2G-Regel im Überblick: Das gilt ab Montag
WIEN. Aufgrund der dramatisch ansteigenden Corona-Neuinfektionen gelten ab Montag, 8. November in ganz Österreich verschärfte Maßnahmen für alle ab 12 Jahren. Ein kompakter Überblick.
- 2G-Regel
Dort, wo bisher eines der 3G (geimpft, genesen, getestet) als Eintrittsvoraussetzung erbracht werden musste, werden ab 8. November nur mehr 2G - geimpft oder genesen - anerkannt. Dies gilt für Kunden bzw. Besucher in Gastronomie, Hotels, Sport, Kultur, Spitälern, Pflegeheimen, und bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen. Es gibt vier Wochen Übergangsfrist - in dieser Zeit sind noch eine Erstimpfung plus PCR-Test gültig.
- FFP2-Maskenpflicht
Ab Montag wird bundesweit erneut die FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel, in Bibliotheken und Museen eingeführt. Das Land Oberösterreich hatte diesen Schritt schon vorigen Freitag vollzogen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist ab dann auch bundesweit nicht mehr ausreichend.
- Grüner Pass nur mehr neun Monate gültig
Der Grüne Pass wird nur noch neun statt zwölf Monate ab der zweiten Impfung gelten. Danach ist die dritte Impfung nötig. Bei einer Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson läuft die Gültigkeit des Grünen Passes mit 3. Jänner 2022 aus.
- Keine Ausreisekontrollen aus den Bezirken mehr
Aufgrund der bundesweiten Verschärfungen der Corona-Maßnahmen und der angekündigten erhöhten Kontrollen wird der Hochinzidenzerlass des Bundes außer Kraft gesetzt. Das heißt, ab dann wird nicht mehr an einzelnen Bezirksgrenzen kontrolliert. So werden Personalressourcen für 2G- und Masken-Kontrollen oder Contact Tracing frei.
- 2G-Pflicht bei Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern gibt es eine Anzeigepflicht bei der Behörde. Bei mehr als 250 Teilnehmern ist eine Bewilligung erforderlich.
- 2,5G-Regel am Arbeitsplatz in Oberösterreich
Während der Bund 3G am Arbeitsplatz als Mindestanforderung an Schutzmaßnahmen vorgibt, führt Oberösterreich mit der eigenen am Freitag kundgemachten Verordnung ab Montag noch schärfere Maßnahmen ein. In Oberösterreich müssen Mitarbeiter in den besagten Bereichen, also etwa Gastronomie, Hotels, Dienstleister, - mit einer Übergangsfrist - ab dann 2,5G (nur PCR-, kein Schnelltest) statt 3G erfüllen (nicht aber in der Industrie).