Urteil: Keine GIS-Gebühr für Internetanschluss
WIEN. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Für Computer und Tablet mit Internetanschluss muss keine GIS-Gebühr bezahlt werden.
Folgenschweres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: "Wenn Sie eine Rundfunkempfangseinrichtung, also ein Gerät, mit dem Sie Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen können, besitzen, dann müssen Sie das melden. Und zwar ganz unabhängig davon, wie oft Sie Ihr Gerät einschalten und welche Programme Sie hören oder sehen", heißt es auf der Homepage der GIS (Gebühren Info Service). Demnach sind nicht bloß herkömmliche Radio- und TV-Geräte rundfunkgebührenpflichtig, sondern auch ans Internet angeschlossene Computer. Damit könnte in absehbarer Zeit Schluss sein. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschied nun, dass die Existenz des Internetzugangs nicht ausreicht, um GIS-Gebühren einzuheben. Das Urteil gilt nicht nur für tragbare Computer, sondern auch für stationäre Rechner. Der Salzburger Rechtsanwalt Arnold Gangl hatte das Verfahren im Namen eines Wiener Mandaten angestrengt, der ausschließlich einen Laptop, einen Breitbandanschluss und einen Tablet-Computer, aber keinen Fernseher besitzt. Die GIS hatte ihr Ansprüche stets damit argumentiert, dass öffentlich rechtliches Radioprogramm – im Gegensatz zum TV-Programm – über das Internet empfangen werden kann. Das Gerichtsurteil definiert nun die Kombination von Internet/Computer nicht als "Rundfunkempfangsanlage", also sei die Argumentation der GIS hinfällig. Wer allerdings einen DVB-T-Stick auf seinem Computer nützt, muss weiterhin GIS-Gebühren bezahlen, weil der Stick den Computer quasi in einen Fernseher verwandelt.
Missbrauch der Machtposition
"Wäre die GIS konsequent, müsste sie nun vorübergehend aufhören, reinen Internethaushalten die Rundfunkgebühr vorzuschreiben – andernfalls könnte man keine E-Mails schreiben, ohne vorher GIS-Gebühren zu bezahlen, das würde auch jeden Geschäftsraum und jedes Büro betreffen", sagt Gangl im Gespräch mit den OÖNachrichten. Die GIS lässt ausrichten, dass es sich um einen Einzelfall handle, aber eine Revision angestrebt werde. Das Urteil dieses Verfahrens, das frühestens in einem Jahr erwartet wird, wäre dann letztgültig. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, werde die GIS auch weiterhin Gebühren für reine Internethaushalte einheben. Gangl: "Diese Vorgehensweise halte ich für einen Missbrauch der Machtposition der GIS."
All jenen, die weder über ein TV-Gerät noch über ein Radio verfügen, von der GIS aber dennoch einen Zahlschein erhalten, rät der Salzburger Jurist zur Beschwerde gegen den GIS-Bescheid beim Verwaltungsgerichtshof. Gegen eine Gebühr von 30 Euro könne die Forderung der GIS binnen vier Wochen beeinsprucht werden.
gehören längst unterbunden. Der ORF ist doch auch nur einer dieser Häfen für Parteibuchjünger. Grauslich!
Aber solange die etablierten Parteien die Führungsgremien innerhalb des Staatsfunk bestellen, werden diese an den Pflicht-Gebühren festhalten.
Jeder, der weiß, wie das Internet funktioniert, hat auch schon mitbekommen, daß der Datenverkehr (auch für Streams, Radio, TV-Thek usw.) immer nach dem Frage-Antwort-Spiel funktioniert, dh. technisch gesehen kein Rundfunk ist.
Bei Radio- oder Fernsehfunk wird aber immer gesendet, egal ob jemand eine Anfrage stellt oder nicht, darum ist das Rundfunk.
Internet-Datenverkehr könnte man problemlos auf Berechtigte (GIS-Zahler) einschränken, aber das wäre für die GIS zu einfach, um sich ihr jetzt pauschal zahlendes Klientel selbst auszuschließen.
Es ist höchste Zeit, ein Volksbegehren zum Thema ORF zu starten. Die Amerikanisierung ist ein Thema, die permanenten Parteischleimereien eines, die Werbeflut ein Ärgernis höchsten Grades, dazu die kriminellen Handlungen im Zuge der neuen Zwangs - ORF Karte, wo der Zwangszahler nicht nur doppelt zur Kasse gebeten wird, obendrauf wird man erpresst, dass die Küniglberg Mafia die persönlichen Daten (inkl. Bankdaten) weiterverkaufen kann. Die dummen Österreicher haben das wohl nicht gelesen. ORS - eine Firma, an der auch die Giebelkreutzler beteiligt sind, also hat man dort Interesse, die Daten auszuschlachten. Wieviel Schmiergeld ist hier wohl zu Wrabetz und seinen Haberern geflossen? Wo sind da unsere Konsumentenschützer?
Unglaublich was sich hier die GIS bzw. der staatliche ORF jahrzehntelang leistet.
Eigentlich müsste es genügen, dass wenn man am Hauptwohnsitz eine Ferseh- und Rundfunkgebühr bezahlt an die GIS nicht auch an anderen Orten, wo man sich NUR manchmal kurz aufhält
immer wieder belästigt wird und aufgefordert wird hier auch noch mehr als 50 Prozent dieser Gebühr zu entrichten.
Nachdem man sich ja nicht klonen kann.
Das ist REINER PREISWUCHER, dazu braucht man keine Anwalt sein, dass man das sofort erkennt.
Ich habe jahrelang von der Gis Anrufe deswegen bekommen und die haben mir immer gedroht.....
Übrigens braucht man diese staatlichen Wuchermethoden nicht mehr fürchten - weil man braucht sie ja nicht hineinlassen.
Und dann wurde mir natürlich auch gesagt, wenn ich einenr Internetanschluß habe, dann bin ich auch fällig.
Genaugenommen dürfte man auch mit dem Handy nicht Radiohören bei Nebenwohnsitzen.
PREISWUCHER DURCH DEN STAAT - sonst sind solche Nebengebühren nicht erklärbar!
BRAVO, nur weiter so.
das ist ein schwerer schlag gegen den rot-grünen orf
eigentlich sind diese gebühren wie sie die nazis fabrizierten eine schande für europa, wann kommt das gesetz das nur der zahlt der orf empfangen kann und möchte.
dem selbst an einer Ampel das blanke entsetzen packt
... Abzocke für NULL - Leistung, dafür aber sehr kreativ bei der Erschließung neuer Einnahmequellen!
Endlich mal ein Schlag gegen die ausbeuterische Gis, ha!