Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

"Harter" Lockdown: Die Maßnahmen im Überblick

Von nachrichten.at/apa, 15. November 2020, 16:45 Uhr
Bild 1 von 13
Bildergalerie Zweiter Lockdown: Was sich ab Dienstag ändert
Bild: Volker Weihbold

WIEN. In Österreich tritt ab Dienstag eine deutliche Verschärfung des derzeit aufrechten "Lockdowns" in Kraft. Die wichtigsten Fakten im Überblick.

Die Maßnahmen treten am Dienstag, 17. November in Kraft und bleiben (vorerst) bis 6. Dezember aufrecht. Das Gesundheitsministerium hat am Samstagabend den Entwurf der sogenannten "COVID 19-Notmaßnahmenverordnung" auf seiner Homepage online gestellt. Die neuen Maßnahmen im Detail:

Ausgangsbeschränkungen: Den eigenen privaten Wohnbereich darf man nun nur mehr aus bestimmten Gründen verlassen bzw. ist auch der Aufenthalt "außerhalb des privaten Wohnbereichs" nur aus diesen Gründen erlaubt - und zwar rund um die Uhr. Gestattet bleibt die Fahrt in die Arbeit, der Einkauf von "Grundgütern des täglichen Lebens" und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen - ebenso der Friedhofsgang oder Besuche religiöser Einrichtungen. Auch die Versorgung von Tieren wird explizit als Ausnahme von den Ausgangsbeschränkungen erwähnt. Und auch die Fahrt zum Zweitwohnsitz ist gestattet.

Wie schon im Frühjahr gilt auch der Aufenthalt im Freien zur "körperlichen und psychischen Erholung" als weiterer Ausnahmegrund, etwa für Spaziergänge oder Individualsport. Anders als im Frühjahr darf man auch die Öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, um zum Ort der Erholung zu gelangen - das Auto sowieso. Auch die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen fällt unter die Ausnahmen - wie auch die "Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten". Dazu zählt etwa der Besuch minderjähriger Kinder bei den Eltern, sofern sie nicht bei diesen wohnen. Raus darf man auch zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren für Leib, Leben und Eigentum. Klargestellt wird auch, dass man für unaufschiebbare Behörden-oder Gerichtsgänge den Wohnbereich verlassen darf, ebenso zur Teilnahme an Wahlen, Volksabstimmungen oder -befragungen.

Kontaktbeschränkungen: Als Ausnahme bei den Ausgangsbeschränkungen gilt auch, Kontakte außerhalb des eigenen Haushaltes zu pflegen. Zwar appelliert die Bundesregierung, möglichst niemanden zu treffen. Unter engen Einschränkungen ist dies aber dennoch gestattet: Ab Dienstag darf nur mehr ein "Einzelner" eines Haushaltes Mitglieder eines anderen Haushaltes treffen oder besuchen, bei diesen muss es sich um "engste Familienangehörige" oder "wichtige Bezugspersonen" handeln - und es dürfen nur "einige wenige" sein. Auch muss mit diesen Personen schon bisher "in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt" worden sein. Nicht erlaubt ist es laut Gesundheitsministerium, dass sich mehrere Mitglieder eines Haushaltes mit mehreren Mitgliedern eines anderen Haushaltes treffen oder gegenseitig besuchen.

Zu den engsten Angehörigen zählen die Eltern, (volljährige) Kinder und Geschwister. Die Frage, wer zu den "wichtigen Bezugspersonen" gehört, hängt vom Einzelfall ab. Erlaubt ist auch der Kontakt zu den Großeltern, sofern es sich bei diesen um enge Bezugspersonen handelt. Familienfeiern oder vergleichbare gesellschaftliche Zusammenkünfte sind nicht zulässig.

Besuche sind unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls möglich. Dabei ist laut Gesundheitsministerium erlaubt, dass eine Einzelperson mehrere "engste Angehörige" oder "wichtige Bezugspersonen" daheim besucht. Unzulässig ist jedoch, dass zwei oder mehrere Angehörige (oder Bezugspersonen) gemeinsam eine haushaltsfremde Person daheim besuchen. Dies ist auch dann untersagt, wenn die zu besuchende Person alleine in einem Haushalt lebt.

Abstandsregeln und Maskenpflicht: Weiter aufrecht bleibt die 1 Meter-Abstandsregel im öffentlichen Raum. Zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, muss dieser Sicherheitsabstand eingehalten werden. Beim Aufenthalt in geschlossenen öffentlichen Räumen ist zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen, Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind wie bisher davon ausgenommen. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, muss ein Attest mitführen - und darf dann ein sogenanntes Face-Shield tragen.

Ausnahmen von der Ein-Meter-Abstandsregel gibt es bei der Betreuung von Menschen mit Behinderungen, bei der Durchführung religiöser Handlungen, in Flugzeugen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, sofern diese voll sind.

Handel: Der Handel wird bis auf Ausnahmen geschlossen. Offen bleiben der gesamte Lebensmittelhandel sowie der Gesundheitsbereich (neben den Apotheken etwa auch der Medizinprodukteverkauf). Weiter offen haben dürfen u.a. der Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, die Post, Trafiken, Abfallentsorger, Fahrrad- und Kfz-Werkstätten oder Handyshops. Die Öffnungszeiten bleiben auf 6 bis 19 Uhr limitiert. Verkauft werden dürfen nur solche Waren, die dem "typischen Warensortiment" entsprechen. Supermärkte dürfen etwa nur mehr Produkte wie Lebensmittel, Drogerieprodukte oder Tierfutter anbieten, darüber hinausgehende Waren dürfen auch dort nicht verkauft werden. Geschäftseigentümern und Mitarbeitern bleibt es erlaubt, die Geschäftsfläche auch von geschlossenen Geschäften zu betreten.

Alle "körpernahen Dienstleistungen" sind verboten. Dazu zählen insbesondere Friseure und Perückenmacher (Stylisten), Kosmetiker (Schönheitspfleger). Auch Piercing- und Tätowierstudies sind zu, auch Masseure (außer medizinische Heilmasseure) dürfen nicht mehr besucht werden. Andere persönliche Dienstleister wie etwa Änderungsschneidereien oder Putzereien dürfen offen halten.

Für Kunden wie auch Mitarbeiter gilt der Mund-Nasen-Schutz sowie die Vorgabe, einen Meter Abstand zu halten. Auch wird der Zugang in die Geschäfte limitiert: Jedem Kunden müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ist der Kundenbereich kleiner als zehn Quadratmeter, darf sich dort nur ein Kunde aufhalten.

Gastronomie: Die gesamte Gastronomie bleibt für den Kundenbetrieb geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist im Zeitraum von 6 bis 19 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben ohne zeitliche Beschränkung erlaubt. Von der Schließung sind auch Kneipen, Bars und sämtliche Nachtlokale betroffen. Kantinen, Hotelrestaurants (für Hotelgäste) und Speisewägen bleiben geöffnet.

Schulen und Kindergärten: Die Schulen wechseln komplett ins Distance Learning. Nach den Oberstufen, die bereits seit 3. November im Fernunterricht betrieben werden, betrifft dies nun auch den gesamten Pflichtschulbereich. Für Betreuungszwecke bleiben die Tore der Pflichtschulen aber geöffnet - und es wird auch Lernbegleitung angeboten. Diese kann (auch stundenweise) von allen Schülern in Anspruch genommen werden, auch von Kindern, deren Eltern nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten. In den Kindergärten gibt es keine Einschränkungen. Aufgehoben wird allerdings die Kindergartenpflicht für das letzte Kindergartenjahr.

Veranstaltungen: Veranstaltungen bleiben weiterhin nahezu komplett untersagt. Darunter fallen etwa Kulturevents, aber auch Hochzeits-, Geburtstags- und Jubiläumsfeiern sowie Gelegenheitsmärkte (etwa Weihnachtsmärkte). Auch Fahrten mit Reisebussen oder Ausflugsschiffen zu touristischen Zwecken, Ausstellungen, Kongresse, Fach- und Publikumsmessen sind verboten.

Ausgenomen sind "unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte", sofern sie nicht digital abgehalten werden können. Auch Demonstrationen, religiöse Veranstaltungen, Proben und künstlerische Profi-Darbietungen ohne Publikum sind möglich. Zusammenkünfte von Parteien und berufliche Aus- und Fortbildungen sind gestattet, sofern diese nicht digital abgehalten werden können.

Tourismus: Alle Hotels und Beherbergungsbetriebe werden für touristische Zwecke geschlossen. Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende. Internate, Lehrlingswohnheime und Studentenheime bleiben geöffnet.

Sport: Sämtliche Sportanlagen für Amateure sind gesperrt, das betrifft nun auch Sportarten ohne Körperkontakt (beispielsweise Eislaufplätze oder Leichtathletik-Anlagen). Alle Kontaktsportarten im Freizeitbereich sind untersagt, darunter fällt etwa auch Fußball. Individual- und Freizeitsport ohne Körperkontakt im Freien bleibt erlaubt. Der Profi-Bereich bleibt aufrecht.

Freizeit: Sämtliche Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Bäder, Museen und Museumsbahnen, Kinos, Theater, Konzertsäle, Kabaretts, Tierparks oder Freizeit- und Vergnügungsparks bleiben geschlossen. Auch Tanzschulen, Wettbüros, Spielhallen und Casinos, Indoorspielplätze, Paintballanlagen sowie Bordelle bleiben weiterhin zu. Bibliotheken - die bisher im "Lockdown light" offen waren - schließen. Spielplätze bleiben geöffnet.

Verkehr: Aufrecht bleiben die Regeln für Öffentliche Verkehrsmitteln sowie in U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen. Dort ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch hier gilt die Ein-Meter-Abstandspflicht. Fahrgemeinschaften und Taxifahrten sind nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) maximal zwei Personen sitzen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen. Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwendet werden, sie bleiben etwa Profisportlern vorbehalten.

Arbeitsplatz: Wo es möglich ist, wird Homeoffice empfohlen, die berufliche Tätigkeit soll "vorzugsweise" außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen. Dazu ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Einvernehmen herzustellen. Auch am Arbeitsplatz muss der Ein-Meter-Abstand eingehalten werden - sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. Ist beides nicht möglich, so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.

Spitäler, Alten- und Pflegeheime: Weitere Einschränkungen gibt es in Krankenanstalten und Altenheimen. In Spitälern ist anders als zuletzt nur mehr ein Besuch pro Woche und Patient möglich - und das auch nur, wenn der Erkrankte oder Verletzte mehr als sieben Tage aufgenommen wird. Ausnahmen gibt es für Schwangere. Sie dürfen von einer Person begleitet werden, ebenso bei der Geburt und danach. Minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen können von zwei Personen in die Krankenanstalt begleitet und dort auch besucht werden.

Mitarbeiter müssen einmal pro Woche einen Antigen- oder molekularbiologischen Test absolvieren. Ist dieser positiv, gibt es trotzdem eine Möglichkeit, dass sie im Einsatz bleiben, nämlich dann, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegen und aufgrund des CT-Werts von über 30 davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Für Beschäftigte in Pflegeheimen gelten dieselben Regelungen. Auch dort ist nur ein Besuch pro Woche und Patient möglich. Maximal zwei Personen können Kinder in Behinderteneinrichtungen begleiten und besuchen. Sowohl in Spitälern als auch in Altenheimen sind Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung von den Restriktionen ausgenommen. Auch Patientenanwälte bzw. Bewohnervertreter und Seelsorger sind zugelassen.

Religion: Eheschließungen am Standesamt werden in der Regel während des harten Lockdowns nicht mehr möglich sein. Denn lediglich unaufschiebbare Behördenwege sind zugelassen. "Bei Hochzeiten kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass diese unaufschiebbar sind", so die Ansicht des Gesundheitsressorts. An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die katholische Kirche setzt während des neuen "Lockdowns" die öffentlichen Gottesdienste befristet aus, nähere Details sollen nach Gesprächen mit den anderen Kirchen und Religionsgesellschaften festgelegt werden.

mehr aus Innenpolitik

Warum Karoline Edtstadlers Rückzug eine Flucht nach vorne ist

ÖVP und SPÖ planen Expertengruppe zum Budget

Kneissl: Kein Zufall, "warum Hitler aus Österreich kam"

Van der Bellen hat Bandscheiben-OP gut überstanden

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

100  Kommentare
100  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
mooti (2 Kommentare)
am 18.11.2020 08:32

"Volksschulen sind trotz Lockdown gut besucht" - das zeigt, dass die Bevölkerung in der Lage ist, Fehlentscheidungen der Bundesregierung auszugleichen!
Es ist völlig richtig, die Oberstufen und die Mittelschulen in den Heimunterricht zu schicken, aber nicht die Volksschulen!! Kinder der 1. Klasse VS haben jetzt begonnen, Lesen zu lernen und nach ca. 1 Monat schickt man sie nach Hause? Das zeugt von völliger Inkompetenz von Seiten Herrn Kurz!
Ich bin sehr froh, dass in unserem Land die Menschen, die Kinder haben, wissen, was für ihre Kinder wichtig ist!

lädt ...
melden
antworten
BlackJack1978 (96 Kommentare)
am 17.11.2020 06:08

Da wollen sie offiziell, dass die Kinder daheim bleiben und verkaufen das als Schulschließung. Dafür soll es Sonderurlaub für die Eltern geben. Sogar gegen den Willen der Arbeitgeber.
Dabei ist das gar nicht möglich, solange die Schulen Betreuung anbieten. Dh. wer nicht sowieso Zuhause ist muss seine Kinder in die Schule schicken, weil er keine Chance hat, dafür Sonderurlaub zu bekommen. Womit die hinausposaunte Schulschließung defakto keine ist. Es wird nur ein funktionierender Prozess unnötig verkompliziert.
Ziel scheint bei den meisten Maßnahmen zu sein, die Bevölkerung zu verunsichern und zu verwirren. Auf Dauer, fürchte ich, wird das die Bereitschaft der Bevölkerung zur Mitarbeit bei den Maßnahmen stark schmälern.

lädt ...
melden
antworten
Selten (13.716 Kommentare)
am 17.11.2020 05:53

Eine besondere Blüte aus Anschobers 12 Seiten-Machwerk:

"Beim Betreten von Arbeitsorten ist darauf zu achten, dass die berufliche Tätigkeit vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll"

Beim Betreten achte ich normalerweise darauf mir die Schuhe abzuputzen, freundlich zu grüßen, nicht gegen eine Glastür zu rennen etc,

aber doch nicht darauf, was ich "vorzugsweise außerhalb" soll.

Ein VS könnte es nicht besser ausdrücken als der VSL mit seinen Experten!

lädt ...
melden
antworten
Selten (13.716 Kommentare)
am 17.11.2020 04:33

Anschober verordnet schon wieder unter Missachtung des geltenden Rechts und der Hauptausschuss stimmt zu!

Verboten
Treffen oder gegenseitige Besuche mehrerer Mitglieder eines Haushaltes mit mehreren solchen eines anderen Haushaltes;

Familienfeiern oder vergleichbare gesellschaftliche Zusammenkünfte;

Erlaubt
Besuche einer Einzelperson bei mehreren "engsten Angehörige" oder "wichtigen Bezugspersonen" daheim

Verboten
Gemeinsame Besuche 2er oder mehrerer Angehörige/Bezugspersonen bei einer haushaltsfremden Person daheim - auch, wenn diese alleinlebend ist.

UM IRRTÜMERN, WIE ES SIE BEIM OSTERERLASS GAB, VORZUBEUGEN:

Gesetzeskonform kann Anschober nur verordnen, dass sich mehrere Menschen aus mehreren Haushalten nicht auf der Straße, in Geschäften zusammentun. In Privatwohnungen können sie sich uneingeschränkt treffen – auch zu Familienfeiern, egal ob verwandt oder nicht, ob Singles oder Großfamilien und unabhängig von der Enge der Beziehungen, AUCH WENN DIES UNVERNÜNFTIG IST.

lädt ...
melden
antworten
Selten (13.716 Kommentare)
am 17.11.2020 04:34

Gesetzeskonform können Verwaltungsstrafen verhängt werden, wenn nachgewiesen ist, dass sich eine Person zu einem anderen als den erlaubten Zwecken außerhalb seines privaten Wohnbereiches aufhält.
MEHR SCHON NICHT!

Denn das COV-19-MaßnahmenG in der aktuellen Fassung gilt nach wie vor und bis 30.06.2021 24;00:

§ 1 (1) Dieses BG ermächtigt zur Regelung des Betretens und Befahrens von Betriebsstätten, Arbeitsorten, bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit, zur Regelung des Benutzens von Verkehrsmitteln sowie zu Ausgangsregelungen als gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COV-19.
(2) Als Betreten im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt auch das Verweilen.
(3) Bestimmte Orte im Sinne dieses Bundesgesetzes sind bestimmte öffentliche und bestimmte private Orte MIT AUSNAHME DES PRIVATEN WOHNBEREICHES.

lädt ...
melden
antworten
Selten (13.716 Kommentare)
am 17.11.2020 04:51

Die neueste A-Verordnung ist unsachlich ungleich und asozial gestaltet:

Im Geschäft 10qm/Person.

Aber um dorthin zu gelangen oder Geld zum dort Ausgeben zu verdienen, darf es allemal eng zugehen.

Warum

fahren die die öffentlichen Verkehrsmittel nicht in kürzeren Intervallen;

setzt man nicht Ersatzverkehre nach Bedarf ein und die Kurzparkgebühren aus
statt ganze Branchen fürstlich fürs Nichtleisten zu bezahlen?

Spitäler

schärfer als zuletzt nur mehr 1 Besuch/Woche/Patient - und das auch nur, wenn dieser mehr als 7 Tage aufgenommen wird.
Minderjährige und Unterstützungsbedürftige können von 2 Personen begleitet und auch besucht werden.

Pflegeheime

nur 1 Besuch/Woche/Insasse

Patientenanwälte, Bewohnervertrete, Seelsorger sind zugelassen.

Warum

werden Menschen in Anstalten, also in einer Ausnahmesituation, auch noch ihres Rechts auf Privat- und Familienleben beraubt statt Besucher Schnelltests zu unterziehen,

lädt ...
melden
antworten
Selten (13.716 Kommentare)
am 17.11.2020 04:52

die im übrigen auch bei jedem Dienstantritt des Personals mehr als angebracht wären;

haben Minderjährige mehr Recht auf Besuch als Alte und Behinderte, insbesondere als Anschober nicht Familien-, sondern angeblich auch Pflegeminister ist;

und vor allem

sind nur nur Patientenanwälte, die meist nicht sehr eifrig die Interessen vertreten, zugelassen , nicht aber die Präventive Menschenrechtskontrolle durch Volksanwaltschaften?

lädt ...
melden
antworten
jopc (7.371 Kommentare)
am 16.11.2020 18:53

https://www.journalistenwatch.com/2020/11/16/rettungseinsaetze-corona-suizid/

Soviel zum Wegsperren der Leute.

lädt ...
melden
antworten
SRV1 (8.119 Kommentare)
am 16.11.2020 19:07

Ja, eh - Journalistenwatch und andere vertrauenswürdige AfD- und FPÖ- Medien....

lädt ...
melden
antworten
SRV1 (8.119 Kommentare)
am 16.11.2020 19:14

Geh doch einfach Scheixxen mit Deiner einschlägigen Propaganda - aber nachdem Du Dich als armes, von den "linkslinkgrünen Mainstrammedien" verfolgtes Rechtspopulismusopfer fühlst, wirst Du eben immer - mimimimimimimimi - so arm bleiben....

lädt ...
melden
antworten
weinberg93 (16.816 Kommentare)
am 16.11.2020 14:48

Die Grafik am Ende des Artikles steht im Widerspruch zu den bisherigen Aussagen der Politiker, nämlich dass ab 7. oder 8. Dez. auch die Gastronomie wieder aufmachen darf.
Bisher wurde ausschließlich von der Öffnung des Handels geredet.
Natürlich nur wenn die Zahlen sinken wie erwartet oder erhofft!

Weiß jemand was diesbezüglich geplant ist?
Ich rede nicht von der Nachrgastronomie, sondern nur vom normalen Wirtshaus oder Restaurant ob man da wieder (maximal) zu sechst sitzen, Esssen, Trinken und Plaudern kann - und das auch nur bis ca. 20 Uhr.

lädt ...
melden
antworten
Selten (13.716 Kommentare)
am 17.11.2020 04:57

Es gibt keine Pläne, es gibt nur einen Machtrausch von ein paar Chaoten und Schauern, der von beratenden Experten, vom Herrn aus dem Nationalen Impfgremium bis zur WHO, gesteuert wird.

lädt ...
melden
antworten
quirxt (1 Kommentare)
am 16.11.2020 12:43

Anregung:
Coronaskeptiker, -Leugner und
Verharmloser sowie die Verschwörungstheoretiker sollten spätestens jetzt ihre Patientenverfügung dahingehend abändern, dass sie
auf jede Intensivbehandlung ausdrücklich VERZICHTEN!

lädt ...
melden
antworten
pprader (1.661 Kommentare)
am 16.11.2020 12:20

Ich darf meinen Vater besuchen, meine Ehefrau (wohlgemerkt mit mir im selben Haushalt wohnend) darf nicht mit.

Mein Vater darf uns besuchen.

Dürfen jetzt meine Frau und ich seinen Kanarienvogel füttern gehen?
(Ob Tierbetreuung einzeln oder zu zweit geschehen muss ist nicht so ganz klar geregelt)

lädt ...
melden
antworten
danube (9.663 Kommentare)
am 16.11.2020 13:11

...kommt auf das Sternzeichen und den Aszendenten des Kanarienvogels an?!

lädt ...
melden
antworten
betterthantherest (37.193 Kommentare)
am 16.11.2020 13:13

Logik ist bei Anschobers Verordnungen und Erlässe fehl am Platze.

lädt ...
melden
antworten
jopc (7.371 Kommentare)
am 16.11.2020 18:54

Logik, woher nehmen und nicht stehlen?

lädt ...
melden
antworten
mehlknödel (3.792 Kommentare)
am 16.11.2020 14:21

Sowas aber auch! Verpacken die nicht jede Eventualität in einen ordentlichen Gesetzestext, sondern verlassen sich drauf, dass wir unseren Verstand benutzen.

Bis da der Letzte zufrieden ist und jedes juristische Schlupfloch gestopft, ist die Pandemie auf die eine oder andere Weise vorbei.

Denkt ihr eigentlich nur an euren Vater? Oder doch auch an die Menschen im Heim (Patienten und Pflegepersonal)?

lädt ...
melden
antworten
jopc (7.371 Kommentare)
am 16.11.2020 18:57

Erzähl das lieber der Polizei die jede Grauzone zur Bestrafung nutzt.
Siehe Parkbanksitzen zu zweit oder Mutter mit spielenden Kindern im Frühjahr.

lädt ...
melden
antworten
weinberg93 (16.816 Kommentare)
am 16.11.2020 14:36

PPRADER, um sicherzugehen: Ich nehme an, Ihr Vater lebt ALLEINE in einer Wohnung oder in einem Haus (nicht in einem Heim oder KH)- so klar geht das ja aus dieser Jammerei nicht hervor.

Wollen Sie beide ihn privat besuchen, so ist es sicher kein Problem - und auch VERORDNUNGSKONFORM - wenn Sie sich abwechseln, ein paar Mal pro Woche Sie, ein paar mal Ihre Frau, jeweils alleine.
Da steckt auch die Annahme dahinter, dass ihre Frau das gerne will und auch bisher gemacht hat, bei einem zerütteten Verhältnis zum Schwiegervater hätte sie ohnehin kein Interesse.

lädt ...
melden
antworten
Selten (13.716 Kommentare)
am 17.11.2020 05:00

Sie dürfen.

Schlimmstenfalls zahlen sie eine Strafe und ergreifen ein Rechtsmittel - und das mit besten Chancen auf Erfolg.

Aber achten Sie bitte darauf Ihren Vater nicht anzustecken und auf dem Weg zu ihm auch keine anderen Leute.

lädt ...
melden
antworten
GunterKoeberl-Marthyn (18.166 Kommentare)
am 16.11.2020 11:01

Viele sehen immer das halbleere Glas, aber es ist noch viel Wasser drinnen, es ist noch viel möglich und in diesem Spielraum kann man wunderbare Erlebnisse umsetzen und einbauen. Mit etwas Erfindergeist werden neue Ideen geboren, wir werden diese brauchen, das ist nicht die letzte Pandemie, weil der Mensch immer tiefer in den Amazonas eindringen will! Was mir noch in der Anordnung fehlt: Darf man mit dem Auto zum Zweitwohnsitz fahren? Natürlich gelten dort auch wieder die gesamten Bestimmungen! Ich habe mich streng an das Ausgangsverbot von 20 - 6 Uhr früh gehalten und trotzdem hat es in dieser Zeit Autounfälle auf der Autobahn gegeben, da fühlte ich mich ein wenig "Umig`hoben"! Für alle Mitmenschen Gesundheit und zusammen schaffen wir ALLES!

lädt ...
melden
antworten
mehlknödel (3.792 Kommentare)
am 16.11.2020 14:16

Es müssen ja auch noch Leute zur Arbeit oder fahren von dort heim. Schichtarbeiter z. B.

lädt ...
melden
antworten
weinberg93 (16.816 Kommentare)
am 16.11.2020 14:53

Vielleicht war Schneetreiben und Glatteis 🤣 !

lädt ...
melden
antworten
Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 16.11.2020 07:02

Drauf gepfiffen !!!

WIR SIND NICHT IN NORDKOREA!!

lädt ...
melden
antworten
weinberg93 (16.816 Kommentare)
am 16.11.2020 09:09

du bISTEHWURST

lädt ...
melden
antworten
mehlknödel (3.792 Kommentare)
am 16.11.2020 09:47

Wen gibt's denn, der ausgerechnet dich so unbedingt treffen möchte? So wie du dich hier aufführst, gehörst du eher zu denen, um die man im richtigen Leben einen großen Bogen machst.

Insofern ist es eh wurst. Wer könnte dich schon anstecken 🤷‍♂️

lädt ...
melden
antworten
Tinto (1.323 Kommentare)
am 15.11.2020 22:38

Man darf bei "Lockdown hart 2" Öffis nutzen, um zu zB Erholungsspaziergängen zu kommen? Echt? Da werden in Gmunden SRT plus Citybusse bald prall gefüllt sein statt nur ständig Luft zu transportieren!

In Gmundens Öffis sieht man sicher bald alle User 60+ mit FFP2-Masken bewaffnet, die laut Idee vom Führer der Bürgerliste plus GM-Baustadtrat in Personalunion an alle dieser Altersgruppe von Gemeinde ausgegeben werden sollen um Bettel von 20000 Euro für Gmundens Steuerzahler! Sollte ich mich in ein Gmundner Öffi verirre, was eher unwahrscheinlich ist, wäre ich mit einer trendigen Stoffmaske bewaffnet - pink musste auch sein. Ich gehöre auch nicht zu Generation 60+, wenn ja, würde ich scheußliche FFP2 nicht tragen.

Dazu passt auch, dass gestern im "SEP" 3 Polizisten - einer schleppte noch ein Maschinengewehr mit - durchschlichen. Was erwarteten die da? Terrorangriff? Jemand isst ein Pizzastück?

Übrigens, ich wusste nicht, dass Maschinengewehre in Handtaschen passen würden!😁

lädt ...
melden
antworten
Selten (13.716 Kommentare)
am 17.11.2020 05:08

Tinto,

Sie werden schneller 60+ sein als Sie sich vorstellen können,

außer Sie fangen sich mit ihrem stylischen Stofffetzen das Virus und haben das Pech, dass der Krankheitsverlauf ein schwerer ist.

Dann fühlen Sie sich ultraschnellst, schon in ein paar Wochen, wie 60 + , falls Sie überhaupt noch etwas fühlen.

lädt ...
melden
antworten
rmach (16.521 Kommentare)
am 15.11.2020 20:01

Der Pilsl will Strafen. Die Juristen sagen, dass alles falsch formuliert ist und dass das so nicht geht
Ich sage, na dann sollen Sie mich im Fall der Fälle anzeigen., weil wie ich weiss, zurückkriegen gibt es nicht. Pilsl macht sich immer beliebter!

lädt ...
melden
antworten
mehlknödel (3.792 Kommentare)
am 16.11.2020 09:52

Befolgst du nur das, wofür du gestraft werden kannst?

Befolgst du nicht, was gescheit wäre? Extra z'fleiß, damit sich irgendwer ärgert?

lädt ...
melden
antworten
Selten (13.716 Kommentare)
am 17.11.2020 05:10

Der Pilsl soll ruhig strafen, wenn es ihm Freude macht und es bei den Schläfern nix zu tun gibt!

Die Juristen haben nämlich recht und deshalb kann man entängstigt die Strafe zahlen und sich am Rechtsweg wieder zurückholen.

Die Gerichte werden sich bedanken, wenn zu den vielen Verfahren mit und wegen Migranten noch zahlreiche von grantigen Österreichern dazukommen.

lädt ...
melden
antworten
urbel (787 Kommentare)
am 15.11.2020 19:33

Hauptsache der XXXLutz macht heute "unschlagbare" Angebote für Morgen...ehrlich weiß ich nicht mehr wer schlimmer ist: die Seiferts (Lutz) oder Bezos (Amazon)....

lädt ...
melden
antworten
Boreta48 (392 Kommentare)
am 15.11.2020 19:46

Bei beiden bis net gezwungen etwas zu kaufen...

Und es steht halt Nicht geschrieben das Diese Firmen keine Aktionen machen dürfen....

Ganz einfach der Konsument bestimmt was geht und was nicht.....

lädt ...
melden
antworten
ReaderI (1.675 Kommentare)
am 15.11.2020 19:57

Darum muss der Konsument es dann ertragen, wenn nix mehr geht und dann aber bitte net jammern....

lädt ...
melden
antworten
Boreta48 (392 Kommentare)
am 15.11.2020 20:05

da geht eher um die Aktion die gezogen hat....der Konsumieren will wird auch im Netzt kaufen und nicht Jammer ...dazu gibts keinen Grund ...kenn auch keinen der jammert weil geschlossen wird...man bekommt alles auch anders....

lädt ...
melden
antworten
gent (3.909 Kommentare)
am 15.11.2020 20:07

Ganz interessant in diesem Bezug ist die Stellungnahme von Humanic auf die massive Kritik. Keine Silbe von Verständnis dafür; im Gegenteil nur angriffige Rechtfertigung, dass man nicht auf seiner Ware sitzenbleiben möchte. Schade um mein Ex-Lieblingsschuhgeschäft.

lädt ...
melden
antworten
Martin2312 (455 Kommentare)
am 15.11.2020 19:19

Man darf auch mit dem KFZ in die Werkstatt zB Winterreifen, Reparatur, Service, Pickerl usw. - jederzeit zwischen 6:00 bis 19:00!

lädt ...
melden
antworten
kritikerix (4.497 Kommentare)
am 15.11.2020 18:09

früher war der Kasperl um 16:30 ...

Schulen und Kindergärten werden geschlossen ...

äähh nein, das wird zu teuer ...

dann: das war ein Missverständnis, die Schulen und Kinderkärten bleiben natürlich offen, aber wer die Schule nicht mag, kann auch zu Hause bleiben ... oder soll ... oder hin- und wieder, ...

ne geht auch nicht: also, die Gruppengröße, darf zumindest 10 Schüler nicht überschreiten, der Rest muss ausweichen, zB in den Rathaussaal oder so ... oder musiziert im Freien ☺

ich freu mich schon auf den Mittwoch, wenn uns Medizinalrat Rudi Taferl schwenkend wieder die Welt erklärt ... der neue Corona-Stadl: in den Hauptrollen: ... ☺☺☺☺

lädt ...
melden
antworten
Ingrid1961 (125 Kommentare)
am 15.11.2020 17:30

Gesundheitsbereich bleibt geöffnet - Masseure müssen schließen! So ein Schwachsinn!
Massagen gehören zum Gesundheitsbereich - mir tun sie jedenfalls gut bei meinen Rückenproblemen.....

lädt ...
melden
antworten
Ingrid1961 (125 Kommentare)
am 15.11.2020 19:30

Hab gerade in der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung gelesen, dass Massagen für medizinische Zwecke erlaubt sind grinsen

lädt ...
melden
antworten
gent (3.909 Kommentare)
am 15.11.2020 20:08

War auch im Lockdown 1 so und ist selbstverständlich. Aber erst gleich mal aufschreien.

lädt ...
melden
antworten
user_0815 (1.834 Kommentare)
am 16.11.2020 12:42

Bitte aber den gewerblichen Masseur vom Heilmasseur trennen.
Das sind 2 Paar Schuhe zwinkern

lädt ...
melden
antworten
Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 15.11.2020 17:01

Hauptsache das kuschelige Freitagsgebet ist weiterhin erlaubt ..... man will ja seine Gäste nicht vor den Kopf stoßen.
Die Radikalisierungen dürfen natürlich nicht unterbrochen werden!

lädt ...
melden
antworten
Selten (13.716 Kommentare)
am 15.11.2020 16:18

Die OÖN glauben also, was im ENTWURF steht?

Ein Entwurf ist nicht rechtsverbindlich, ein Anschober-Entwurf schon gar nicht, genau so wenig, wie eine Nehammer- oder Kurzinterpretation eines Entwurfs, weil man denen nicht einmal glauben kann, was sie zu rechtskräftigen Gesetzen und Verordnungen herumschwafeln.

Abgesehen davon steht das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss noch aus.

Wie die PK-angekündigte Ausgangsbeschränkung, die das Verlassen der Privatwohnung nur mehr für bestimmte Zwecke erlaubt, bis 7.12. aufrecht bleiben soll, entzieht sich meiner Vorstellung. Denn V gem § 5 Cov-19-MaßnahmenG müssen spätestens am 10. Tag nach ihrem Inkrafttreten wieder außer Kraft treten.

Schon wieder eine V, die wegen Gesetzwidrigkeit vom VfGH aufgehoben wird?

Wann endlich bekommt der VfGH ein Instrument, das einer Einstweiligen Verfügung entspricht, dafür wär es höchste Eisenbahn, wenn der Bürger mit einer gesetzwidrigen agierenden Regierung plus ebensolchem Hauptausschuss konfrontiert ist?!?

lädt ...
melden
antworten
ReaderI (1.675 Kommentare)
am 15.11.2020 12:26

Das Problem der Österreicher ist ja, dass man ihm alles vorbeten muss, weil er es sonst nicht weiss. Es gäbe ja ein paar Dinge die logisch sind, aber wir erkennen diese nicht. Ausserdem sind wir offensichtlich alle nicht so modern wie nötig eingestellt. Wir nutzen die Digitalisierung in jeder möglichen Form, bestellen wie die Wilden, abonnieren sinnlose Newsletter, Posten auf Facebook, Instagram etc......aber wir schaffen es nicht, eine App zu nutzen, die da viel helfen würde. Das haben uns Japan, China, Taiwan voraus. Nur wir wollen unsere Daten schützen, die uns in vielen anderen Fällen sch....egal sind. Zukunftsorientiert sieht eigentlich anders aus.....daher müssen wir das eben aushalten, wie es jetzt ist. Wir haben selbst hart daran gearbeitet (als Kollektiv), aber ehrlich....Wer von uns möchte mit jemandem auf der Intensiv tauschen?

lädt ...
melden
antworten
Selten (13.716 Kommentare)
am 15.11.2020 11:53

Gestern war es laut Kanzler EINE Bezugsperson. Dazu noch sein Ratschlag: Alleinlebende sollte sich so EINE Bezugsperson suchen!

Bin schon gespannt, was wirklich in der Verordnung steht und wie viel davon Betand haben wird.

Wann gewöhnt sich diese UNSGÄGLICHE BReg endlich das Schwafeln über ihre Fliegenschisse ab. ehe das Patzerl da ist?

lädt ...
melden
antworten
gamundia (1.193 Kommentare)
am 15.11.2020 11:53

"Update am Sonntag, 15. November: Am Sonntag hat das Gesundheitsministerium die Vorgaben für Treffen außerhalb des eigenen Haushaltes präzisiert. Zwar appelliert die Bundesregierung eindringlich, möglichst niemanden zu treffen und die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Mit engen Familienangehörigen oder wichtigen Bezugspersonen können aber Treffen stattfinden - und zwar auch mit mehreren (aber wenigen) dieser Personen gleichzeitig, wie das Gesundheitsministerium klarstellte."

jaja, was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr... das Trauerspiel fängt schon wieder an, irgendwas verkünden, kurz darauf folgen irgendwelche Ausnahmen, kurz darauf wieder das totale Chaos...

weil noch immer alle an den Lippen von Unfähigen und Dilletanten hängen, als lieber mal ihr eigenes Gehirn zu benutzen und selbstständig zu denken

meine Bezugspersonen sind Gott und die Welt, was soll ich jetzt machen??

lädt ...
melden
antworten
Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 15.11.2020 11:55

meine Bezugspersonen sind Gott und..

Fiktive Personen sind nicht ansteckend 🤣

lädt ...
melden
antworten
gamundia (1.193 Kommentare)
am 15.11.2020 11:58

da haben sie grundsätzlich Recht ; - )

aber für mich ist Gott eine reale Person, in dem Fall eine weibliche Person, so wie das Christkind und der Osterhase für mich reale Bezugspersonen sind

fiktive Personen sind für mich solche Leute die hinter Plexiglaswänden und auf Facebook/Instagram den Leuten die Welt erklären/soviel Angst wie möglich machen, damit soviele wie möglich ihnen folgen

lädt ...
melden
antworten
Weitere Kommentare ansehen
Aktuelle Meldungen