Baby starb kurz nach der Geburt im Klinikum Vöcklabruck: Arzt muss vor Gericht
VÖCKLABRUCK. Nach dem Tod eines Babys kurz nach der Entbindung im Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck muss sich ein Gynäkologe nun wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Wels bestätigte entsprechende Medienberichte vom Freitag und spricht von "ungewöhnlicher und auffälliger Verletzung der fachärztlichen Sorgfaltspflichten" durch den Mediziner. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt schwere Behandlungsfehler und Mängel bei der fachärztlichen Aufklärung der Mutter bei einer Entbindung im Dezember 2021 vor. Dadurch sei es zu einer Uterusruptur (einen Riss der Gebärmutter, Anm.) gekommen, die eine Notoperation notwendig gemacht habe.
Die Eltern sahen das Versagen bei der Ärzteschaft und der Hebamme. Etwa 20 Stunden sei die Mutter nach ihrer Darstellung in den Wehen gelegen. Hatte sie sich ursprünglich gegen einen Kaiserschnitt entschieden, wollte sie den Eingriff nach heftigen Schmerzen doch durchführen lassen. Der Oberarzt hätte eine Saugglocken-Geburt vorgeschlagen, nach erfolglosen Versuchen das Kind auf diese Weise auf die Welt zu bringen, wäre am Ende ein Not-Kaiserschnitt durchgeführt worden.
Das Hirn des Kindes habe zu wenig Sauerstoff bekommen und das Neugeborene wurde nur noch mit Hilfe von Maschinen am Leben gehalten. Acht Tage nach der Geburt beendete man die lebenserhaltenden Maßnahmen. Bei der Mutter kam es zu großem Blutverlust. Seitens des Spitals wollte man den Fall unter Hinweis darauf, dass es ein laufenden Verfahren sei, nicht kommentieren.
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