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Mord in Wien vor 15 Jahren: "Ich habe keinen ermordet, ich schwöre bei allen Heiligen"

Von nachrichten.at/apa, 05. Dezember 2023, 13:27 Uhr
Prozess Akten Gericht
Symbolfoto Bild: www.fotokerschi.at | Kerschbaummayr

WIEN. Vor 15 Jahren ist ein damals 38-Jähriger auf einer Parkbank in der Nähe der Reichsbrücke in Wien-Donaustadt verblutet. Ein Lkw-Fahrer fand am 19. Dezember 2008 die Leiche des Mannes. Nun fand dazu ein Mordprozess statt.

Wie sich herausstellte, hatte dem Opfer jemand mit einer Pistole in den rechten Oberschenkel geschossen, das Projektil zerfetzte die Arterie. Der Angeschossene schleppte sich noch zur Bank, wobei er eine 20 Meter lange Blutspur nach sich zog. Dann starb er. 

Ein 47-jähriger Algerier musste sich am Dienstag als mutmaßlicher Schütze vor Geschworenen am Landesgericht verantworten. Staatsanwalt Bernd Ziska zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte insgesamt zwei Mal auf das Opfer geschossen hatte, wobei ein Schuss daneben ging: "Es gibt keinen eindeutigen Beweis, aber ein engmaschiges Netz an Indizien." Die Anklagebehörde könne zwar weder auf unmittelbare Tatzeugen zurückgreifen noch gebe es einen den Angeklagten unmittelbar belastenden Sachbeweis in Form von DNA-Spuren oder Fingerabdrücken an den sichergestellten zwei Patronenhülsen, der Leiche oder der Kleidung des Getöteten.

"Ich habe keinen gemordet, ich schwöre bei allen Heiligen"

Allerdings kannten sich der Angeklagte und das Opfer und hatten - so jedenfalls Hinweise, die nach medialen Veröffentlichungen zu dem Tötungsdelikt teilweise anonym bei der Polizei eingingen - kurz davor mehrfach Streit gehabt, der in Handgreiflichkeiten ausartete. Es hieß, der Angeklagte habe nach der letzten tätlichen Auseinandersetzung Anfang Dezember 2008 angekündigt, er werde seinem Kontrahenten "eine Lektion erteilen, die er sein Leben lang nicht vergisst", zitierte der Staatsanwalt aus einer Zeugenaussage. Gegen den Angeklagten spricht aus Sicht der Staatsanwaltschaft außerdem, dass dieser sich nach dem Tötungsdelikt ins Ausland abgesetzt hatte. Der 47-Jährige wurde erst im Juni heurigen Jahres auf Basis eines internationalen Haftbefehls in Stockholm verhaftet, wo er als so genanntes U-Boot ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel gelebt hatte, und von Schweden ausgeliefert.

"Ich habe keinen gemordet, ich schwöre bei allen Heiligen", versicherte der Angeklagte in fast erstklassigem Deutsch - er hatte 2000 in Österreich um Asyl angesucht, was rechtskräftig abgelehnt worden war. Er habe den Getöteten seinerzeit in der Justizanstalt Stein kennengelernt, wo beide eine Haftstrafe absaßen - der eine wegen Drogen-, der andere wegen Eigentumsdelikten. Nach der Entlassung habe der Landsmann bei ihm wohnen wollen, was er verweigerte, worauf ihn sein Bekannter heftig beschimpft habe. Der Angeklagte räumte ein, dass er diesem deshalb mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen habe, weil er sich gegen seine Familie gerichtete Beleidigungen nicht gefallen lasse. Er habe den damals 38-Jährigen aber nicht zu einer Aussprache zu später Stunde zur Reichsbrücke bestellt und bzw. oder diesem nach dem Leben getrachtet: "Ich habe nie auch nur einen Hund getötet. Wie kann ich einen Menschen töten?"

"Die Indizien sind nicht einmal ansatzweise geeignet"

"Die Indizien sind nicht einmal ansatzweise geeignet, um ihn wegen Mordes verurteilen zu können", meinte der Verfahrenshelfer des 47-Jährigen, der Wiener Rechtsanwalt Florian Horak. Die Tatwaffe sei nie gefunden worden, dafür habe man auf einer Schere, die das Opfer bei sich hatte, neben dessen DNA die genetischen Merkmale einer weiteren Person entdeckt. "Diese stimmen nicht mit denen des Angeklagten überein. Es ist auszuschließen, dass der Angeklagte Verursacher dieser Spur ist", verwies Horak auf ein entsprechendes DNA-Gutachten. Auch am Handy des Angeklagten fände sich kein einziger Hinweis, dass dieser am 19. Dezember oder kurz davor mit dem Getöteten kommuniziert hätte. "Es gibt keinen Beleg, dass der Angeklagte am Tatort war", sagte Horak.

Die Kriminalisten hatten allerdings auch das Handy des Opfers ausgelesen. Dabei zeigte sich anhand einer von jenem verschickten SMS an einen unbeteiligten Bekannten, dass dieser wenige Stunden vor seinem Ableben ein Treffen mit einem gewissen Omar - der Vorname des Angeklagten - an der Donau ausgemacht hatte. Der Getötete hatte in seinem Handy auch die Nummer eines Omar eingespeichert - für Staatsanwalt Ziska steht fest, dass es sich dabei um den Angeklagten handelte. Diese Nummer hatte der Getötete am Abend des 18. Dezember zwischen 18.50 Uhr und 19.20 Uhr neun Mal angerufen, war aber jeweils auf der Mobilbox gelandet.

Lebenslange Haft droht

Dazu hielt der Angeklagte fest, er habe zu diesem Zeitpunkt längst seine SIM-Karte weitergegeben gehabt und eine andere Rufnummer verwendet. Dass der ums Leben Gebrachte einen Omar treffen wollte, besage grundsätzlich gar nichts: "Es gibt Tausende Omars. Das ist so häufig wie Hans oder Franz oder Robert."

"Wenn Sie es nicht waren, wer hat es denn dann gemacht?", fragte schließlich der vorsitzende Richter Wolfgang Etl. "Ich weiß es nicht", erwiderte der 47-Jährige. Auf die weitere Frage, warum er Österreich verlassen habe, entgegnete der Mann, hier sei man "nicht gut" mit ihm umgegangen. Man habe ihn mehrfach wegen Diebstählen verurteilt und zu längeren Haftstrafen verurteilt. Dabei habe er nur gestohlen, um etwas zu essen zu haben, "aber nicht in Bereicherungsabsicht".

Der Prozess ist bis 17.00 Uhr anberaumt. Dem Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

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