Hitlerfotos weitergeschickt: Böses Erwachen für 21-jährigen Innviertler
BEZIRK SCHÄRDING/RIED. Sechs Monate bedingte Haft für den Angeklagten: Urteil ist bereits rechtskräftig.
"Es war jugendlicher Leichtsinn, ich habe die Fotos weitergeschickt. Gedacht habe ich mir nichts dabei", sagte ein 21-Jähriger aus dem Bezirk Schärding zu Prozessbeginn in Ried. Von der Staatsanwaltschaft wurde dem vorbestraften Innviertler das Verbrechen der Wiederbetätigung vorgeworfen. Im Februar 2018 leitete der Mann 19 einschlägige Bilder mit widerlichen Inhalten zur NS-Zeit in der WhatsApp-Gruppe "Stahlzeit" weiter. Aufgeflogen ist der Angeklagte bei den Ermittlungen in der sogenannten "Blaubären-Causa", die OÖN berichteten. Im Mai 2019 wurden bereits fünf Personen aus dem Bezirk Schärding wegen Wiederbetätigung zu bedingten Haftstrafen zwischen 18 und zwölf Monaten verurteilt. Eine von mehreren WhatsApp-Gruppen trug den Namen "Blaubären". Durch das Handy einer dieser verurteilten Personen kamen die Ermittler dem 21-Jährigen auf die Schliche.
Dass er mit der NS-Ideologie irgendetwas am Hut habe, bestritt der Innviertler vehement. "Politik interessiert mich nicht. Ich gehe nicht einmal wählen, da habe ich etwas Besseres zu tun", sagte er zur vorsitzenden Richterin Claudia Lechner und den Geschworenen. Auf die Frage, wie er zur NS-Zeit und Hitler stehe, antwortete der Arbeiter: "Das hat mich nie interessiert, wenn ich darüber etwas im Fernsehen sehe, schalte ich um."
Auch sonst spricht nichts dafür, dass der Mann Kontakt zur Neonazi-Szene hat. Bei einer Hausdurchsuchung wurde nichts gefunden. Die Bilder habe er ohne groß nachzudenken weitergeschickt. Alle habe er sich vorher gar nicht angesehen. "Ich habe aber gewusst, dass es deswegen Probleme geben könnte, aber ich hätte mir nie gedacht, dass das auffliegen könnte", so der Mann aus dem Bezirk Schärding.
Staatsanwalt Alois Ebner sprach in seinem Schlussplädoyer davon, dass der Angeklagte bei den Vorfällen rund um die "Blaubären" nur eine Nebenrolle gespielt habe und er wohl kein Neonazi sei. "Das Internet ist aber eine teuflische Sache, es geht alles irrsinnig schnell. Ein Prozess wie dieser kann die Folge sein", redete Ebner dem Beschuldigten noch ins Gewissen. "Eine bedingte Strafe reicht, ich bin mir sicher, der Angeklagte hat daraus gelernt", so Ebner.
Die Geschworenen waren sich einig. Alle der 19 versendeten Bilder erfüllten den Tatbestand der Wiederbetätigung. Der Beschuldigte wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.