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Hofburg-Stichwahl: Salomonische Strafen und ein Freispruch

Von OÖN, 26. Juli 2018, 17:26 Uhr
Erster Strafprozess wegen Bundespräsidenten-Wahl
Van der Bellen am 22. Mai 2016 Bild: APA/HELMUT FOHRINGER

KLAGENFURT. Im Strafprozess rund um die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl vom 22. Mai 2016 hat es am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt neun Schuldsprüche und einen Freispruch gegeben.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die höchste Strafe fasste der Villacher Wahlamtsleiter aus: Fünf Monate bedingt und 14.000 Euro Geldstrafe. Der Wahlamtsleiter wurde wegen Amtsanmaßung, Fälschung eines Beweismittels und falscher Beweisaussage verurteilt.

Acht Mitglieder der Bezirkswahlbehörde wurden wegen falscher Beurkundung im Amt schuldig gesprochen. Unter ihnen ist auch der Villacher Bürgermeister Günther Albel (SP), der eine Geldstrafe von 14.000 Euro zahlen muss. Die anderen Mitglieder der Wahlbehörde erhielten Geldstrafen in der Höhe von 5400 bis 9000 Euro. Der Strafrahmen sah bis zu drei Jahre Haft vor.

Freigesprochen wurde jene FP-Mandatarin, die als einziges Mitglied der Wahlbehörde Fehler im Protokoll der Briefwahl-Auszählung kritisiert und einen Aktenvermerk eingefordert hatte. Sie hatte sich im Prozess vor Richter Christian Liebhauser-Karl als einzige nicht schuldig bekannt.

Wie schon vor dem Prozess angekündigt, hat Bürgermeister Albel seine Schuld eingestanden. "Das war ein Fehler, und deswegen sitze ich da", sagte er am Donnerstag. Er habe sich auf die Aussagen seines erfahrenen Wahlamtsleiters verlassen und sei der Meinung gewesen, dass die Bezirkswahlbehörde die Briefwahlstimmen nicht selbst auszählen, sondern lediglich das Ergebnis beurkunden müsse.

Villach wollte nicht Letzter sein

Der Wahlamtsleiter hatte nach der Hofburg-Stichwahl – obwohl nicht Mitglied der Wahlbehörde – die Wahlkuverts mit seinen Mitarbeitern geöffnet und die Stimmen vor dem dafür vorgesehenen Termin ausgezählt.

"Er ist ein Beamter, auf dessen Schultern ein großer Druck lastete", versuchte der Anwalt des Wahlamtsleiters das Vorgehen zu erklären. Sein Mandant habe verhindern wollen, dass Villach später als andere Wahlkreise Ergebnisse liefern könne. Obwohl die Mitglieder der Bezirkswahlbehörde nicht anwesend waren, haben sie eine ordnungsgemäße Auszählung der Briefwahlstimmen in einem Protokoll bestätigt. Unterzeichnet haben sie auch ein Protokoll, wonach es am Wahlabend eine Sitzung gegeben habe, die in Wahrheit jedoch nie stattfand.
Die Hofburg-Stichwahl im Mai 2016 brachte einen hauchdünnen Sieg von Alexander Van der Bellen über Norbert Hofer. Die Wahl wurde von der FPÖ angefochten, der Verfassungsgerichtshof ordnete wegen zahlreicher Unregelmäßigkeiten eine Wiederholung an. Derzeit laufen noch Verfahren in neun Wahlbehörden.

 

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23  Kommentare
23  Kommentare
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allesistmOOEglich (5.670 Kommentare)
am 27.07.2018 11:53

Von salomonischen oder milden Strafen kann man hier, was die BEISITZER betrifft, keinesfalls sprechen!

Diese Leute haben sich ehrenamtlich für den Wahlvorgang zur Verfügung gestellt, und - als juristische Laien - ganz sicher nicht in böser Absicht und jedenfalls ohne jede Verfälschung des Wahlergebnisses oder auch nur einen Hauch von Fälschungsversuch gearbeitet - auch wenn sie vielleicht die ellenlange, kleingedruckte Niederschrift nicht in alle Klauseln pedantischst genau studierten. Sie haben sich auf eine absolut korrekte, rechtlich einwandfreie Führung durch die Wahlbehörde verlassen, und wurden von dieser, von der FPÖ und vom Gericht ganz schön gelinkt!

Ein armer Mensch, wer heute als Beisitzer für einen Wahlvorgang noch seinen Kopf in die Schlinge steckt, einen Sonntag mit der Familie verschenkt oder auch seine berufliche Freizeit sowie seine Lebenszeit gratis investiert und sich dann noch von Zwergen aus der dritten Reihe links hinterrücks bespucken lassen muss!

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 27.07.2018 17:22

Wenn sie ihrer Aufgabe gewissenhaft nachgekommen wären, hätte es nichts gegeben. Sonst braucht man eh nicht mehr wählen gehen, da kann der Bürgermeister gleich selbst die Wahlzettel ausfüllen.

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soling (7.432 Kommentare)
am 30.07.2018 10:45

Aber die falsche Beglaubigung hat schon ein roter BM unterschrieben - oder?

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 27.07.2018 11:38

Köstlich wie der FP-Hofer seine FP-Wahlbeisitzer österreichweit ans Messer liefert. Damit folgt er dem Vorbild Straches, der seine Wähler auch jeden Tag verrät.

Dass die Denunziantin frei ausgeht, obwohl sie den Wahlvorgang moralisch verweigern hätte müssen, finde ich unanständig. Aber wen wundert heute noch was bei dieser Sippschaft.

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 27.07.2018 17:38

Das passt schon, immerhin haben die großen ROTEN Mist gebaut und nicht eine kleine Blaue.

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soling (7.432 Kommentare)
am 26.07.2018 19:41

Bei möglichen 3 Jahren scharf ist eine Bedingte ja direkt ein Geschenk. Den finanziellen Schaden hat der Steuerzahler. Da passiert offenbar nichts, den die Geldstrafen sind ja zur Schadenhöhe mehr als lächerlich.

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Einheizer (5.403 Kommentare)
am 26.07.2018 18:25

Es war eine typisch österreichische Schlamperei bei der alle Parteien mitgemacht haben.
Es gab aber definitiv KEINE Wahlfälschung, das sollte doch festgehalten werden.

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NichtBlind (1.886 Kommentare)
am 26.07.2018 17:34

Leider wird es noch Jahre dauern bis all die Rot-Grünen Gaunereien ans Tageslicht kommen.

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Orlando2312 (22.840 Kommentare)
am 26.07.2018 17:56

Es wird sogar noch eine Ewigkeit dauern, bis man die Straftaten von Grünen aufdeckt. Weils keine gibt.

Nicht?Blind aber dafür bl..

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Wuchteldrucker (3.184 Kommentare)
am 26.07.2018 18:07

Ich würde meine Hand nicht ins Feuer legen. Sobald Wien einmal eine andere Regierung hat und Einblick gewährt wird, darf die Unschuldsvermutung wieder strapaziert werden.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 27.07.2018 05:43

Ich bin schon lange dafür,
das ein paar Effen-Minister zurück treten,
und zwar nicht irgendwann in der Zukunft.

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Einheizer (5.403 Kommentare)
am 26.07.2018 18:22

B`soffen, eingeraucht oder die Tabletten vergessen ?

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allesistmOOEglich (5.670 Kommentare)
am 27.07.2018 11:56

Denkschwach, lesefaul, moralisch minderwertig und Effe fehlen jedenfalls noch in dieser Aufzählung.

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mynachrichten1 (15.569 Kommentare)
am 26.07.2018 18:59

selbst totale Blindheit wäre zu wenig Grund, um solch verkehrte Behauptungen aufzustellen, nach dem Rezept der Rechten.

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hasch1 (1.740 Kommentare)
am 26.07.2018 09:19

Die Angeklagten sollen doch nur als Sündenböcke für eine jahrzehntelang gepflegte Praxis herhalten. Bei dieser Praxis hat aber jede Partei, ohne Ausnahme mitgemacht. Nur weil es aufeinmal einer Partei nicht passt, erstattet diese Anzeige, obwohl auch von dieser Partei Leute als Mitglieder, Beisitzer usw. bei der Wahl anwesend waren und vermutlich durch Ihre Unterschrift die Rechtmäßigkeit der Abhaltung bestätigt haben.

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 26.07.2018 09:55

Sie haben den Artikel nicht wirklich gelesen, stimmt?

Sie hatten etwa bestätigt, dass die Wahlkarten ordnungsgemäß ausgezählt worden wären, obwohl sie bei der Auswertung und Auszählung der Briefwahlkartenstimmen NICHT ANWESEND waren.

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hasch1 (1.740 Kommentare)
am 26.07.2018 10:40

Dann waren Sie noch nie bei einer Wahl bzw. Auszählung dabei!

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Wuchteldrucker (3.184 Kommentare)
am 26.07.2018 18:11

Ich weiß ja nicht, wo sie teilgenommen haben... Ich habe stets nur bestätigt was korrekt abgewickelt wurde. Wenn Sie bei rechtswidrigen Auszählungen dabei waren und trotzdem ihre Unterschrift geleistet haben... nä habe die Ehre... Sagt einiges über sie aus.

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hasch1 (1.740 Kommentare)
am 26.07.2018 22:13

Ich weiß jeder hat korrekt gehandelt! Träumen Sie weiter! Es gibt halt Realitätsverweigerer.

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hasch1 (1.740 Kommentare)
am 26.07.2018 22:24

Wie können Sie behaupten, ich hätte mit meiner Unterschrift einen nicht korrekten Wahlvorgang bestätigt. Sind Sie sich bewusst, dass Sie mir eine strafbare Handlung vorwerfen. Sie sind vermutlich wirklich nur ein FPÖ Wuchteldrucker, der hier hirnverbrannte Kommentare verfasst, nachdem der Verhandlungsausgang bekannt war. Vorher haben Sie nichts von sich gegeben.

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allesistmOOEglich (5.670 Kommentare)
am 27.07.2018 12:04

Der Akt (nämlich alle Kuverts, Wahlkarten, das Protokoll der Entnahme und natürlich die Stimmzettel) lag dort, sie hätten es jederzeit überpüfen können bzw. werden wohl schlüssige Stichproben gemacht haben.

Die Bearbeitungvorgänge, die sie nicht persönlich sahen und die durch behördlich und dienstlich beeidetes staatliches Personal stattfanden, konnten somit im Detail nachvollzogen werden - das waren konkret:

DAS AUFSCHLITZEN DER KUVERTS; DAS PROTOKOLLIEREN UNGÜLTIGER STIMMABGABEN (= Hauferl bilden).

Tschuldigung, da kann sogar die kleine Mitzi sachlich gerecht ausführen, und das als dienstlich beeidete Beamten-Mitzi und hoheitliche Amtswalterin erst recht - oder sind Beamten Verbrecher: Dann bitte alle Beamten entlassen.

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klettermaxl (7.123 Kommentare)
am 27.07.2018 12:10

Genau so ist es! Die FPÖ hat ihre Leute ans Messer geliefert. Ebenfalls richtig: Die Praxis war "immer" so. Allerdings hat sich die Rechtslage geändert, darauf hätte aber die Wahlbehörde ultimativ nicht nur aufmerksam machen müssen, sondern selbst danach handeln müssen, um nicht auch noch ein irritierendes Beispiel abzugeben!

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mynachrichten1 (15.569 Kommentare)
am 26.07.2018 08:52

da, wo es wirklich um was geht, also um Inhalte und Vorteile oder Fälschungen von Stimmen, da hört und sieht man nichts, auch wenn die Korruptionsstaatsanwaltschaft eingeschaltet ist.

Punktuelle Formalangelegenheiten sind offenbar immer noch viel wichtiger vor Gericht, als Inhalte.

Eurofighter, Buwog, Bankenskandale, usw..... ja da finden die Schriftgelehrten und Staats Kontrollore nichts.

Da bin ich neugierig was da herauskommt und wer dann die sauberen Karten behält oder verliert.

Bei den Liedertexten braucht es auch sehr lange, bis man da was findet.

Vieles ist eigentlich lächerlich in Österreich, wer von Verwaltungs Eifrigkeiten geplagt wird, der landet bestenfalls bei Resetarits,

ist dann sozusagen der "Özil" der Gemeinde die mutmaßliche Behördenwillkür mit anderen Experten auf die Spitze treibt,
aber rauskommen tut nichts.

Wenn sich dann der Bürger selber beklagt, dann bekommt er noch eine auf den Decken durch Medienverfahren...

Es gilt die UV.

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