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Nach Teichtmeister-Urteil: Hitzige Debatte über höhere Strafen

Von OÖN, 11. September 2023, 00:04 Uhr
Teichtmeister
Das Urteil ist rechtskräftig, bleibt aber Diskussionsthema. Bild: APA/BARBARA GINDL

WIEN. Experten sind gegen Strafverschärfungen – die FPÖ will eigenes Kinderschutzpaket vorlegen.

Die Debatte um das Strafmaß für Florian Teichtmeister reißt auch knapp eine Woche nach dem Urteil nicht ab. Wie berichtet, wurde der prominente Schauspieler am Dienstag wegen Besitz und Herstellung von zehntausenden Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen – beides bedingt, unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit.

Blaue Prioritäten

Die FPÖ hat gestern angekündigt, diese Woche ein Kinderschutzpaket vorzulegen. An erster Stelle müsse der Opferschutz und der Schutz der Gesellschaft vor den Tätern stehen, gefolgt von Gerechtigkeit für die Opfer durch harte Strafen und echte, staatlich finanzierte Hilfsangebote, sagt FPÖ-Bundesobmann Herbert Kickl. Erst ganz am Schluss der Prioritätenliste habe die Therapie des Täters zu stehen. Das FPÖ-Paket enthält laut Aussendung u.a. einen lebenslangen Registereintrag für Täter, deutlich höhere Mindest- und Höchststrafen und ein generelles Tätigkeitsverbot für einschlägig Vorbestrafte in allen Bereichen, die mit Minderjährigen zu tun haben.

Scharf reagierte zuletzt auch die ÖVP. Als Familienvater und Staatsbürger verstehe er das Urteil nicht, sagte etwa Innenminister Gerhard Karner. ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker kritisierte, dass Teichtmeister nicht einen Tag in Haft verbüßen müsse. Umso wichtiger sei es, "dass der seit Monaten bei Justizministerin Alma Zadic (Grüne) liegende Entwurf zur Gesetzesverschärfung bei Darstellung von Kindesmissbrauch endlich umgesetzt wird."

Dieser soll im ersten Ministerrat nach der Sommerpause beschlossen werden. Vorgesehen sind höhere Strafen, "um den gesellschaftlichen Unrechtsgehalt der Taten widerzuspiegeln", sagt Zadic. Außerdem werde die Möglichkeit für Tätigkeitsverbote für verurteilte Täter ausgeweitet, damit diese in Zukunft nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürften. Weiters beinhaltet das Maßnahmenpaket zielgerichtete Prävention und besseren Opferschutz.

Experten sehen höhere Strafen jedoch kritisch. "Triebgesteuerte Menschen" seien kaum auf einer rationalen Ebene zu erreichen, sagt die Wiener Strafrechtsprofessorin Katharina Beclin. Wichtiger wären vielmehr "bewusstseinsbildende Maßnahmen", die dazu beitragen, "dass Täter überführt und verurteilt werden können".

Zwischen Hands-on- und Hands-off-Delikten unterscheiden will Ingeborg Zerbes, Professorin für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Wien. Sehr hohe Strafen für Täter, die sich nicht direkt an Kindern vergreifen, wären "vergleichsweise unverhältnismäßig", wenn man sie in Bezug zu unmittelbarem Kindesmissbrauch setze. Forderungen nach höheren Strafen "bewirken nur eine Scheinprävention", sagte Zerbes, die sich dagegen ausspricht, allein aufgrund des Falls Teichtmeister die Gesetze zu ändern.

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