Van der Bellen beurkundet Gesetz zur Indexierung
WIEN. Bundespräsident Alexander Van der Bellen unterzeichnete am Montag trotz großer Bedenken das Gesetz zur Indexierung der Familienbeihilfe.
"Ich hege allerdings erhebliche Zweifel, ob dieses Gesetz auch dem Unionsrecht entspricht", sagte Van der Bellen.
Das Staatsoberhaupt hatte eigens ein Gutachten dazu eingeholt. Demnach muss Van der Bellen mit seiner Unterschrift nur bekunden, ob ein Gesetz verfassungsmäßig zustande gekommen ist. Verstöße gegen das EU-Recht fallen nicht in seine Kompetenz.
Weitere Prüfung
Noch nicht entschieden ist, wie Van der Bellen das jüngste Gesetz zur Sozialversicherungsreform beurteilen wird. In der Vorwoche hatten ÖVP und FPÖ einen Passus im Sozialversicherungsrecht beschlossen, der Sozialministerin Beate Hartinger-Klein ermächtigt, "Vorbereitungsarbeiten" für die Kassenreform durchzuführen, bevor die entsprechenden Gesetze überhaupt in Kraft sind. Die Opposition schäumte und forderte den Bundespräsidenten auf, das Gesetz nicht zu beurkunden. Vorgänger Heinz Fischer hatte 2008 eine Novelle der Gewerbeordnung wegen eines Fehlers nicht unterzeichnet.
VdB will halt der nächsten Blamage entgehen.