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Zwei Menschen attackiert und dann Arm zum Hitlergruß erhoben

Von OÖN, 09. September 2016, 04:37 Uhr

BRAUNAU / RIED. Für den vorbestraften Innviertler gilt die Unschuldsvermutung – längere Haftstrafe droht.

Es könnte ein äußerst unangenehmer Montag für einen 23-jährigen Mann aus dem Bezirk Braunau werden: Der Innviertler muss sich am 12. September vor einem Geschworenengericht in Ried verantworten. Ihm werden von der Staatsanwaltschaft Körperverletzung, schwere Körperverletzung und Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz vorgeworfen. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Laut Anklage soll es am Sonntag, 8. November 2015, gegen 4 Uhr früh zu den Übergriffen gekommen sein. Zuerst soll der Beschuldigte sowohl eine junge Frau als auch einen Mann angepöbelt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 23-Jährige anschließend der Frau einen Faustschlag ins Gesicht versetzte, wobei sie eine Schädelprellung erlitt.

Hitlergruß vor Polizisten?

Noch schlimmer dürfte es den Mann erwischt haben. Als er sich schützend vor die Frau stellte, sei er ebenfalls mit Faustschlägen attackiert worden. "Der Mann sackte bewusstlos zu Boden und erlitt ebenfalls eine Schädelprellung", so Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried. Die nächste Straftat soll der Mann wenig später auf der Polizeiwache begangen haben. Laut Anklage erhob er seinen rechten Arm vor der Polizei zum Hitlergruß.

Außerdem soll der Beschuldigte auf seinem Handrücken ein einschlägiges SS-Zeichen tätowiert und zur Schau gestellt haben. Beim Prozess droht dem angeblich sechsfach vorbestraften jungen Mann aus dem Bezirk Braunau eine unbedingte Haftstrafe. Der Strafrahmen für Wiederbetätigung liegt bei einem bis zehn Jahre Haft.

Nach Informationen der OÖN soll der beschuldigte Innviertler erst im Jänner 2014 unter anderem wegen Einbruchsdiebstahl zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden sein. Sechs Monate dieser Strafe dürfte der Mann hinter Gittern verbüßt haben. Bei einer weiteren Verurteilung droht dem Beschuldigten zusätzlich ein Widerruf der bedingt verhängten Strafe und ein weiterer längerer Aufenthalt im Gefängnis.

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