Ernst August von Hannover bald vor Gericht: Das wird ihm vorgeworfen
WELS/GRÜNAU. Ein Prinz steht kommende Woche in Wels vor Gericht: Ernst August von Hannover drohen im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, und worauf die Verteidigungsstrategie abzielen könnte.
Ernst August von Hannover wird vorgeworfen, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Unzurechnungsfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung dann u.a. einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht zu haben. Wäre er klar gewesen, würde man ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung zur Last legen.
In der Nacht auf den 15. Juli kam es zu einem Polizeieinsatz im Jagdhaus des Prinzen in Grünau, bei dem er sich heftig gewehrt und einen Beamten verletzt haben soll. Laut Staatsanwaltschaft ging es um die Durchsetzung eines vorläufigen Waffenverbots und um die Vorführung zur Unterbringung. Gemäß einem damaligen Medienbericht habe er selbst die Polizei gerufen, weil er sich vom Haushälterpaar bedroht gefühlt habe. Auf ärztliche Anweisung wurde er schließlich ins Spital gebracht. Der Prinz selbst wiederum behauptete, dass er von Polizisten geschlagen worden sei. Seine Beschwerden gegen das vorläufige Waffenverbot und den Polizeieinsatz an sich sind beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich nach wie vor anhängig.
Festnahme im September
Die Staatsanwaltschaft wirft Ernst August auch vor, am 20. Juli eine Polizistin mit einem Baseballschläger gefährlich bedroht zu haben. Laut Medienberichten soll er mit einem Taxi zur Polizeiinspektion Scharnstein gekommen sein, um - nach den Vorfällen einige Tage zuvor - Anzeige wegen Polizeigewalt zu erstatten. Die Beamten waren aber unterwegs und er musste unverrichteter Dinge wieder abziehen. Auf der Rückfahrt war er laut Pressestelle der Landespolizeidirektion auf zwei Polizistinnen getroffen. Er habe die Beamtinnen aus dem Taxi heraus angesprochen und schließlich einer von ihnen verbal Gewalt angedroht - neben ihm lag ein Baseballschläger.
Am 7. September kam es dann erneut zu einem Vorfall, der ebenfalls Eingang in den Akt fand: Der Prinz soll bei einem Haus, das der Stiftung seiner Familie gehört, ein Fenster eingeschlagen und die darin wohnenden Angestellten bedroht haben. Laut Strafantrag habe er versucht, das Paar samt seiner Tochter zum Verlassen des Gebäudes zu nötigen. Bei diesem Vorfall wurde er sogar festgenommen - und zwei Tage später gegen nicht näher genannte "gelindere Mittel" wieder enthaftet.
Verteidiger spricht von "massiver medialer Vorverurteilung"
Im Fall einer Verurteilung im kommenden Dienstag beginnenden Prozess drohen dem Prinzen bis zu drei Jahre Haft. Sein Verteidiger Malte Berlin wollte sich im Vorfeld nicht äußern. "Unser Mandant sieht sich einer massiven medialen Vorverurteilung ausgesetzt, die ein faires Verfahren kaum mehr zulässt und zu der er persönlich keinen Beitrag leisten möchte", teilte er in einer kurzen schriftlichen Stellungnahme auf APA-Anfrage mit. Die "Bunte" mutmaßte, die Verteidigungsstrategie könnte darauf abzielen, dass er den Alkohol von dem Haushälterpaar bekommen habe, obwohl bekannt sei, dass er nichts Hochprozentiges konsumieren solle.
Ob es am ersten Tag bereits ein Urteil geben wird, ist ungewiss. Mehr als zehn Zeugen sind geladen und ein psychiatrischer Sachverständiger soll gehört werden. Sollte Ernst August nicht erscheinen, wird vertagt. Eine Verhandlung in Abwesenheit ist nicht vorgesehen. Auf die üblichen Fragen des Richters zu Beginn eines Strafprozesses nach Einkommen, Vermögen und Schulden kann er schweigen. Sollte er zu einer Geldstrafe verurteilt werden, muss das Gericht aber Erhebungen anstellen, welcher Tagsatz der finanziellen Situation entspricht - wie bei jedem anderen Angeklagten auch.
Großaufgebot an Journalisten erwartet
Die Verhandlung ist öffentlich, mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit ist nicht zu rechnen, vielmehr mit einem Großaufgebot an Medienvertretern aus dem In- und Ausland. Zahlreiche Verlage aus Deutschland haben sich akkreditiert. Die Corona-Bestimmungen limitieren allerdings die Besucherkapazitäten, Journalisten müssen sich daher anmelden. Um Live-Ticker im Netz zu vermeiden, dürfen keine Handys und Laptops mit in den Saal genommen werden.
Aus dem Archiv:
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Im Artikel über die betrügerische Innviertlerin daneben:
"....die ihm die große Liebe vorgegaugelt hatte,...."
Bildungsnotstand in der Redaktion! Peinlich!
Liebe OÖN, es gibt keine Prinzen mehr.
Ausgenommen "Der kleine Prinz", das aber ist eine andere, (nette) Geschichte.
Wäre er kein Adeliger, würde kein Hahn danach krähen, und die Polizei müsste auch nicht ihre Macht derart demonstrieren.
Ein trotz all seinem geerbten Vermögen ein armer alter kranker Mann, in der Geschichte gefangen
Und haben sich die OÖN ebenfalls um eine Akkreditierung bemüht? Oder verläßt man sich wie gewohnt auf die APA?
Zuviel Geld und schlechte Erziehung vertragen sich nicht. Er glaubt alles tun und lassen kann wie er will.Der Mann ist zum Schämen.
eher Alkohol und Koks
Der Mann ist krank und vielleicht nicht verhandlungsfähig.
Der Mann muss krank sein und ich hoffe er kommt vor Gericht!
Ja, der Mann ist nun mal so und er wurde nicht gefragt, als er die Gene verpasst bekam. Für Sehprobleme hat man Billen, für Hörprobleme hat man Hörgeräte, für Gehunfähige hat man Rollstühle. Ernst August kann mit Willenskraft sein Handycap genau so wenig in den Griff kriegen wie ein Blinder, ein Gelähmter oder ein Homosexueller.
Unsere Kultur ist brutal genug, jemanden zu bestrafen, für etwas, was er nicht beeinflussen kann.
Die Medizin ist in dieser Beziehung machtlos. Helfen können eventuell die Psychologie oder die Homöopathie. Aber das ist ein langer Weg.
Wo leben Sie? In einem Kloster in einem finsteren Tal?
Wer Schwule mit Homöopathie „behandeln“ möchte, sollte besser schweigen…
Das kann keine Entschuldigung für sein Verhalten sein.
Wahrscheinlich hat Ernst August seine Tropfen nicht genommen. Oder er hatte dazu Alkohol getrunken, weil er Zahnweh hatte.
@Liberta
Haugust wuchs in unvorstellbarem Luxus auf, das verwöhnte Bubi in einer Familie des deutschen Hochadels. Damit ist er von der Natur sicher nicht benachteiligt, wie Blinder oder ein Gelähmter. Er war PRIVILEGIERT!!!
Er hielt es für ganz normal, andere Leute verprügeln zu lassen, wenn ihm etwas nicht passte. Jetzt bedrohte er Polizisten mit der Waffe.
Und Sie stellen ihn hier als Opfer dar? Das möge verstehen, wer will!
Unabhängig von der Herkunft muss man vor derart gewalttätigen Menschen geschützt werden.
Wenn nicht schuldfähig/als psychische Erkrankung gibt es ja Sicherheitsverwahrung. Ansonsten hat er - wie jeder andere auch - für seine Taten geradezustehen!
Und was haben Sie davon. Neid