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Nachbar starb an Covid: Kärntnerin (53) erneut vor Gericht

Von nachrichten.at/apa, 10. April 2024, 14:55 Uhr
Corona Krankenhaus Spital
Der Mann starb in Folge der Covid-Infektion an einer Lungenentzündung. Bild: (Volker Weihbold)

KLAGENFURT. Weil sie ihren Nachbarn mit dem Coronavirus angesteckt haben soll, der in weiterer Folge an der Infektion starb, hat sich am Mittwoch eine Kärntnerin bereits zum zweiten Mal vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen.

Die Frau war wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten rechtskräftig schuldig gesprochen worden - andere Teile des Urteils wurden aber gekippt. Die Verhandlung am Mittwoch wurde vertagt.

Corona-Quarantäne missachtet

Die damals 53-jährige Kärntnerin war vergangenen Sommer zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie hatte ihre Corona-Quarantäne im Dezember 2021 missachtet, ihre Wohnung verlassen und sich ohne Maske mit Menschen unterhalten, wurde festgestellt. Vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung, weil sie ihren schwer kranken Nachbarn angesteckt haben soll und dieser starb, wurde die Frau freigesprochen.

Die Anklage hatte sich neben Zeugenaussagen auf zwei Gutachten gestützt. Gerichtsmedizinisch wurde festgestellt, dass der Krebspatient an einer Lungenentzündung durch Covid starb. Ein virologisches Gutachten stellte eine Übereinstimmung der Virus-DNA aus den PCR-Proben der Angeklagten und des später Verstorbenen fest.

"Ansteckungsketten nicht hinreichend erörtert"

Während der Schuldspruch wegen vorsätzlicher Gefährdung rechtskräftig wurde, wurden andere Teile des Urteils vom Oberlandesgericht Graz gekippt. Diese drehten sich um den Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung: Die Ansteckungsketten seien nicht hinreichend erörtert worden, hatte die zweite Instanz festgestellt.

Konkret hat das Gericht nun die Aufgabe, zwei mögliche Kontakte zwischen der Angeklagten und ihrem Nachbarn zu beleuchten, um Klarheit in die Sache zu bringen. Sie sollen sich am 15. und am 21. Dezember 2021 ereignet haben. Es sei völlig unklar, ob ein solcher Kontakt "in der Tür, in der Wohnung, im Türstock oder wo auch immer" erfolgt ist, formulierte es der Verteidiger der Frau, der bezüglich der verbliebenen Fakten einen Freispruch forderte.

Verhandlung wurde vertagt

Am 15. Dezember 2021 habe die Angeklagte fast 40 Grad Fieber gehabt. Dass sie Corona habe, sei für sie nie zur Debatte gestanden, sagte sie auf Nachfrage durch Richterin Sabine Götz: "Für mich war klar, das ist eine Bronchitis, wie ich sie jedes Jahr im Winter habe." Wenn sie an diesem Tag Kontakt mir ihrem Nachbarn gehabt habe, dann habe sie nur kurz aus der Tür geschaut, sagte die Angeklagte, es seien dann mindestens drei Meter Abstand zu ihm gewesen.

Sechs Tage später habe sie ihren Nachbarn gar nicht getroffen, sagte die Kärntnerin aus – auch wenn ihr Götz einige anders lautende Zeugenaussagen vorhielt. Zur Klärung dieser Fragen sollen nun erneut Zeugen einvernommen worden, die Verhandlung wurde vertagt. Ein neuer Verhandlungstermin stand vorerst noch nicht fest.

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