Nächste Tranche der Corona-Hilfen
Die nächsten Tranchen der coronabedingten Hilfszahlungen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler stehen bereit.
So kann die Überbrückungsfinanzierung bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) für das erste Quartal 2022 in Höhe von 1800 Euro ab 17. Jänner beantragt werden. Die Antragsfrist läuft bis 30. April.
Die Unterstützung für die vom Lockdown betroffenen Monate November und Dezember 2021 in der Höhe von 2000 Euro bleibt weiterhin abrufbar. Bisher wurden über die Überbrückungsfinanzierung gut 140 Millionen Euro (Stand Ende 2021) des derzeit mit 175 Millionen dotierten SVS-Fonds ausbezahlt.
Ebenfalls am 17. Jänner und mit Fristende 30. Juni startet die nächste Antragsphase des Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF). In diesem Zeitraum können Künstler sowie Kulturvermittler einmalig eine Beihilfe in Höhe von 1000 Euro beantragen. Dieser Fördertopf gilt als Auffangnetz für Kunstschaffende, die weder für die Überbrückungsfinanzierung der SVS noch den Härtefallfonds der WKO antragsberechtigt sind.