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Kindesmissbrauch: Prozess gegen Pater auf Eis gelegt

Von Robert Stammler, 03. Februar 2016, 00:04 Uhr
Kindesmissbrauch: Prozess gegen erkrankten Pater wurde auf Eis gelegt
Tatort Linzer Bahnhof: Geistlicher soll Zwölfjährigen missbraucht haben. Bild: Weihbold

LINZ. Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs hat die Staatsanwaltschaft Linz gegen einen 73-jährigen Pater des Stiftes Lambach im Vorjahr Anklage erhoben. Nach einem Schlaganfall ist der angeklagte Geistliche ein Pflegefall.

Der Geistliche soll im Mai 2015 auf einer Toilette am Linzer Bahnhof gegen Bezahlung Sex mit einem zwölfjährigen rumänischen Stricherbuben gehabt haben. Doch einer Verurteilung dürfte der Angeklagte, der ein Geständnis abgelegt hatte, entkommen.

Pater P. erlitt im Herbst einen Schlaganfall. Der im November anberaumte Strafprozess wurde daher auf unbestimmte Zeit vertagt. Nun liegen gerichtsmedizinische Gutachten vor, die dem 73-Jährigen bescheinigen, "dauerhaft" vernehmungs- und verhandlungsunfähig zu sein. "Dass eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eintritt, ist laut den Gutachten fraglich", sagt Rainer Nimmervoll, Richter und Pressesprecher des Landesgerichts Linz. Das Strafverfahren sei "abgebrochen" worden. Die zuständige Richterin plane, im Jahr 2019 ein weiteres Gutachten einzuholen, um den Zustand des Angeklagten wieder überprüfen zu lassen, sagt Nimmervoll.

Auf die Frage, wie es dem Pater gehe, antwortet der Lambacher Abt Maximilian Neulinger: "Er ist halbseitig gelähmt und sprachlich beeinträchtigt seit dem Schlaganfall." Der beschuldigte Pater lebe nicht mehr im Stift Lambach. "Bei diesem Gesundheitsstatus können wir ihm auch nicht mehr helfen. Pater P. befindet sich in einem Pflegeheim." Wie berichtet dürfte der Angeklagte bei der Tat betrunken gewesen sein und ein Alkoholproblem gehabt haben. Er kam nach der Festnahme durch die Polizei für wenige Tage in Untersuchungshaft, wurde aber dann gegen die Auflage entlassen, sich einer Therapie zu unterziehen.

Im Fall einer Verurteilung würden dem Geistlichen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe drohen.

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