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Fall Christa P.: Prozess gegen 44-Jährigen wegen Störung der Totenruhe

Von Gerhild Niedoba, 14. November 2024, 17:00 Uhr
Der Beschuldigte muss sich am Landesgericht Linz verantworten Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Der Fall Christa P. hatte die Ermittler seit Oktober acht Monate lang beschäftigt. Am Dienstag muss sich ihr Bekannter, ein 44-jähriger Linzer, am Linzer Landesgericht verantworten. Die Anklage lautet "Störung der Totenruhe".

Die Linzerin Christa P. war, wie berichtet, nach dem Fortgehen und der folgenden Übernachtung bei einem Bekannten in dessen Wohnung in Ebelsberg verschwunden. Am 18. Juni diesen Jahres wurde die Leiche der 54-Jährigen schließlich auf einem Feld unweit der Wohnung entdeckt. Dorthin geführt hatte die Beamten Christa P.’s Bekannter. Der 44-Jährige muss sich nun am kommenden Dienstag wegen „Störung der Totenruhe“ am Linzer Landesgericht verantworten. Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Laut Anklage soll der Mann Christa P. in einem „bereits stark berauschten/beeinträchtigten Zustand“ in seine Wohnung mitgenommen und sie dort „zum gemeinsamen Konsum berauschender Mittel (Alkohol und intravenöse Einnahme von Substitol) eingeladen“ haben. Nachdem die zweifache Mutter wenig später an einer Atemlähmung starb, soll der 43-Jährige den Leichnam auf dem Feld eines landwirtschaftlichen Anwesens vergraben haben.

Vom Zeugen zum Beschuldigten 

Der Beschuldigte hatte bis zum Auffinden der Leiche stets als Zeuge gegolten. Er dürfte der Letzte gewesen sein, der die Linzerin in der besagten Nacht gesehen hatte. Der damals noch 43-Jährige machte mehrmals widersprüchliche Angaben. Zunächst hatte er gegenüber den Ermittlern angegeben, dass Christa P. und er nach dem Heimkommen noch gemeinsam etwas getrunken hätten und sie sich danach hingelegt habe. Als er in der Früh aufwachte, sei seine Bekannte nicht mehr dagewesen. Zahlreiche, groß angelegte Suchaktionen wurden von Polizei und auch von P.’s Verwandten in den darauffolgenden Wochen initiiert – sie blieben aber allesamt ohne Ergebnis.

Erst, nachdem sich der 44-Jährige einem Bekannten anvertraut hatte, nahm der Fall eine neue, brisante Wendung. Der Beschuldigte, für den die Unschuldsvermutung gilt, behauptete, Christa P. sei plötzlich leblos gewesen, worauf er „Panik“ bekommen „und zuerst einen Schnaps getrunken“ habe, gab er schließlich zu Protokoll. Dann habe er seinen Freund angerufen. Insgesamt vier Mal in dieser Nacht, hatte Anwalt Wolfgang Gappmayer, der Christa P.s Kinder vertritt, gegenüber den OÖN gesagt. Sie „röchelt“ nur noch, sagte der Linzer dem Freund um 2.30 Uhr. Dessen Rat, die Rettung zu rufen, befolgte er nicht. Christa P. hatte laut Obduktion eine Morphinvergiftung erlitten, die zu der tödlichen Atemlähmung geführt hatte.

Anschließend will der Mann die Verstorbene „geschultert“, mit dem Aufzug vom vierten Stock vor die Tür transportiert und zu dem Feld getragen haben. Der etwa fünfminütige Fußweg dorthin führt vorbei an Hochhäusern und über eine leicht ansteigende Zufahrtsstraße. Gappmayer bezweifelt, dass er diesen Weg samt geschultertem Leichnam allein bewältigt hat. Fragwürdig sei auch, ob ein Mensch binnen so kurzer Zeit begraben werden könne.

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Autorin
Gerhild Niedoba
Redakteurin Oberösterreich
Gerhild Niedoba

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