, 05. Juni 2024, 14:22 Uhr
Drei tödliche Schüsse wegen einer Disziplinaranzeige
In der Inspektion in Trieben (Bezirk Liezen) schoss ein Polizist viermal auf seinen Kommandanten. Bild: APA/Erwin Scheriau

TRIEBEN/GRAZ. Jener 48-jährige Ex-Polizist, der im Februar 2023 seinen Kommandanten in der obersteirischen Polizeiinspektion Trieben erschossen hatte, hat am Mittwoch eine lebenslängliche Haftstrafe erhalten.

Dies teilte das Oberlandesgericht Graz in einer Aussendung mit. Nach dem Urteil beim Prozess im Februar am Landesgericht Leoben hatten sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig, hieß es auf Anfrage beim OLG.

Mehrere Schüsse aus Dienstwaffe

Der Mann hatte am 27. Februar 2023 ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten gehabt. Dabei ging es um einen nicht protokollierten Arbeitsunfall und eine ausständige Krankenstandsbestätigung. Eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs stand im Raum. Der heute 48-Jährige holte seine Waffe und begab sich noch einmal ins Büro des Inspektionskommandanten, um mit ihm zu reden. Dann gab der Mann mehrere Schüsse aus der Dienstwaffe auf seinen Chef ab, er traf ihn am Oberkörper und zwei Mal in den Kopf.

In der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Graz wurde die Strafe nun von ursprünglich 20 Jahren Haft auf lebenslangen Freiheitsentzug erhöht. Verhandelt wurde in Abwesenheit: Der Angeklagte wollte an der Verhandlung nicht teilnehmen, allerdings gibt es bei einer Berufungsverhandlung nur das Recht auf Teilnahme, nicht die Pflicht.

"Keine Reue zu erkennen"

Der Richtersenat des Oberlandesgerichts gab der Berufung der Staatsanwaltschaft Folge und folgte der Argumentation, dass seitens des Beschuldigten keine Reue zu erkennen sei. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte hat auch die Kosten der Berufungsverhandlung zu tragen.

mehr aus Chronik

Bis zu 12 Grad: Sonne und mildere Temperaturen zum Jahresausklang

Riesige Cannabisplantagen in Niederösterreich ausgehoben

500.000 Euro Schaden: Jugendbande verübte mehr als 1.200 Straftaten

"Mindestens einen Finger verloren": Böller explodierte in Hand von 14-Jährigem

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

Aktuelle Meldungen