Strafmündigkeit: Experten gegen Absenkung auf unter 14 Jahre
WIEN. Die Kriminalsoziologin Veronika Hofinger und die Fachgruppe Jugendstrafrecht in der Richtervereinigung können dem Vorschlag von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren bei Delikten wie Vergewaltigungen oder schweren Körperverletzungen abzusenken, nicht viel abgewinnen.
Für Hofinger wäre das "absolute Anlassgesetzgebung" und nicht zielführend. Die Richterschaft hält Haft für kein primär taugliches Mittel gegen Kinder- und Jugendkriminalität.
"Wir sind der einhelligen Überzeugung, dass eine Senkung der Strafmündigkeitsgrenze zu nichts führt. Die Erfahrung zeigt, dass ein Zwölfjähriger das Unrecht seiner Tat oft gar nicht erkennt bzw. nicht schuld- oder tateinsichtig handelt", meinte Andreas Hautz, Vorstandsmitglied der Fachgruppe und seit 25 Jahren als Jugendrichter in Wien tätig. Um Kinder von strafbarem Verhalten abzubringen, "sind Prävention und Streetwork die richtigen Mittel. Kinder einsperren bringt dagegen nichts", sagte Hautz im Gespräch mit der APA.
- Lesen Sie auch: Nehammer für Senkung der Strafmündigkeit
Die Fachgruppe Jugendstrafrecht innerhalb der Richtervereinigung betont darüber hinaus, dass sich in den vergangenen Jahren die Anzeigen bei Jugendlichen zwar erhöht hätten. Die Verurteilungen seien aber zurückgegangen.
Für Veronika Hofinger von der Uni Innsbruck ist es wenig überraschend, dass Nehammer mit seinem Vorschlag nach Bekanntwerden des Schicksals einer Zwölfjährigen an die Öffentlichkeit gegangen ist, die in Wien von insgesamt 17 Burschen im Kinder- und Jugendalter missbraucht worden sein soll. Unter den Verdächtigen sind zwei Jugendliche, die im Tatzeitpunkt noch keine 14 Jahre alt waren. Aus diesem Anlass darüber nachzudenken, in Zukunft auch unmündige Kinder zu bestrafen, hält die Kriminalsoziologin allerdings für verkehrt. "Das Strafrecht ist nicht das Instrument, das präventiv so wirkt, wie man sich das in populistischen Debatten vorstellt", sagte Hofinger.
Strafen sei "nicht das richtige Mittel"
Strafen sei "nicht das richtige Mittel", um dem Fehlverhalten von Zwölf- oder 13-Jährigen entgegenzuwirken. Dafür gebe es die Jugendwohlfahrt und andere Einrichtungen, die sich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen. "Das Strafrecht ist dagegen relativ fantasielos. Es ist erwiesen, dass das Strafrecht nicht so verhaltenssteuernd wirkt, wie man sich das vorstellt", meinte die Expertin gegenüber der APA.
Als "klare Verletzung der Kinderrechte" bezeichnete Helmut Sachs vom Ludwig-Boltzmann-Institut im "Ö1 Mittagsjournal" ein allfälliges Absenken der bestehenden Strafmündigkeitsgrenze. Bei Unter-14-Jährigen sei es in erster Linie "die Verantwortung von Eltern, dass sie entsprechend auf ihre Kinder einwirken und Erziehungsarbeit leisten, das so etwas nicht passiert". Dafür stünden auch die Kinder- und Jugendhilfen und die Jugendämter unterstützend zur Verfügung, wenn es Hinweise auf Kindeswohlgefährdung gibt.
Warum kann icht ein Gutachter feststellen ob der Täter zum Zeitpunkt der Tat bereits als Jugendlicher Erwachsener gilt. Somit wäre die Regel bis 14 kannst machen was du willst, ad absurdum geführt.
Oder man senkt das Alter auf 12 Jahre, wie schaut das im EU Raum aus?
Der Gutachter könnte das feststellen, aber das verstößt wohl gegen die Menschenrechte der Willkommensklatscher...
Also,
solch traumatisierte "Kinder" müssen, wie auch schon bisher, besonders lieb betreut werden und wenn es irgendwie möglich ist, mitsamt den Betreuern einen ausgiebigen 5***** Urlaub in Spanien oder Italien machen, dort werden sie bestimmt zu gaaaanz braven, zukünftigen, gesetzestreuen, Staatsbürgern erzogen.
Wegsperren wäre zu einfach, das würde ja zuwenig Steuergeld kosten !
GUT, dass Diskutiert wird!
Sagen Sie...
Gut das GrünInnen mit ihren Forderungeb bei der letzten Umfrage nur mehr bei 8% liegt, sehe da noch Luft nach unten. ca.3,6% waren es 2017.
unten schreibt einer die kurzzusammenfassun des Problems und der Lösung:
"Der Schwerpunkt muss auf Rehabilitation liegen und
nicht "wegsperren" und Knastkarriere starten."
Geschieht schon jetzt in Jugendstrafvollzug, aber personell und finanziell schlecht dotiert!
Habe gelesen, es besteht eine Aufsichtspflicht der Eltern bis zum 18. Lebensjahr. Glaubte zuerst ich habe mich verlesen. Demnach wären ja bei sämtlichen Straftaten von unter 19 jährigen ohnehin die Eltern haft- und strafbar?
Problem.....finde die Eltern bei unbegleiteten Minderjährigen
Von der zuständigen Integrationsministerin Raab KEIN WORT bis jetzt!
Das Problem der kriminellen Kinder und Jugendlichen ist das Ergebnis unterlassener Integration!
Edtstadler spricht der Diskussion das Wort und will auf die Expertise jener hören, die unmittelbare Erfahrung mit kriminellen Kindern haben! Wenigstens etwas!
Nir nach Herabsetzung und Strafe rufen und sonst nix,
ist eines humanen Rechtsstaates unwürdig!
Dass sich die VP zur Sprecherin der Volkswut macht und die FP rechts überholt, ist eine parteipolitische Schande!!
Falsch: siehe nachstendes!
Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) sieht es als menschenverachtend und zutiefst verstörend, was für ein fürchterliches Frauenbild in den Köpfen der Täter herrschen müsse, "das in diesem Fall auch über Migration aus anderen Kulturen importiert wird". Sie halte bei solch bestialischen, schweren Straftaten Straffreiheit aufgrund des Alters für falsch.
Schon recht!
Empörung ersetzt aber nicht konkreten gezielten Integrationsmaßnahmen
für Kinder und Jugendliche!
Empörung ist keine Kunst,
aber angemessene Maßnahmen setzen - AUSSER STRAFEN -
ist ziemlich einfältig!!
Vinzenz2015
weiter oben in ihrem 45.710 ten Kommentar schreiben sie "GUT, das diskutiert wird" ...
sie schreiben so viele Kommentare, das es zu Widersprüchen kommt
die aufklärerischen ideale mit unteilbarer menschenwürde und achtung der menschenrechte kommen aus der vernunftecke. leider übersehen sie dabei die realität, dass der mensch nicht gleich und nicht gut ist. die täterbefindlichkeit ist bei der suche nach schuld und sühne vernachlässigbar, im vordergrund müssen der gesellschaftswille und die opferrechte stehen.
in dieser betrachtung haben unmündig minderjährige täter auf dem weg zum berufsverbrecher längst ihre kindliche unschuld verloren.
das wegsperren rechtfertigt sich nicht erst mit dem ziel erfolgreicher resozialisierung, es ist STRAFE ! das reicht...
Wortreiche Begründung des Volkszorns??!!
aber nein, einfach nur 45 jährige juristenerfahrung. aber ja, das gesunde volksempfinden gibt es tatsächlich-auch nach nazi und stalinzeit.
Sorry Herr Jurist:
"dass der mensch nicht gleich ist" ist eine recht eigenwillige Interpretation der Menschenrecht!? Das Gegenteil ist im Art.1 festgeschrieben!
"dass der mensch nicht gut ist" WO steht das in der MRcharta?
Es ist gerade die vernünftige Einsicht, dass der Mensch nicht gut ist! Also was wollen Sie eigentlich mit dieser Illusion!
Aber:
Was ist denn das für eine Konstruktion: "die
Richtig dagegen: die "Tätervbefindlichkeit kann kein Maßstab für Rechtssprechung sein!
Ihr Rekurs auf das "gesunde Volksempfinden" ist eine ziemlich fragwürdige Kategorie für einen Juristen! Was wurde nicht alles vom "gsunden Volksempfinden", auch ohne NS und Stalin nicht alles damit begründet? - die gsunde Watschen z.B.
Achso -" der Volkswille" ist der Maßstab der Rechtssprechung? Ich glaub Ihnen die Juristentätigkeit nicht - sorry.
Was ist aber das für eine Konstruktion: "die minderjährigen Täter haben längst ihre kindliche Unschuld verloren"??
Was ist denn "kindliche Unschuld"? Erfunden?
fts. "längst ihre Kindliche Unschuld verloren"?? In der lfd. Distkussion hat ein Jugendrichter aus Erfahrung festgestellt, dass die minderjährigen Deliquenten oft keinerlei Schuldempfinden, keine Schuldeinsicht haben! Erschreckende Info! Aber Faktum! Ist das kindliche Unschuld? Dieser Begriff , den Sie hier einbringenist juristisch überhaupt nicht fassbar! Andererseits - auch kleine Kinder im Vorschuldalter haben meist ein gutes Gespür für schuldhaftes Verhalten und dem folgenden beängsttigen Liebeverlust einer Strafe!
Zuletzt: Wenn Strafvollzug für Jugendliche nicht mehr das Ziel der RESOZIALISIERUNG, sondern ausschließlich die STRAFE zum Ziel hat, dann ist dieser Strafvollzug inhuman und rechtlich nicht haltbar!
Das kriminelle Kind durch jugend-, sozialtherapeutische Begleitung und Interventionen (einschließlich der Eltern!) anzuleiten,
DAS verhindert die Rückfallquote!
Diese Begleitung gelingt NICHT, wenn als STRAFE verstanden wird! Das zerstört jede Resozialisierung!!
Strafmündigkeit runter auf 12.... Ja...
ABER wo bleibt die Begleitung der Kinder, der Eltern??
Erfolgreiches Modell Schweiz!!
Vom juristenschteibtisch aus lässt sich leicht populistische Anlassgesetzgebung fordern!
Nehammer und heute auch Edtstadler überholen mit dieser rechtsrechten Forderung die FP weit rechts!!
Haft für Kinder?
Reichts nicht mehr für das Eitzerl weiterdenken?
Strafen! - zackzack - dunsten lassen?
Resozialisierung wie im Schweizer Modell brauch ma ned!
Coming soon: a gsunde Watschen oder mehrere??
Övp im populistischen Sumpf ohne jede humane Werte!
Edtstadler schwafelt vom " gesamtgesellschaftlichen Problem"?
Aber wo bleiben seit Jahren die gezielten Integrationsmaßnahmen für zuagraste Kinder und Jugendliche!
Jo, de woin ja ned! Das ist die billigste Ausrede!
Inttegration ist die Bringschuld der Migranten, ABER auch die staatliche gesellschaftliche Verpflichtung der Begleitung von Kindern und Jugendlichen!!
Intergration ist KEINE EINBAHNSTRASSE!!
https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/raub-in-wien-5-maedchen-tatverdaechtig;art58,3928160
Wo sind die KONSEQUENZEN???
Leider konzentriert sich die Expertin ausschließlich darauf, was das Beste für den Täter ist.
Vielleicht sollte man noch einen anderen Experten fragen, was das Beste für die Gesellschaft ist?
Es muss ja nicht gleich Knast sein, aber wenn ein 13-Jähriger andere mit einem Messer ausraubt, dann muss das Konsequenzen haben. Ob dass dann 4 Wochen in einem Erziehungscamp sind oder was auch immer kann man ja diskutieren. Aber keine Konsequenzen ist auch keine Lösung.
die jugendlichen Straftäter/innen überfüllen die JVA dann eben erst morgen 😉
unser debakel ist das unübersehbare auseinandertriften von strafexperten und volksempfinden.
schuld ist die abkehr vom tatstrafrecht und die hinwendung zum täterstrafrecht.
kurz gesagt steht nicht mehr das opfer, sondern der täter mit seinen beweggründen und resozialisierung im mittelpunkt.
genau deswegen scheuen parlamentarier und strafexperten volksabstimmungen zu strafverschärfungen, todesstrafe oder wirklich lebenslangem wegsperren und umgang mit illegaler migration wie der teufel das weihwasser. zusammengefasst hatten die alten germanen recht: die tat töter den mann.
"Volksempfinden" ist ein derart schwammiger und
vor allem hervorragend manipulierbarer Begriff!
Frage an den Juristen magrup:
Wenn "das Volksempfinden"
in unserer Tagen der maximalen massenwirksamen Manipulationsmöglichkeiten (socialmedia, TV, Printmedien uvam. zur Grundlage der Rechtssprechung wird,
dann setzen sich jene durch, die am besten manipulieren können! Wollen Sie das?
Aber was - -
macht doch eh nix, wenn die Grundlage der Rechtssprechung partei-machtpolitisch von "des Volkes Willen" verhunzt wird??
Sorry, aber:
" Das VOLK" ist die Illusion völkischen Denkens! Gibts auch weit abseits von der NS-Ideolie!
"DES VOLKES WILLEN" gibt nur in totalitär gelenkten Systemen!
Dort gibts die Gleichschaltung!
DAS VOLK ist in der Demokratie ein äußerst vielfältiges, sehr individuell unterschiedliches Gebilde!
Oisdann: Volksempfinden = Gefühl = als Basis für Gesetze völlig unbrauchbar!!
Ob die "Gutmenschen" hier im Forum ihre Ansichten dem betroffenen 12-jährigen Mädchen ins Gesicht sagen würden? Vielleicht würden diese "Gutmenschen" dem Mädchen dann auch erklären, dass es letztendlich selber Schuld ist an diesem Martyrium? Wie diese "Gutmenschen" wohl reagieren würden, wenn eines ihrer eigenen Kinder ein derartiges Opfer wäre? Würden sie dann auch Experten über die Art und Weise der Strafverfolgung solcher Täter zu Rate ziehen?
Wohlgemerkt: Die mutmaßlichen Täter sind zurzeit "nur" auf FREIEM Fuß angezeigt.
Aus dem Standard:
Die Ermittlungen befänden sich gerade erst am Anfang, sagte Nina Bussek von der Staatsanwaltschaft Wien der APA am Donnerstagabend. Entgegen erster medialer Berichte seien jedoch nur sofortige Vernehmungen und keine Festnahmen angeordnet worden, betonte Bussek. Bei der Staatsanwaltschaft wartet man nun auf die Berichte der Vernehmungen. "Wir prüfen dann die Einvernahmen der Beschuldigten", so Bussek auf APA-Anfrage.
Die beschuldigten Jugendlichen seien jedenfalls auf freiem Fuß.
Unglaublich unsere Justiz!
nicht wenige Menschen im Land sind der Meinung, dass diese Experten Teil des Problems und nicht Teil der Lösung sind.
Nicht wenige Menschen im Land sind der Meinung dass
die Expertenfeindlichkeit, das vernunfbefreite Bezweifeln
der Berufserfahrung von Menschen
die juristische, psycholgische, sozialtherapeutische Arbeit leisten
Teil des Problems und nicht die Lösung sind!
Da gehts nicht um Anerkennung (auch!) von "Wissenschaft"
sondern um konkrete bewährte menschliche Berufserfahrung!
Da wollen einige dem Bauer erklären, wie er ackern soll,
dem Artz wie er behandeln soll,
dem Kfz-Mechaniker, wie er den Motor .... usw.
`Irgendwie´ anmaßend!
Die sogenannten Experten sind ein zusätzliches Problem. Diese jungen wissen genau das ihnen nichts passiert.
B ei manchen Experten muss man die Erfahrung in Frage stellen!!!
Um Experte zu werden benötigt man in Österreich das notwendige und richtige Netzwerk - nicht Wissen und Erfahrung, das ist Nebensache!
Wie immer sieht man hier die Unfähigkeit unserer Experten. In anderen Ländern ist dies bereits geschehen und normal!!!!!!
Ja genau!
ABER nur unter der Bedingung der Resozialungsmaßnahmen für Kimnder und Eltern!
Schweizer Modell!
Nur Wegspirrn ist die inhumane Katastrophe!
Stimmt, besser heimschicken!
Da haben die ERZIEHUNG und GESELLSCHAFT VERSAGT!!!
Es geht um den OPFERSCHUTZ (Leib & Seele, Hab & Gut) und hier spielt das Alter KEINE Rolle!!!
Einen FREIBRIEF darf es niemals geben!!! REGELN & KONSEQUENZEN muss es ab Geburt geben!!!
In diesem Fall sind die Täter zugewandert und dies wird erst der Anfang an solchen Vorfällen sein....
Exakt mit dem 14. Geburtstag spiegelt nicht den Entwicklungsstand wieder. Das sollen im Zweifel Psychologen feststellen.
Sanktionslos auf der Nase rumtanzen lassen, bis sich unerträgliche Verhaltensweisen verfestigt haben und endlich nach 400+ Straftaten die Strafmündigkeit eintritt, kann es auch nicht sein.
Der Schwerpunkt muss aber auf Rehabilitation liegen und nicht "wegsperren" und Knastkarriere starten.
"Der Schwerpunkt muss aber auf Rehabilitation liegen und nicht "wegsperren" und Knastkarriere starten."
Danke für die Kurzfassung!!
Es sollte auch um den Schutz der Opfer gehen und nicht nur der Täter.
Man bekommt immer mehr den Eindruck, dass sich linke oder pragmatisierte Experten ihre Jobs selbst absichern wollen und den Täterschutz immer mehr ausbauen. Eine pauschale Straffreiheit ist doch kaum zu argumentieren, und bei Kindern ist eine Strafe oft ohnehin nur symbolischer Natur.
Aber jemandem systematisch einzureden und darin zu bestärken, dass man straffrei ausgeht, egal was man macht, ist doch ziemlich schädlich für die Gesellschaft. Und dann die Täter noch als arm oder als Opfer darzustellen, ist eine große Verhöhnung aller tatsächlichen Opfer!
Wenn ich ExpertInnen lese, dann geht mir schon das Geimpfte auf. Ich brauche da nur an Corona oder farn denken, wie bzgl. der Haltung von gewissen Hunden herumgeeiert wird und was beim letzten diesbezgl. betrifft, Gesetz schiefgelaufen ist und dass dann nach einem Kind ein weiterer Mensch sterben hat müssen, weil sich die sogenannten ExpertInnen damals gegen eine ordentliche Verschärfung quergelegt haben, so wie anscheinend jetzt wieder. man hört vom neuen Gesetz in dieser Anglegenheit seit Monaten nichts mehr. Was die Strafmündigkeit betrifft, gehört die auf 12 Jahre runter. Das heisst nun nicht, dass man bei jeder Straftat die zwischen 12 und 14 einsperren soll, aber die Einflussmöglichkeiten werden besser und grösser. Du, du ... das wirkt eben nicht immer.
Versuchen Sie am Trigger zu arbeiten.
Auf Experten pauschal allergisch zu regieren ist unvernünftig!
Bei Zahnachmerzen gehns zum Zahnexperten. Wenns exquisit essen wollen gehns zum 5* Kochexperten.
usw.
Der vergleich eines sogenannten Experten mit einen Facharzt passt nicht.
Bei so viel Unsinn kommt man schnell auf 45.711 Kommentare
Es ist die Frage was das primäre Ziel der Maßnahmen ist? Wollen wir für die Entwicklung des jungen Täters die bestmögliche Einflussnahme, dann ist es wahrscheinlich richtig, dass Haft nicht positiv wirkt. Wollen wir die Bevölkerung vor gefährlichen Jungendkriminellen schützen, gehören diese aus dem Verkehr gezogen, bevor mehr Opfer zu beklagen sind. Niemand wird einen zwölfjährigen einsperren, der einen Kaugummi klaut. Bei Gewalt- und Schwerverbrechen muss der Schutz der Allgemeinheit über dem Jugendschutz stehen. Oder sollen sie weiter machen?
Wenn Antiautorit so gewünscht ist, muss es ein Instrument geben, sich gegen solche Täter wehren zu können!
Antiautorit = Antiautorität🤗
EXPERTEN für die Begleitung, Therapie von kriminellen Jugendlich halten von antiautoritär NULL!
Ihre Unterstellung ist echt ...
Vinzerl....
Du schreibst von Grenzen lehren. Schön und gut.
Nur, was wenn sie (dauernd) überschritten werden? Was dann deiner Meinung nach?
Schauns: mit Burschen ab 10 kann man "Verträge" schließen = ruhiges Gespräch + ein JA! des Buam. Bei
Nichteinhalten angemessene Konsequenzen und klärendes Gespräçh. Vor allem Konsequenz! Erzihung ist kein Spiel! Dennoch: reden,reden, reden, überzeugen, nicht drohen, Konsequenzen setzen usw.... ist mühsam! Funktioniert nicht immer...
Illusionen eines Unbeteiligten...