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Zu wenig Schnitten, zu viel Luft: Handelsgericht verurteilt Manner

Von nachrichten.at/apa, 11. Juli 2022, 10:16 Uhr
Sind die Manner-Schnitten eine Mogelpackung? Bild: Manner

WIEN. Das Handelsgericht (HG) Wien hat die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft verurteilt, weil in den "Mozart Mignon Schnitten" zu wenig Inhalt und zu viel Luft im Schüttelbeutel ist.

Das teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Montag via Aussendung mit, der Manner im Auftrag des Sozialministeriums geklagt hatte. Das HG Wien habe die Rechtsauffassung des VKI bestätigt und die Verpackung des Schüttelbeutels von "Manner Mozart Mignon" als irreführend beurteilt.

Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Im Verfahren vor dem HG wurden die Produkte "Original Neapolitaner", "Haselnuss Mignon" und "Mozart Mignon" im Schüttelbeutel miteinander verglichen. Die Säckchen der drei Produkte sind gleich groß und werden in den Verkaufsregalen nah beieinander präsentiert. Bei der Füllmenge gibt es allerdings Abweichungen: Während "Original Neapolitaner" und "Haselnuss Mignon" mit 400 Gramm befüllt sind, enthält "Mozart Mignon" 100 Gramm weniger.

"Befüllungsgrad von nicht einmal 40 Prozent"

"Die Mozart-Schnitten weisen damit einen Befüllungsgrad von nicht einmal 40 Prozent auf", kritisierte Verena Grubner, zuständige Juristin im VKI. "Konsumentinnen und Konsumenten sollten darauf vertrauen dürfen, dass Verpackungen nicht überdimensioniert sind. Die Irreführung der Verpackung der 'Mozart Mignon Schnitten' ist vor allem deshalb so gravierend, weil das Produkt in enger Verbindung mit ähnlichen Produkten - die lediglich eine andere Geschmacksrichtung aufweisen - angeboten wird. Konsumenten gehen bei vergleichbaren Produkten der gleichen Verpackungsgröße davon aus, dass diese auch im selben Ausmaß befüllt sind", sagte Grubner.

Technische Notwendigkeit für "Mogelpackung"?

Das HG Wien beurteilte laut VKI die Verpackung der Mozart-Schnitten als eindeutig irreführend: Konsumentinnen und Konsumenten würden nicht damit rechnen, dass sich in der Verpackung der "Mozart Mignon Schnitten" nur 300 Gramm befinden. Auch der auf allen Seiten der Verpackung angebrachte Hinweis der Nettofüllmenge vermöge die Irreführung nicht zu verhindern. Hinweise auf das Füllgewicht werden von einer großen Zahl der Kunden nicht wahrgenommen, betonte der VKI. "Verbraucher dürfen grundsätzlich davon ausgehen, dass sich in gleich großen Packungen auch die gleiche Füllmenge befindet", hieß es in der Aussendung.

"Unternehmer rechtfertigen ihre Mogelpackungen gerne mit dem Argument der technischen Notwendigkeit. So brachte auch Manner im Verfahren vor, dass es einer besonderen Kantensiegelung bedarf, damit das Mozart-Produkt nicht ausbeule und stabil stehen könne", sagte Grubner. "Dieses Argument war aber leicht zu widerlegen, denn schließlich können ja auch die 'Haselnuss Mignon Schnitten' von Manner mit 400 Gramm befüllt werden."

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15  Kommentare
15  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
StefanieSuper (5.515 Kommentare)
am 12.07.2022 08:50

Gier frisst eben Hirn - in diesem Fall leidet das Hirn der Marketingleiter. Haben die nicht bedacht, dass wir Konsumenten diesen abgelutschten Trick schon Jahrzehnte lang kennen?

Hat das eine so bekannte Marke wie Manner nötig! Sehr traurig!!

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Zonne1 (3.945 Kommentare)
am 11.07.2022 14:27

Das passt schon : weniger Inhalt bedeutet weniger ungesundes Zeugs

Also Zucker und Palmfett reduziert.

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Gabriel_ (4.419 Kommentare)
am 11.07.2022 14:25

Die Volksverblödung nimmt ihren Lauf...

netto-Kilopreis lässt sich auf alles rausrechnen, da kann die Verpackung auch noch 13x so groß sein?

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magicroy (2.858 Kommentare)
am 11.07.2022 13:54

Ich hab mir angewöhnt, diese "Schüttelpackungen" tatsächlich ein wenig zu schütteln (natürlich nur vorsichtig). Da bekommt man schnell ein Gefühl für den tatsächlichen Packungsinhalt.

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kpader (11.508 Kommentare)
am 11.07.2022 13:08

Manner-Boykott!

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DasHatti (22 Kommentare)
am 11.07.2022 13:02

Ich wäre ja dafür, dass der Preis/kg bei allen Produkten gleichgroß oder vielleicht sogar 20% größer als der Produktpreis angegeben wird. Dann erledigen sich die ganzen Mogelpackungen schnell wieder.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.560 Kommentare)
am 11.07.2022 13:02

Gut, dass derartiger Betrug abgestellt wird. Wer das gut findet: Vergebe Ziegelsteine als Rotgoldbarren...

Ist so wie bei den Milka Tafeln: Da ist das Gewicht je nach Sorte unterschiedlich.

Kaufen tu ich den Palmöl-Dreck ohnedies nicht!

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observer (22.672 Kommentare)
am 11.07.2022 15:30

Auch aufpassen bei den Neuahrsglückschweinchen - diese Marzipanschweinchen bestehen sehr oft aus minderwertigem Marzipan mit extrem hohen Zuckeranteil.

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observer (22.672 Kommentare)
am 11.07.2022 12:36

Wer lesen kann und das tut, der ist im Vorteil. Das Ablaufdatum schauen sich ja auch viele an.

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Gugelbua (33.205 Kommentare)
am 11.07.2022 12:34

gibts noch keine Apps für dumme Konsumenten ? 🤣
steht doch auf der Packung wieviel drinnen ist😱
ich kauf sie trotzdem nicht zuviel Zucker und Palmfett

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markusde (1.933 Kommentare)
am 11.07.2022 12:30

Ein wichtiges Kernthema für die österreichische Bevölkerung wurde endlich durch einen strengen Richterspruch gelöst. Jetzt können wir uns endlich wieder unwichtigeren Themen widmen.

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2good4U (20.213 Kommentare)
am 11.07.2022 12:23

Mogelpackungen stellen nicht nur eine Kundentäuschung dar sondern auch eine Verschwendung an Verpackungsmaterial, Energie, Transport- und Lagerplatz.

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loewenfan (5.471 Kommentare)
am 11.07.2022 11:35

nur Luft im Beutel wär aber eh gesünder

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ob-servierer (4.653 Kommentare)
am 11.07.2022 13:40

Stimmt.
Nur die Preisdifferenz passt halt nicht.

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rudolfa.j. (3.977 Kommentare)
am 11.07.2022 10:34

Der Konsument muss halt auf den Inhalt sehen????

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