Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

2G-Regel im Überblick: Das gilt ab Montag

Von nachrichten.at, 06. November 2021, 12:02 Uhr
Bild: (Scharinger)

WIEN. Aufgrund der dramatisch ansteigenden Corona-Neuinfektionen gelten ab Montag, 8. November in ganz Österreich verschärfte Maßnahmen für alle ab 12 Jahren. Ein kompakter Überblick.

  • 2G-Regel

Dort, wo bisher eines der 3G (geimpft, genesen, getestet) als Eintrittsvoraussetzung erbracht werden musste, werden ab 8. November nur mehr 2G - geimpft oder genesen - anerkannt. Dies gilt für Kunden bzw. Besucher in Gastronomie, Hotels, Sport, Kultur, Spitälern, Pflegeheimen, und bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen. Es gibt vier Wochen Übergangsfrist - in dieser Zeit sind noch eine Erstimpfung plus PCR-Test gültig.

  • FFP2-Maskenpflicht

Ab Montag wird bundesweit erneut die FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel, in Bibliotheken und Museen eingeführt. Das Land Oberösterreich hatte diesen Schritt schon vorigen Freitag vollzogen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist ab dann auch bundesweit nicht mehr ausreichend. 

  • Grüner Pass nur mehr neun Monate gültig

Der Grüne Pass wird nur noch neun statt zwölf Monate ab der zweiten Impfung gelten. Danach ist die dritte Impfung nötig. Bei einer Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson läuft die Gültigkeit des Grünen Passes mit 3. Jänner 2022 aus. 

  • Keine Ausreisekontrollen aus den Bezirken mehr

Aufgrund der bundesweiten Verschärfungen der Corona-Maßnahmen und der angekündigten erhöhten Kontrollen wird der Hochinzidenzerlass des Bundes außer Kraft gesetzt. Das heißt, ab dann wird nicht mehr an einzelnen Bezirksgrenzen kontrolliert. So werden Personalressourcen für 2G- und Masken-Kontrollen oder Contact Tracing frei.

  • 2G-Pflicht bei Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern gibt es eine Anzeigepflicht bei der Behörde. Bei mehr als 250 Teilnehmern ist eine Bewilligung erforderlich.  

  • 2,5G-Regel am Arbeitsplatz in Oberösterreich

Während der Bund 3G am Arbeitsplatz als Mindestanforderung an Schutzmaßnahmen vorgibt, führt Oberösterreich mit der eigenen am Freitag kundgemachten Verordnung ab Montag noch schärfere Maßnahmen ein. In Oberösterreich müssen Mitarbeiter in den besagten Bereichen, also etwa Gastronomie, Hotels, Dienstleister, - mit einer Übergangsfrist - ab dann 2,5G (nur PCR-, kein Schnelltest) statt 3G erfüllen (nicht aber in der Industrie). 

mehr aus Innenpolitik

Knackpunkt Budget: Sitzungsmarathon für Koalitionsverhandler

"Ein Comeback für Österreich" - Einigung auf 7-Jahres-Konsolidierungspfad

Sterbehilfe: VfGH weist Anträge ab, Suizidhilfe bleibt verboten

Schüssel: Auf europäische Verteidigung vorbereiten

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

Aktuelle Meldungen