Wiederbetätigung am Spielplatz?
RIED. Deutscher soll sich in Schärding wiederbetätigt haben.
Viel Arbeit haben die Strafrichter am Landesgericht Ried in dieser Woche. Zahlreiche Verhandlungen stehen in den kommenden Tagen auf dem Programm. Hier eine kurze Vorschau auf einige der Prozesse:
Heute, Montag, muss sich ein Mann aus dem Bezirk Ried wegen des Verbrechens des Raubes und der Vergehen der Sachbeschädigung und Diebstahl vor Richter Josef Lautner verantworten. Der Vorfall soll sich im April 2017 im Drogenmilieu zugetragen haben. Der Beschuldigte soll einen Bekannten bedroht und angegriffen haben. Nachdem dieser aus der Wohnung geflohen war, dürfte der Angeklagte die Räumlichkeiten noch nach Drogen durchsucht haben.
Am Mittwoch, 11. Juli, muss sich ein deutscher Staatsbürger wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung vor einem Geschworenensenat verantworten. Laut Anklage soll der Mann im Mai 2016 auf einem Kinderspielplatz in Schärding mehrmals die Hand zum Hitlergruß erhoben und "Heil Hitler" gebrüllt haben. Der Beschuldigte wohnt im angrenzenden Bayern.
Über das Vergehen der Tierquälerei muss Richter Andreas Rumplmayr am Donnerstag, 12. Juli, urteilen. Der Beschuldigte aus dem Bezirk Schärding soll eine Katze einen Kilometer von seiner Wohnung entfernt ausgesetzt haben. Der Mann wiederum behauptet, dass die Katze entlaufen ist.
Ein Nachbarschaftsstreit wird am Freitag, 13. Juli, verhandelt. Ein Innviertler ist wegen des Vergehens der beharrlichen Verfolgung von Sommer 2017 bis Februar 2018 angeklagt. Aufgrund eines Nachbarschaftsstreits soll der Mann ein Ehepaar permanent mit Telefonanrufen belästigt haben. Keine gute Idee: Jetzt droht ihm eine gerichtliche Vorstrafe.
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