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Geflügelpest erreicht Oberösterreich: Zwei Betriebe im Mühlviertel gesperrt

Von nachrichten.at, 20. Jänner 2022, 16:29 Uhr
(Symbolbild) Bild: (Volker Weihbold)

ROHRBACH. In einem Kleinbetrieb mit 49 Hühnern im Bezirk Rohrbach hat die AGES bei sechs verendeten Hühnern eine Infektion mit dem Geflügelpest-Virus H5N1 bestätigt.

Am selben Tag wurde in einem benachbarten Kleinbetrieb mit zehn Hühnern und zehn Enten ebenfalls der Verdacht auf Geflügelpest ausgesprochen, teilte das Land Oberösterreich am Donnerstag mit.  Beide Betriebe wurden durch die zuständige Veterinärbehörde gesperrt. In einem Fall wurden die übrigen Tiere unter behördlicher Aufsicht getötet und im anderen die entsprechenden Proben an die AGES gesendet.

Übertragung auf Menschen unwahrscheinlich

Derzeit grassiert bei Vögeln in ganz Europa der Subtyp H5N1, der für eine Reihe von Vogelarten, einschließlich der meisten Hausgeflügelarten, hochinfektiös ist. Dieses Virus ist schlecht an den Menschen angepasst, die Übertragung von Vögeln auf den Menschen ist daher ein seltenes Ereignis: Fast alle Infektionen beim Menschen sind auf einen sehr engen, längeren Kontakt mit infizierten oder kranken Vögeln oder deren Fäkalien zurückzuführen, wenn Menschen und Vögel gemeinsam unter einem Dach leben, so auch die jüngst berichtete Infektion mit Geflügelpest bei einem Menschen in Großbritannien. 

Erhöhte Schutzmaßnahmen

Jedenfalls sollten die empfohlenen erhöhten Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel und Wildvögeln eingehalten werden, empfiehlt das Land Oberösterreich. Geflügelhalter sollten alle Stallungen und Gehege nur nach gründlicher Reinigung und Desinfektion des Schuhwerks bzw. mit ausschließlich dort verwendeter Schutzkleidung und Überschuhen betreten.

Verendet aufgefundene Wasservögel und Raubvögel müssen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierärztin/Amtstierarzt) gemeldet werden. Die toten Tiere sollen nicht berührt werden und am Fundort belassen werden, die Bergung und weitere Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst. 

In Abstimmung zwischen dem Gesundheitsministerium und der Landesbehörde wird nun eine Ausweitung des Risikogebietes überlegt, was zur Stallhaltepflicht für Betriebe mit mehr als 350 Stück Geflügel führt. 

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1  Kommentar
1  Kommentar
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AroundTheWorld (2.403 Kommentare)
am 21.01.2022 08:03

Vielleicht sollte diese Nachricht an den Szekeres und Nowotny getragen werden, Rucki Zucki haben wir die Impfpflicht für die Nutztiere.
Die Tiere sollten separiert werden, kann der Bauer es nicht stemmen, enteignen!
Und keulen, nein das geht nicht, danke an die Grünen!

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