Rumänien wählt ein neues Staatsoberhaupt
BUKAREST. In Rumänien wählen die rund 19 Millionen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger am Sonntag ihr neues Staatsoberhaupt.
Insgesamt 13 Anwärter treten im Rennen um das höchste Amt im Staat an. Als Favorit gilt Regierungschef Marcel Ciolacu von der postkommunistischen PSD. Eine endgültige Entscheidung wird wohl erst am 8. Dezember in der Stichwahl fallen.
Spannung um 2. und 3. Platz
Laut Umfragen kann der 56-jährige Regierungschef mit rund 25 Prozent der Stimmen rechnen. Für Spannung sorgt zurzeit vor allem das sich abzeichnende Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen dem Chef der rechtsnationalen Partei AUR, George Simion, und der Präsidentschaftsanwärterin der Reformpartei USR, Elena Lasconi, um Platz 2 und damit um den Einzug in die Stichwahl.
Die Meinungsforschungsinstitute AtlasIntel und Verifield bescheinigen Simion und Lasconi einen Gleichstand mit je rund 15,5 Prozent. Das Institut CIRA sieht hingegen Simion gleichauf mit dem Chef der Liberalen (PNL), den Senatspräsidenten und Ex-Regierungschef Nicolae Ciuca.
17 Wahllokale in Österreich eingerichtet
Die knapp 19.000 Wahllokale im Land öffneten um 06.00 Uhr MEZ und schließen um 20.00 Uhr MEZ, wobei im Fall langer Warteschlangen verlängerte Öffnungszeiten (bis Mitternacht) möglich sind. Insgesamt vier Meinungsforschungsinstitute - CURS, Avangarde, CIRA und ARA Public Opinion - wollen Exit Polls vorlegen.
Im Ausland ließen die rumänischen Behörden diesmal 950 Wahllokale einrichten, darunter 17 in Österreich - nämlich sechs in Wien, jeweils zwei in Salzburg, Graz und Linz sowie je eines in Eisenstadt, Sankt Pölten, Bregenz, Innsbruck und Klagenfurt.
Da Rumänien eine semipräsidentielle Republik ist, sind Rolle und Befugnisse des Staatsoberhauptes keineswegs rein repräsentativ. Laut rumänischer Verfassung liegt die Richtlinienkompetenz in puncto Außen- sowie Verteidigungspolitik beim Staatspräsidenten, der auch oberster Befehlshaber des Heeres ist und dem Verteidigungsrat des Landes vorsteht. Der Staatspräsident vertritt Rumänien zudem sowohl auf EU-Ebene bzw. bei den Gipfeltreffen des Europäischen Rates als auch völkerrechtlich, er gilt als Garant der Unabhängigkeit des Landes, des Rechtsstaates sowie, im Fall politischer oder sozialer Spannungen, als Mittler zwischen Behörden und Gesellschaft.