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Was bei Radhelmen zu beachten ist
Ein Helm schützt und kann im Falle eines Unfalls die Schwere von Kopfverletzungen deutlich mindern.
Deshalb hat der Gesetzgeber 2011 die Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr eingeführt. Was man bei Radhelmen beachten sollte, haben Experten der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) zusammengefasst:
- Ein guter Fahrradhelm schützt den Kopf von der Stirn bis zum Hinterkopf. Dabei darf der Helm aber nicht in Gesicht, Nacken oder in irgendeine Richtung rutschen oder verschoben werden können.
- Er soll zudem über einen straff sitzenden Kinnriemen sowie breite Belüftungsschlitze verfügen.
- Eltern sollten Kindern die richtige Handhabung und Anpassung vorzeigen und einüben, damit das Kind in der Lage ist, selbst festzustellen, ob der Helm richtig sitzt.
- Als einfache Merkregel gilt: Einen Fingerbreit über den Augenbrauen, einen Daumenbreit Abstand zwischen Kinn und Kinnriemen, die Gurtbänder nicht verdreht, die seitlichen Gurtbänder bilden ein Dreieck um beide Ohren.
- Damit der Radhelm bei Kindern zur Selbstverständlichkeit wird, sollten Eltern mit gutem Beispiel vorangehen und Helme tragen.
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