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Mordprozess gegen Vater (39): Verteidigung sieht Befangenheit bei Geschworenen

Von nachrichten.at/apa, 18. Juli 2024, 11:04 Uhr
"Es gibt kein Motiv, ich habe meinen Sohn geliebt"
Unter enormem Medieninteresse begann gestern der Prozess im Landesgericht Innsbruck. Bild: APA/EXPA/JOHANN GRODER

INNSBRUCK. Der Mordprozess gegen einen 39-Jährigen, dessen Sohn im Sommer 2022 in der Kitzbüheler Ache in St. Johann tot aufgefunden worden war, ist am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht kurz nach seiner Fortsetzung unterbrochen worden.

Die Verteidigung stellte Befangenheitsanträge gegen zwei Geschworene und den gerichtsmedizinischen Sachverständigen Walter Rabl, da am Ende des ersten Prozesstages am Mittwoch ein Gespräch zwischen den Dreien stattgefunden haben soll.

Die Verteidiger Mathias Kapferer und Albert Heiss wollten die beiden Geschworenen und Rabl als Sachverständigen abgelehnt wissen. Der Bruder des Angeklagten sowie weitere Zeuginnen sagten aus, am Mittwoch nach der Verhandlung zwei Geschworene in einem Gespräch mit Gerichtsmediziner Rabl gesehen zu haben. Einer der betroffenen Geschworenen meinte allerdings, dass er den Gutachter nur auf einen "schiefen Gürtel" angesprochen habe. Rabl soll außerdem zu den zwei Geschworenen gemeint haben: "Na, da habt's einen Fall ausgefasst". Der erfahrene Verteidiger Heiss merkte an, dass die "Optik der Befangenheit" ausschlaggebend sei. Der Richtersenat unter dem Vorsitz von Andreas Fleckl entschied daher, dass Rabl um 11.00 Uhr vor dem Gericht erneut erscheinen soll, um die Frage zu klären. Andere Anträge der Verteidigung wurden indes abgelehnt.

Während beim ersten von insgesamt drei Prozesstagen neben dem Angeklagten die gerichtsmedizinischen und psychiatrischen Sachverständigen zu Wort gekommen waren, standen am Donnerstag eigentlich zahlreiche Zeugenbefragungen am Programm. Der tatverdächtige Vater - ein Deutscher, der in Tirol lebte - hatte sich am Mittwoch nicht schuldig bekannt. Bei der Verhandlung blieben sowohl Verteidigung als auch der Angeklagte selbst dabei, dass der 39-Jährige in jener Nacht auf einer Promenade neben der Ache Opfer eines Raubüberfalles und von einem Unbekannten mit einer Flasche ohnmächtig geschlagen worden sei. Der gesundheitlich beeinträchtigte Bub soll dann selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und ertrunken sein. Der gebürtige Deutsche beteuerte teils emotional sehr bewegt die Liebe zu seinem Sohn und führte gesundheitliche Fortschritte des Buben ins Treffen.

Sektflasche in Kinderwagen gefunden

Staatsanwalt Joachim Wüstner sah dagegen stichhaltige Beweise gegen den Mann vorliegen. Videoaufnahmen würden etwa zeigen, dass sich im Kinderwagen eine Sektflasche befunden habe und darauf DNA-Spuren vom Kind nachweisbar gewesen seien. Es gebe zudem keine DNA-Spuren von einem etwaigen Täter am Handy oder der Kleidung des Angeklagten - somit sei dies nicht mit dem angeblichen Raubüberfall in Einklang zu bringen. Auch vor Gericht dargetane Gutachten belasteten den Angeklagten. Rabl führte etwa unter anderem aus, dass die Verletzung des Angeklagten - eine kleine Rissquetschverletzung am Hinterkopf und einige Abschürfungen im Gesicht - wohl nicht zu einer so lange andauernden Ohnmacht geführt haben dürfte. Auch für die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter war eine lange Bewusstlosigkeit aus neurologischer Sicht nicht erklärbar, es gebe keinen "objektiven Grund" dafür.

In dem für großes Aufsehen sorgenden Fall war man ursprünglich von ebenjenem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der 39-Jährige selbst ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar 2023 festgenommen.

Für den unter großem Medieninteresse aus Österreich und Deutschland Schwurgerichtsprozess wurden angesichts des beträchtlichen Verhandlungsumfanges drei Verhandlungstermine anberaumt. Verhandelt wird auch noch am 1. August. Der Beschuldigte muss sich neben des Verdachts des Verbrechens des Mordes auch wegen des Verdachts der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung verantworten. Ihm droht bei einer Verurteilung bis zu lebenslange Haft.

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